Anleihen von Korporationen, Standesherren, Gross-Industriellen etc. 203 verschreib. seitens der Gläubigerin geht zugleich der betreffende Anteil an der abgetretenen Rente auf den Erwerber über, jedoch mit der Einschränkung, dass die Rechtsnachfolger der Disconto-Ges. auf die Ausfertigung einer Zweigurkunde oder einer anderen Urkunde als der Teilschuldverschreib., überhaupt auf sämtl. im Besitze der Disconto-Ges. verbleib. Urkunden über die erfolgte Abtretung der Rente für alle Zeiten verzichten, und dass dieselben der Disconto-Ges. unwiderruflich das Recht einräumen, alle Erklärungen hinsichtlich der erfolgten Abtretung der Rente mit rechtsverbindlicher Kraft für alle Inhaber der Teilschuldverschreib. abzugeben, sowie die Inhaber der Teilschuldverschreib. im gerichtl. Verfahren zu vertreten und die dabei zur Erhebung gelangenden Beträge in Empfang zu nehmen und darüber zu quittieren. Die Disconto-Ges. ist aber andererseits, soweit nicht die Majorität der Inhaber der Teilschuldverschreib. auf Grund des Reichsgesetzes v. 4./12. 1899 etwas anderes beschliesst, verpflichtet, bei einem Zahlungsverzuge des Anleiheschuldners die einem jeden Inhaber einer Teilschuldverschreib. aus der Abtretung der Rente zustehenden Ansprüche auf dessen Ver- langen durch Anstellung der Klage und Betreibung der Zwangsvollstreckung zu verfolgen, wenn derselbe zu diesem Zwecke a) die betreffende Teilschuldverschreib. an die Disconto-Ges. durch Indossament überträgt, b) einen zur Deckung der Kosten des Verfahrens ausreichenden Vorschuss bar bestellt. Abgesehen von den seitens der Disconto-Ges. ausdrücklich über- nommenen Verpflichtungen wird dieselbe den Inhabern der Teilschuldverschreib. aus diesen nicht verpflichtet. Die Teilschuldverschreib. lauten sämtl. auf den Namen der Disconto-Ges., sind an Order gestellt u. durch Indossament übertragbar. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Die Schuldverschreib. wurden in Frankf. a. M. eingeführt 23./1. 1904 zu 99.25 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1904–1908: 99.20, 98.80, 96.50, 90, 93 %. Verj. der Zinssch. in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.) * Fürst Solms-Braunfels. 4 % Fürstl. Solms-Braunfels-Anleihe von 1880. M. 960 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Von 1891 ab durch Verl. im April per 30./6. u. 31./12. in 40 Jahren; Verstärkung zulässig. Sicherheit: Mit agnatischem Konsens Eintrag zur I. Stelle auf die in den Gemarkungen Bellersheim, Hungen, Langsdorf, Villingen u. Wölfersheim gelegenen, zum Fideikommissvermögen gehörigen Immobil. u. Gebäude, taxiert zu M. 1 919 862. Zahlst.: Frankf. a. M. u. Berlin: Mitteld. Creditbank. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1890–1908: 99.90, 100, 101.30, 100, 101.50, 100, 100, 100, 100, 99, 97, 100, 100.60, 100.70, 100.50, 101, 99, 98, 99.50 %. 3½ % Fürstl. Solms-Braunfels-Anleihe von 1886. M. 3 200 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Von 1897 ab durch Verl. im März per 1./7. u. 2./1. des folg. Jahres in 50 Jahren; Verstärkung u. Totalkünd. zulässig. Sicherheit: Mit agnatischem Konsens Eintrag zur I. Stelle auf Fideikommiss-Grundbesitzungen des Fürstl. Hauses und zwar für Anleihe von M. 1 700 000 Güter im Grossherzogtum Hessen, taxiert auf M. 3 299 319; für Anleihe von M. 1 500 000 Güter im Kreise Wetzlar, taxiert auf M. 3 792 732.20. Zahlst.: Frankf. a. M. u. Berlin: Mitteld. Creditbank. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1890–1908: 93, 92, 91.60, 94.25, 100.20, 100.50, 100, 99, 97.50, 93.50, 92, 95, 97.40, 99.30, 98.20, 97, 95, 92, 92 %. 3½ % Gräfl. Solms-Laubach-Anleihe von 1829, anfangs 3½ %, seit 1880 auf 4 % erhöht u. v. 1./9. 1889 wieder auf 3½ % festgesetzt. sfl. 850 000 in Stücken à fl. 250, 500, 1000. Zs.: 1./6., 1./12. Tilg. durch Verl. In der im Mai 1905 stattgehabten Verl. wurden zur Rückzahl. ber 1./12. 1906, 1907, 1908, 1909 u. 1910 je sfl. 4000 gezogen. Zahlst.: Frankf. a. M.: Filiale der Bank f. Handel u. Ind. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1890–1908: 99, 98, 98, 99, 99, 100, 100, 101.50, 100, 100, 92, 97.50, 99, 98, 98.50, 97, 96, 92, 92 %. Graf Solms-Rödelheim. 3½ % Gräfl. Solms-Rödelheim-Anleihe von 1830. sfl. 500 000 in Stücken à fl. 500, 1000. Zs.: 1./3., 1./9. Tilg.: Urspr. nach Tilg.-Plan in der Zeit von 1835–93, im Jahre 1889 jedoch die jährl. Amort.-Quote auf mind. fl. 1750 herabgesetzt. In der im Mai 1905 abgehalt. Verl. wurden zur Rückzahlung per 1./9. 1905, 1906, 1907, 1908 u. 1909 je fl. 2000 gezogen. Zahlst.: Frankf. a. M.: Filiale der Bank für Handel u. Ind. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1891–1908: 96, 98, 98, 99, 100, 101, 100.50, 100, 100, 92, 97.50, 99, 98, 98, 98, 96, 92, 92 %. Fürst Vsenburg-Büdingen. 4 % Fürstl. Vsenburg-Büdingen-Anleihe von 1865. sfl. 350 000 in Stücken à fl. 100, 500, 1000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Durch Verl. innerh. 45 J., von 1866 ab gerechnet. Sicherheit: Mit agnatischem Konsens Eintrag zur I. Stelle auf die in dem Grossh. Hessen, Gemarkung Büdinger Wald gelegenen, dem Fürstl. Hause zugehörigen Forst-Reviere Tiergarten, Hain- gründau, Büdingen u. Rinderbügen, taxiert auf sfl. 821 100; die Verpfändung dieser Besitzungen