Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Gold Papier Abrechnung pro 1903: Einnahmen $ 46 615 856 $ 65 466 010 Ausgaben „ 35 149 032 „ 98 441 877 „ 1904: Einnahmen „ 52 254 429 „ 69 961 835 Ausgaben „ 32 087 241 „122 031 533 „ 1905: Einnahmen „ 53 076 067 „ 84 778 282 Ausgaben „ 82 813 587 „ 138 065 516 5 „ 1906: Einnahmen „ 61 616 090 „ 88 835 789 Ausgaben „ 30 128 829 „174 688 551 3 „ 1907: Einnahmen „ 64 527 983 „ .. Ausgaben „ 29 521 411 „ 14386 107 07 Budget pro 1904: Einnahmen „ 42 936 339 „ 64 155 000 Ausgaben „ 25 597 695 „104 177 150 38 „ 1905: Einnahmen „ 43 461 324 „ 63 689 000 Ausgaben „ 24 833 696 „106 505 109 5 „ 1906: Einnahmen „ 47 340 458 „ 72 222 000 Ausgaben „ 24 118 459 „125 127 043 5 „ 1907: Einnahmen „ 57 830 105 „ 83 766 358 Ausgaben „ 24 450 259 „155 924 167 3 „ 1908: Einnahmen „ 57 830 105 „ Ausgaben „ 25 569 879 „ 172 925 677 „ 1909: Einnahmen „ 67 820 433 „100 639 319 Ausgaben „ 25 907 778 „198 344 401 Der Staat stellte im Jahre 1891 seine Barzahlung ein und gewährte seinen Gläubigern zunächst für die Zinsen und verlosten Obligationen Stücke einer 6 % Fundierungs-Anleihe. Am 3. Juli 1893 kam in London ein Arrangement zustande, wonach die Tilgung sämtlicher argentinischen Anleihen bis zum 1. Jan. 1901 eingestellt wurde und für die Zahlung der in der Zeit vom 12. Juli 1893 bis 12. Juli 1898 fälligen Zinsen anstatt der vertragsmässigen 2 198 766 nur £ 1 565 000 an die Bank von England überwiesen wurden. Diese Summe wurde unter die einzelnen Anleihen verteilt, sodass die Verzinsung der in Deutschland notierten Anleihen auf 60 % reduziert wurde. Vom 12. Jan. 1901 ab sollte die volle Ver- zinsung und Tilgung wieder eintreten. Im Jahre 1895 entstand das Projekt Romeros, die gesamten argentinischen Schulden zu unificieren, doch fiel dasselbe Ende 1896 und der Vor- schlag Pellegrinis, schon vom 12. Juli 1897 ab die volle Verzinsung wieder aufzunehmen, wurde sowohl vom Senat als auch vom Kongress angenommen. Da aber nach dem Mora- toriums-Arrangement der volle Zins des ersten Jahres dazu verwendet werden sollte, die Besitzer der privileg. Titel für den in der Zwischenzeit erlittenen Zinsenausfall zu entschädigen, so traten alle übrigen Gläubiger erst v. 12./7. 1898 wieder in den vollen Zinsgenuss ein. Der Termin für Wiederaufnahme der Amort. war unverändert als 2./1. 1901 belassen worden. 5 % Argent. Gold-Anleihe von 1887. Pesos 10 291 000 in Stücken à $ 100, 500, 1000. Zs.: 2./1., 1./7., u. zwar in Gold, 1 $ = 4 M. Die Zahlung der Coup., welche per 1./1. 1894 bis 1./7. 1898 fällig waren, wurden mit 60 % ihres Wertes bezahlt, wobei 5,04 Pes. Gold = 1 £ und das $ zum Tageskurse von kurz London gerechnet wurde, der am 1./1. 1899 fällige Coup. ist vollbezahlt worden, u. zwar zum festen Umrechnungskurse von 1 Pes. = 4 M., ebenso die folg. Coup. Tilg.: Halbj. mind. % mit Zs.-Zuwachs. Verl. durch das Arrangement bis 1./1.1901 eingestellt; die per 2./1. 1894 ausgel. Oblig. wurden erst 1./7. 1901 eingelöst. Die erste Verl. fand wieder statt 31./12. 1901 per 2./1. 1902 entspr. der im Oblig.-Text aufgeführten Ziehung per 1./7. 1894, die folg. Verl. 18./4. 1902 per 1./7. 1902 (entspr. per 2./1. 1895), 18./10. 1902 per 2./1. 1903 (entspr. per 1./7. 1895), 18./4. 1903 per 1./7. 1903 (entspr. per 2./1. 1896), 17./10. 1903 per „ 1904 (entspr. per 1./7. 1896), 18./4. 1904 per 1./7. 1904 (entspr. per 2./1. 1897), 18./10. 1904 per 2./1. 1905 (entspr. per 1./7. 1897), 18./4. 1905 per 1./7. 1905 (entspr. per 2./1. 1898), 18./10. 1905 per 2./1. 1906 (entspr. per 1./7. 1898), 18./4. 1906 per 1./7. 1906 (entspr. per 1./1. 1899) 18./10. 1906 per 2./1. 1907 (entspr. per 1./7. 1899), 18./4. 1907 per 1./7. 1907 (entspr. per 1./1. 1900), 18./10. 1907 per 2./1. 1908 (enfspr. per 1./7. 1900), 18./4. 1908 per 1./7. 1908 (entspr. per 1./1. 1901), 17./10. 1908 per 2./1. 1909 (entspr. per 1./7. 1901), 17./4. 1909 per (entspr. per 1./1. 1902). Sicherheit: Unbeschadet der selbstständigen Forderungsrechte des Inhabers der Anleihe gegen die Argentinische Regierung hat sich die Nationalbank in Buenos Aires dem Inhaber der Oblig. gegenüber selbstschuldnerisch verpflichtet, die halbj. Zs. sowie den Kapitalbetrag derselben frei von allen argentinischen Steuern u. Abgaben zum festen Umrechnungskurse von M. 4 für $ 1 zu zahlen. Sollte die Anleihe mit irgend einer argentin. Steuer oder Abgabe belegt werden, 80 ist die Nationalbank verpflichtet, diese Steuer od. Abgabe aus ihren eigen. Mitteln zu bestreiten. Gemäss Vereinbar., welche 19./9. 1898 mit dem argent. Finanzminister abgeschlossen worden ist, wurde im Juli 1899 den Inhaber dieser Anleihe das Angebot gemacht, gegen eine einmalige Abfindung auf alle ihre An- sprüche gegen die Nationalbank in Liqu. aus den für jene Anleihe von diesem Institut übernommenen Verpflichtungen in vollem Umfange zu verzichten. Diejenigen 5 % Schuld- verschreibungen, für welche das Anerbieten angenommen wurde, bilden in Zukunft einen Teil der äusseren Schuld der argent. Republik, und die auf sie entfallenden Zs. u. verlosten Stücke bleiben auch in Zukunft bei den bisher. Zahlst. zum festen Umrechnungskurse von M. 4 für Gold $ 1 frei von allen argent. Steuern oder Abzügen zahlbar. Die Stücke waren