232 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. in Höhe von zwei Dritteln ihrer urspr. oder durch Abzahl. –— abgesehen von der regel- mäss. Tilg. in Abt. II – geminderten Darlehnsbeträge, unter hypoth. Haftung der ver- pfändeten Grundstücke für diese Verbindlichkeit im Range unmittelbar hinter den Darlehen selbst. Erreicht der Gesamtbetrag der umlauf. Pfandbr. das 20 fache des Verwaltungs- u. R.-F. zuzüglich der zur Sicherheit hinterlegten 2 %, so können neue Darlehne nur gewährt werden, wenn die Darlehnsschuldner zu jenem Fonds einen so grossen Beitrag leisten, dass obiges Verhältnis nicht mehr überschritten wird. In Dänemark können Mündelgelder und die Mittel öffentl. Stiftungen in Pfandbr. der Kreditkasse angelegt werden. Geschäftsjahr: 11./3.–10./3. des folg. Jahres. 4 % Pfandbr. Abt. II Serie II. Kr. 20 000 000 = M. 22 500 000 in Stücken à Kr. 100, 200, 400, 1000, 2000 = M. 112.50, 225, 450, 1125, 2250. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg. durch Verlos. innerh. spät. 70 Jahren, von 1907 ab gerechnet; Totalkündig. jederzeit zulässig. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges.; Hamburg: Nordd. Bank. Zahl. der Zs u. verlosten Stücke ohne Abzug in Deutschland in Reichsmark zum festen Kurs von Kr. 100 = M. 112.50. Eingeführt in Ham- burg 18./4. 1907 zu 94.75 %; Berlin 4./5. 1907 zu 95.10 %. Kurs Ende 1907–1908: In Berlin: 91.75, 91.75 %. – In Hamburg: 91.85, 92 %. Verj. der Zinsscheine u. verlosten Stücke in 20 J. n. F. Vorstand: Administrator: Fr. Lund, Beigeordnete: Oberpräsident von Kopenhagen V. Oldenburg, Gen.-Direktor der Staatsbahnen G. C. C. Ambt, Maurermeister C. Köhler, Kopenhagen. Bilanz am 10. März 1909: Aktiva: 4 % Hypoth. Abt. I Serie I 30 207 250, 3½ % Hypoth. Abt. I Serie I 30 675 062, 4 % Hypoth. Abt. I Serie II 1 084 600, 3½ % Hypoth. Abt. II Serie I 1 816 785, 4 % Hypoth. Abt. II Serie I 8 703 848, 4 % Hypoth. Abt. II Serie II 9 593 208, 4½ % Hypoth. Abt. II Serie I 10 027 319, Wertpap. 950 595, Guth. bei d. Privatbank 78 169, Kassa 7430, Grundstück d. Kasse Ny Vetergade 12 90 000, Rückstände an fälligen Leistungen 376 552. – Passiva: 4 % Pfandbriefe Abt. I Serie I 29 338 350, 3½ % do. 28 816 750, 4 % do. Serie II 1 066 900, 3½ % do. Abt. II Serie I 1 043 000, 4 % do. Abt. II Serie I 8 146 800, 4 % do. Abt. II Serie II 8 487 800, 4½ % do. Abt. II Serie I 9 998 100, gekünd. nicht z. Einlös. präsent. Pfandbr. 400, Coup. die bei Einlös. d. betr. Pfandbr. gefehlt haben u. deren Nennbetrag des- halb zurückgehalten ist 86, nicht erhob. fällige Coup. 11 510, die von den Pfandschuldnern depon. 2 % ihrer Darlehen 1 683 251, nicht erhob. fälliges Depositum 7719, Verwalt.- u. R.-F. 5 010 152. Sa. Kr. 93 610 818. Kreditverein von Eigentümern kleinerer Realitäten auf dem Lande in Jütland (Kreditforeningen af Ejere af mindre Ejendomme paa Landet i Jylland) in Aalborg. Errichtet: 29./6. 1880 auf Grund d. Ges. v. 28./5. 1880, später abgeänd. durch Ges. v. 12./5. 1882. Zweck: Der Kreditverein bezweckt, seinen Interessenten gegen hypothekarische Ver- bfändung von Realitäten Darlehen zu verschaffen bezw. zu gewähren, welche durch Rück- zählungen in Raten zu tilgen sind. In den Verein können nur Besitzer von kleineren Realitäten auf dem Lande oder in den Provinzstädten, deren Schätzungswert Kr. 10 000 nicht übersteigt und welche auf Jütland oder auf den dazu gehörenden Inseln belegen sind, auf- genommen werden. Darlehen auf Häuser können bis zur Hälfte des Schätzungswertes gegeben werden. Die Interessenten haften solidarisch für die von dem Vereine ausgestellten Oblig. bis zum vollen Schätzungswert der von ihnen dem Verein verpfändeten Realitäten, insofern sie den ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zustehenden vollen Betrag von dem Vereine als Darlehen erhalten haben, welche Haftbarkeit sich entsprechend vermindert, wenn sie- ein geringeres Darlehen, als ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zusteht, empfangen haben. Darlehen werden in der Regel nur gegen erste Hypothek gewährt, doch können auf Häuser mit dazu gehörenden Ländereien auch Darlehen gegeben werden, wenn als erste Hypothek Gelder aus öffentlichen Mitteln eingetragen sind, oder wenn die erste Hypothek wenigstens 10 Jahre unkündbar ist, von dem Zeitpunkte an gerechnet, an welchem der Verein das Darlehen gewährt hat. Das von dem Vereine gewährte Darlehen darf keinesfalls zusammen mit dem Betrage der im Range vorangehenden Hypothek d bezw. die Hälfte der Schätzungssumme der betreffenden Realität übersteigen. Jeder in den Verein eintretende Interessent hat 2½ % des Darlehensbetrages einzuzahlen, wovon dem Administrations-F. und % dem R.-F. zufallen; ausserdem entrichten die Interessenten Halbj. s % des urspr. Darlehensbetrages an den Administrations-F. und 10 % an den R.-F. Jeder Interessent kann sich von seinen Verbindlichkeiten gegen den Verein frei machen, wenn er am 11. Juni oder 11. Dez. eines Jahres den ganzen Betrag seiner Schuld nebst den sonstigen ihm nach den Statuten obliegenden Zahlungen begleicht. Einer Kündigung bedarf es dazu nicht, wenn die Rückzahlung in Oblig. des Vereins erfolgt, dagegen kann der Verein eine 9monat. Vorankündigung verlangen, wenn die Rückzahlung in barem Gelde geschieht. Die Interessenten können auch beliebige Abschlagszahlungen auf ihre Schuld über die gewöhnlichen balbj. Amortisationsduoten hinaus machen, doch nicht weniger als jeweilig Kr. 50. Solche Abschlagszahlungen können ebenfalls entweder ohne Kündigung in Oblig. des Vereins oder mit 9monat. Vorankündigung in barem Gelde geschehen. Wenn ein Interessent ganz aus dem Vereine tritt, fallen die von ihm gemachten Einzahlungen dem Fonds des Vereins zu. Die von dem Vereine bewilligten Darlehen werden entweder in bar oder in Oblig. des Vereins ausbezahlt, welche jeder Darlehensuchende zum Nennwerte an- ―§―§‚‚‚‚Ü‚‚‚‚‚