4 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Grundschulden, sowie zur Ablösung von Domänenzinsen gegen Abtretung der abgelösten Rechte in Schuldverschreib. gewährt werden. Nur Eigentümer von bepfandbrieften Gütern konnen Darlehen in Schuldverschreib. erhalten. Sie haben aber auf ihre Gewährung keinen Anspruch u. müssen im Falle der Bewilligung zuvor die Verschuldungsgrenze nach Massgabe des Gesetzes vom 20./8. 1906 in das Grundbuch eintragen lassen. Die Sicherheit der Schuld- verschreibungen gründet sich: 1) auf die an erster Stelle im Grundbuche beim Pfandbriefs- darlehen eingetragene Forderung der Landschaft auf Zahlung der vereinbarten Jahresleistung an Zs. u. Beiträgen zum Tilg.- u. R.-F.; 2) auf die für die Kapitalbeträge in mindestens gleicher Höhe in die Grundbücher der Schuldner zur bereiten Stelle eingetr. Sicherungs- hypotheken oder auf die zur Abstossung gebrachten Hypoth., Grundschulden oder Domänen- Zs.; 3) auf einen besonderen R.-F., welcher durch jährliche Beiträge gebildet, und, soweit er M. 1 000 000 noch nicht erreicht hat, bis zu dieser Höhe aus dem eigentümlichen Fonds der Landschaft ergänzt wird; 4) auf die Gewährleistung der Ostpreuss. Landschaft u. ihrer Sicherheitsfonds für Kapital u. Zs. Tilg.: Von den Inhabern können der Landschaft die Schuldverschreib. nicht aufgekünd. werden. Auch durch die Landschaft findet eine Kündig. oder Auslos. der Schuldverschreib. regelmässig nicht statt. Die Darlehnsschuldner sind verpflichtet, die den Schuldverschreib. zu Grunde liegenden Darlehen in längstens 30 Jahren durch regelmässige, ununterbrochene Tilg. zurückzuzahlen. Insoweit sich durch Tilg. der Gesamtbetrag des Darlehns vermindert, ist die Landschaft verpflichtet, den betreffenden Betrag von Schuldverschreib. durch Ankauf aus dem Umlauf zu ziehen. Die Ostpreuss. Landschaftl. Schuldverschreib. sind im Sinne des Artikels 74 des Preuss. Ausführungs- gesetzes zum Bürgerl. Gesetzbuch als den Ostpreuss. Pfandbriefen gleichartige Schuldverschreib. anzusehen und gehören daher zu denjenigen Wertp., in denen Mündelgelder angelegt werden können. 4 % Landschaftliche Schuldverschreibungen in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000, Zs.: 1./1., 1./7. Eingeführt in Berlin 10./9. 1908 zu 98.50 %. Kurs in Berlin Ende 1908: 99,70 %; auch notiert in Königsberg i. Pr. Württembergischer Kredit-Verein in Stuttgart. (Siehe Bd. I, Seite 79.) 4 % württ. Kredit-Vereins-Schuldverschreib., Lit. AA–— EE. Unkündbar bis 1./1. 1917. M. 11 600 000. Zs.: 1./1. u. 1./7., sowie 1./4. u. 1./10. Eingeführt in Frankf. a. M. 28./10. 1908 zu 99.60 %. Kurs Ende 1908: In Frankf. a. M.: 101 %. – In Stuttgart: 101 %. §―――― Deutsche Stadt-Aleihen. Augsburg. (Siehe Bd. I, Seite 83.) 4 % Stadt-Anleihe von 1908. M. 4 000 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Von 1915 ab durch Rückkauf oder Verlos. in 42 Jahren; von 1915 ab verstärkte Tilg. und Totalkündig mit 3monat. Frist zulässig. Zahlst.: Augsburg: Stadtkasse, Gebr. Klopfer; Frankf. a. M.: Bank f. Handel u. Ind.; Karlsruhe: Veit L. Homburger; Stutt- gart: Württ. Bankanstalt. Die Anleihe wurde im Mai 1908 zu 97.75 % freihändig begeben; eingeführt in Frankf. a. M. 22./10. 1908 zu 98.75 %. Kurs Ende 1908: In Frankf. a. M.: 100 %. – In Augsburg: 100.10 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.) Für die nicht zeitig erhobenen Beträge gewährt die Stadtkasse einen 2 % Depositalzins, welcher nicht nach Tagen, sondern nur nach voll abgelaufenen Kalendermonaten berechnet wird. Bamberg. (Siehe Bd. I, Seite 85.) Stadt-Anleihe von 1908 im Gesamtbetrage von M. 4 000 000, davon begeben: 000 4 % Stadt-Anleihe von 1908. M. 1 500 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 3 Zs.: 1./3., 1./9. Tilg.: Durch Verlos. am 1./6. per 1./9. oder durch freihänd. Rückkau 1. 3 jährl. 1 % u. Zs.-Zuwachs von 1912 bis spät. 1./9. 1952, verstärkte Verlos. u. ganzen Anlehens vorbehalten; jedoch werden bis 1./9. 1918 Verlos. u. Kündig. ausgesch B 1 Zahlst.: Bamberg: Stadtkämmerei; Berlin u. Bamberg: A. E. Wassermann; E i. a, Rh.: Pfälzische Bank u. Fil.; München: Bayer. Bank f. Handel u. Ind. und deren niederlassungen, Bayer. Handelsbank u. deren Fil.; Nürnberg: Kgl. bayer. Hauptban sämtl. Kgl. b. Filialbanken, Bayer. Disconto- u. Wechselbank u. deren Filialen. — Eingeff in München 15./9. 1908 zu 98.10 %. Kurs Ende 1908: In München: 100.50 %.