unveränder bes Kapitals sowie der Zinsen der Bonds übernehmen. „.. Bahngebiet: I. Normalspurlinien: Colonia-center of Rio Grande Bridge 1290.507, Santiago- Tacuba Junction 4.939, Cintura Line-City of Mexico 10.261, Gonzälez-Acämbaro 85.260, San Juan Junction-Jaral del Valle 80.067, Verbindung mit Salamanca 0.936, Matehuala Zweiglinie einschl. Potrero Zweiglinie 65.212, La Paz Zweiglinie 59.995, Matamoros Zweig- linie 328.775, Jarita-Colombia Zweiglinie 30.800, Texas Mexican Railway 260.475, zus. 2217.227 km. II. Schmalspurlinien: Tacuba Junction-Uruäpan 510.275, Michoacän u. Pacific (gepachtete Linie) 91.599, zus. 601.874 km, insgesamt 2819.101 km. Ferner durch Besitz von 25 000 Aktien sowie der gesamten Bonds-Schuld die Texas-Mexican Railway, von Corpus Christi nach Laredo (Texas) 260 km. Kapital: $ 28 832 925 I. Vorz.-Aktien, $ 22 040 600 II. Vorz.-A., $ 11 020 300 Deferred-A. u. $q. 289 100 St.-A. Nachdem die I. Vorz.-A. 4 % Div. erhalten haben, empfangen die II. Vorz.-A. 5 % Div. (nicht kumulativ) u. hierauf II. Vorz.-A. u. Deferred-Aktien gleichmässig pro rata. Bonds-Schuld am 30./6. 1908: $ 23 000 000 4½ % Prior. Lien Gold-Bonds, fällig am 1./10. 1926, $ 24 740 000 4 % First Consolidated Mortg. Gold-Bonds, $ 10 000 000 5 % Gold Noten, fällig 1./4. 1909, davon werden in Deutschland gehandelt: 4½ % Prior. Lien Gold-Bonds. $ 23 000 000 in Stücken à $ 500, 1000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Das Kapital ist ohne vorherige Künd. am 1./10. 1926 zu pari fällig, doch hat die Ges, das Recht, vor Fälligkeit dieselben mit 6 monat. Künd. an jedem Zinstermin zu 105 % plus aufgelaufenen Zs. ganz oder teilweise zurückzuzahlen; falls nicht alle Bonds zur Rückzahlung gelangen, sind die Nummern der zu kündigenden Bonds durch das Los zu bestimmen. Sicherheit: Die Bonds sind durch eine v. 15./3. 1902 datierte für die Union Trust Company of New York als Treuhänder (Trustee) bestellte Mortgage gesichert, welche die gesamten früher im Besitze der Mexican National Rr. Co. und der Guanajuato, San Luis de la Paz y Pozos Ry Co. befindl. Eisenbahnen, Endstationen (terminals), Aus- rüstung und Telegraphenlinien umfasst einschl. aller zu den genannten Eisenbahnen — sowohl den bereits gebauten, als auch den in Gemässheit des Neuordn.-Planes noch zu bauenden Eisenbahnen – gehörenden Rechte, Privil., Konc. und Gerechtsame und ferner einschl. der spec. in der Mortgage bezeichneten Titres (Securities) der Texas-Mexican Ry Co. Die Bonds sind ferner durch eine in Ergänzung der obigen Mortgage in der Stadt Mexiko vollzogene und eingetragene Mortgage gesichert. Das Pfandrecht der First Consolid. Mortgage auf die bestehenden Eisenbahnlinien der neuen Ges. steht im Range demjenigen der Prior. Lien Mortgage nach. Zunächst ist die Ausgabe von $ 20 000 000 4½ % Prior. Lien Gold-Bonds autorisiert, welche für folg. Zwecke vorgesehen sind: $ 10 779 000 im teilweisen Umtausch gegen $ 10 779 000 6 % Mexican National Rr. Co. First Mortg. Prior. Lien Gold-Bonds (der alten Ges.) und $ 9 221 000, welche zur Be- schaffung eines Teils der Barerfordernisse des Neuordn.-Planes verkauft sind. Vor- behalten bleibt das Recht, die erwähnte Ausgabe um einen Betrag von höchstens $ 3 000 000 für die allgemeinen Zwecke der Ges. unter gewissen Einschränkungen zu vergrössern, jedoch dürfen letztere Bonds vor dem 1./1. 1904 nicht verkauft werden, ausser in dem Falle, dass die Ausgaben, um die Bahn normalspurig zu machen und die pro- jektierte El Salto Extension zu bauen, eine unerwartete Erhöhung erforderlich machen sollte. In der Mortgage ist ferner für folgendes Vorkehrung getroffen: Falls die Read- justment Managers oder die Ges. es für vorteilhaft erachten, die Bondschuld der Mexican International Rr. Co. mit derjenigen der National Rr. Co. of Mexico zu vereinigen, so stehen, doch soll die neue Ges. die Haftung für die pünktliche Zahlung des kann die letztere soviel weitere Beträge der erwähnten Bonds (d. h. National Rr. Co. „oeĩ%f Mexico) ausgeben, als nötig sind, um Bond für Bond der dann bestehenden 4½ % Prior. Lien Sterling Bonds der Mexican International Rr. Co. zum Satze von einem Prior. Lien Bond für je £ 200 Prior. Lien Bond oder für 2 Prior. Lien Bonds à £ 100 der Mexican International Rr. Co. aufzunehmen; die erwähnten Prior. Lien Bonds der Mexican Inter- national Rr. Co. sind von dem Treuhänder der Prior. Lien Mortgage der National Rr. Co. of Mexico als weitere Sicherheit für die auf Grund der letzteren Mortgage auszugebenen Bonds zu halten. Zahlst.: New York: Speyer & Co. Kapital und Zs. sind zahlbar in Verein. Staaten Goldmünze von dem Gewicht und Feingehalt der gegenwärtigen Währung ohne Abzug irgend welcher Steuer oder Steuern, deren Zahlung oder Einbehaltung von der Eisenbahn-Ges. auf Grund der gegenwärtigen oder künftigen Gesetze der Republik Mexiko oder der Verein. Staaten von Amerika oder eines einzelnen Staates oder einer Grafschaft oder einer Kommune der genannten Republik oder der Verein. Staaten von Amerika etwa verlangt werden könnte, indem die Ges. die Verpflichtung zur Zahlung derartiger Steuer oder Steuern übernimmt. Verj. nach den Gesetzen des Staates Utah: für fällige Bonds u. Coup. in 6 J. (F.), nach den Gesetzen des Staates New York für Bonds und nicht abgetrennte Coup. 20 J. (F.), für abgetrennte Coup. 6 J. (F.) ==― * 7 0 Aufgelegt in Frankf. a. M. 14./5. 1902 $ 5 500 000 (Nr. 1–4250 à $ 1000, Nr. 18 001 bis 20 500 à $ 500) zu 102.90 %, wobei $ 1 = M. 4.20, eingef. in Berlin 31./7. 1902 zu 103.50 %. Kurs Ende 1902–1908: In Berlin: 102.80, 102.75, 103.20, 104.20 103, 99, 102 %. – In Frankfurt a. M.: 103, 102.90, 103.60, 104.70, 103.40, 99, 102.10 %. Geschäftsjahr: Kalenderjahr, vom 1./1. 1906 ab 1./7.–30./6., daher für 1905/1906 nur 6 Monate. Dividenden: Die erste Div. auf I. Vorz.-A. von 1 % wurde 10./8. 1906 gezahlt, ferner 11./2., 12./8. 1907 u. 18./8. 1908: je 1 %.