Anleihen preussischer Provinzen. 43 oder öffentliche Verbände wird eine vollwertige Sicherheit durch Hypothekenbestellung be- ansprucht. Die Provinzial-Hilfskasse schliesst fast ausnahmslos nur erststellige Hypotheken- beleihungen ab; die Beleihungen ruhen ausnahmslos auf Grundstücken innerhalb der Pro- vinz Schlesien. Nach den statutarischen Vorschriften darf die Beleihungsgrenze bei einer Beleihung nach dem Grundsteuer-Reinertrage und Gebäudesteuer-Nutzungswerte den 24fachen Grundsteuer-Reinertrag u. bezw. den 10- bezw. 12½ fachen Gebäudesteuer-Nutzungswert nicht übersteigen u. muss sich bei einer Beleihung nach der Taxe innerhalb ½ bei Häusern u. innerhalb ¾ bei Liegenschaften halten. Zur Beschaffung ihrer Betriebsmittel ist der Pro- vinzial-Hilfskasse die Ermächtigung erteilt, bis zu einem Höchstbetrage von M. 165 000 0(0 auf den Inhaber lautende Schuldverschreib (Oblig.) auszugeben. Für die Sicherheit dieser Obligationen ist in folgender Weise Vorsorge getroffen. 1) Der Gesamtbetrag der in Umlauf behndlichen Oblig. in Höhe des Nennwertes ist teils durch die staatlich genehmigten Schuldverschr. von kommunalen, Kirchen-, Schul-, Deichverbänden u. öffentlichen Genossen- schaften, teils durch Hypoth. von zus. mindestens gleicher Höhe jederzeit gedeckt. 2) Die Hypothekenschuldner haften für die Forderungen der Hilfskasse ausserdem solidarisch; bei den Verbänden haftet ihr gesamtes Vermögen für die Schuld bei der Hilfskasse. 3) Als weitere Sicherheit tritt hierzu die Haftbarkeit des Stammvermögens der Hilfskasse, welches im Jahre 1908 M. 2 507 085 beträgt, sowie des R.-F. in Höhe von M. 1 071 000. Die Hilfs-. kassen-Oblig. sind nach § 1807 Nr. 4 des Bürgerl. G.-B. u. Artikel 74 Nr. 2 des Preuss. Aus- führungs-Ges. zum Bürgerl. G.-B. mündelsicher. 3½ % Obligationen der Schles. Provinzial-Hilfskasse. In Umlauf Ende März 1908: M. 122 784 600 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Durch Rückkauf oder Verl. im Jan. per 2./7. mit jährl. mind. 1 %; Verstärk. u. Totalkünd. zulässig. Zahlst.: Breslau: Landes-Hauptkasse. Kurs in Breslau Ende 1890–1908: 96.40, 94.25, 95.50, 96.40, 101.25, 101.90, 100, 100.25, 98.85, 9350, 93 25, 98, 99.70, 99.95, 99.15, 99, 9580, 94.25, 9255 %. 3 % Obligationen der Schles. Provinzial-Hilfskasse. In Umlauf Ende März 1908: M. 6 169 400 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. u. Zahlst. wie bei der 3½ % Anleihe. Eingef. in Breslau im April 1896 zu 95. 50 %. Kurs in Breslau Ende 1896– 1908: 94, 91.60, 89.90, 84. 20, 85.50, 87.60, 88.80, 89. 86.90, 86.60, 84.90, 82.25, 82.90 %. 4 % Obligationen der Schles. Provinzial- Hilfskasse. In Umlauf Ende März 1908: M. 8 722 500 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. u. Zahlst. wie bei der 3½ % Anleihe. Eingef. in Br eslau im Juni 1900. Kurs in B Ende 1900–1908: 100.50, 102.25, 103.60, 103.10, 102.25, 102, 102.25, 98.70, 100.15 %. Verj. der Zs. in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. n. F. Die Ausgabe der Oblig. erfolgt nach 33 nach je nach Anspruch- nahme der Darlehnsnehmer. Lancddleskultur-Rentenbank für die Provinz Schlesien in Breslau. Errichtet: Auf Grund d. Beschl. d. Schles. Prov.-Landtages v. 11./1. 1881; Statut genehm. durch Allerh. E. v. 22./7. 1881, mit Nachträgen, genehm. durch Allerh. E. v. 15./12. 1885, 3/6. 1891, 17./5. 1897 u. 24./5. 1901. Zweck: Die Förderung der Bodenkultur, insbesondere Entwässerungs- und Be- wässerungsanlagen, die Anlage und Regulierung von Wegen, die Vornahme von Wald- kulturen und Urbarmachungen, die Errichtung neuer ländlicher Wirtschaften, Uferschutz- anlagen, die Anlage, Erweiterung und Unterhaltung von Deichen und dazu gehörigen Sicherungs- und Meliorationsanlagen etc. durch Hergabe von Darlehen zu unterstützen, welche seitens der Landeskultur-Rentenbank unkündbar sind. Für die von der Landeskultur- Rentenbank gewährten Darlehen, die Landeskulturrente, ist in der Regel mit land- oder forstwirtschaftlich benutzbaren Grundstücken in Hypoth. oder Grundschuld Sicherheit zu bestellen. Die Bestellung der Sicherheit kann unterbleiben, wenn das Darlehen an Stadt- oder Landgemeinden oder an die im Gesetz bezeichneten Genossenschaften gewährt wird. Die Darlehen werden nach Wahl der Landeskultur-Rentenbank entweder in barem Gelde oder in Landeskultur-Rentenbr. nach dem Nennwerte gewährt. Dieselben sind mit 4 %, seit 1891 auch mit 3½ % zu verzinsen und ausserdem zu amortisieren. Die jährl. Tilg.-Quote ist in jedem einzelnen Falle vor der Bewilligung des Darlehens von der Dir. festzusetzen, dieselbe muss mind. ½ % des Darlehenskapitals betragen. 4 % Landeskultur-Rentenbriefe. In Umlauf Ende 1908: M. 781 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Die Rentenbank ist verpflichtet, halbj. soviel Landes- kultur-Rentenbr. auszulosen oder zum Zwecke der Amort. aufzukaufen, als ihrem Nennwert nach mit denjenigen Geldsummen bezahlt werden können, welche bis zum Schlusse des Halbj., in dem die Ausl. erfolgt, dem Tilg.-F. aus den Rentenzahl. oder baren Kapitalzahl. zufliessen müssen, event. Verl. im Mai u. Nov. per 1./7. resp. 1./1. des folg. Jahres. Zahlst.: Breslau: Landeshauptkasse. Kurs in Breslau Ende 1890–1908: 100.10, 100.20, 101.40, 101.50, 104.50, 103.75, 101, 101, 100.55, 100.25, 100.90, 102, 101.50, 103.25, 101.10, 101.75, 101.40, 101.50, 100.50 %. 39 0% Landeskultur-Rentenbriefe. In Umlauf Ende 1908: M. 1 746 600 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg., Zahlst. wie bei den 4 % Rentenbriefen. Kurs in Breslau Ende 1895–1908: 101. 25, 100, 99.50, 99.50, 93.25, 91.20, 98, 99. 25,99.60, 98.70, 98 806) 97, 92, 99 %. Verj. der Zintssekeine 1 (Kk., der verl. Stücke in 10 J. (K.).