Republik San Domingo. 241 0 – %. — In Frankf. a. M.: 85, 86.70, 88, 85.50, 84.50, 84.50, 80, 82.60 %. – In Hamburg: 85, 87.10, 88.25, 85, 84.25, 84.50, 80, 83.85 %. Anmerkung: Die Oblig. lauten auf den Inhaber, können aber auf Wunsch des In- habers ohne Kosten für denselben bei den Coup.-Zahlst. auf Namen notiert und wieder zurück auf den Inhaber gestellt werden. 3½ % Kopenhagener Stadt-Anleihe von 1898. Kr. 14 965 500 = £ 825 000 = M. 16 830 000 in Stücken à Kr. 1814, 9070 = £ 100, 500 = M. 2040, 10 200. Zs.: 15./2., 15./8. Tilg.: Von 1899 ab durch Verl. im Oktober per 15./2. n. J. mit jährl. ungefähr ½ % und Zs.-Zuwachs innerh. etwa 60 Jahren, von 1913 ab Verstärkung oder Totalkünd. zulässig. Zahlst.: Kopen- hagen: Stadtkasse; Hamburg: Nordd. Bank, L. Behrens & Söhne; London: C. J. Hambro & Son. Zahlung der Coup. und der verl. Stücke in Deutschland in Mark, in England in $, jedoch nur binnen 3 Jahren nach Verfall, später nur in Kopenhagen. In Deutschland nicht gehandelt. 4 % Anleihe von 1901. Kr. 19 976 000 = M. 22 473 000 = £ 1 100 000 = frs. 27 720 000 = hfl. 13 310 000 = $ 5 335 000 in Stücken à Kr. 1816, 9080 = M. 2043, 10 215 =– £ 100, 500 = frs. 2520, 12 600 = hfl. 1210, 0050 = $ 485, 2425. Zs.: 15./5., 15./11. Tilg.: Von 1902 ab durch Verlos. im Aug. per 15./1 1. mit jährl. ungefähr % und Zs.-Zuwachs innerh. 47 Jahren, vom 15./11. 1911 ab Verstärk. u. Totalkündig. zulässig. Zahlst.: Kopenhagen: Stadtkasse; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann, von Erlanger & Söhne; Hamburg: Nordd. Bank, M. M. Warburg C& Co., L. Behrens & Söhne; London: C. J. Hambro & Son, Paris: E. Hoskier & Co.; Antwerpen: Banque d'Anvers; Amsterdam: Hope & Co., New York: Heidelbach, Ickelheimer & Co. Zahl. der Coup. und der verl. Stücke in Deutschland in Mark, jedoch nur innerh. 3 Jahren nach Verfall, später nur in Kopenhagen. Aufgel. in Frankf. a. M., Hamburg, London, Amsterdam, Antwerpen 11. u. 12./4. 1901 zu 99.75 %. Kurs Ende 1901–1908: In Frankf. a. M.: 101.80, 103, 102, 101.70, 101.20, 102, 98, 100.50 %. – In Hamburg: 101, 102.50, 102, 102.15, 101, 101.60, 100, 9950 % 3½ % Anleihe von 1902. Kr. 20 023 200 = frs. 27 810 000 = M. 22 526 100 in Stücken à Kr. 360 = frs. 500 = M. 405. Zs.: 15./5., 15./11. Tilg.: Von 1904 ab durch Verlos. im Jan. per 15./5. mit % und Zs.-Zuwachs innerh. 50 Jahren, vom 15./11. 1913 ab Verstärkung oder Totalkündig. zulässig. Zahlst.: Kopenhagen: Stadtkasse; Stockholm: Stockholms Enskilda- Bank; Hamburg: L. Behrens & Söhne, Nordd. Bank; Brüssel, Genf u. Paris: Crédit Lyonnais und Banque de Paris et des Pays-Bas. Zahlung der Coup. und der verl. Stücke in Stockholm in Kronen, in Hamburg in Mark und in Brüssel, Genf und Paris in Francs. Anmerkung: Die Oblig. der Anleihen von 1898, 1901 u. 1902 werden auf Inhaber aus- gestellt, jedoch soll es den Besitzern freistehen, wenn sie sich deshalb an den Magistrat in Kopenhagen wenden, die Oblig. in den daselbst befindlichen N otierungsprotokollen auf ihren Namen und wieder zurück auf den Inhaber notiert zu erhalten. Ausserdem soll es den Be- sitzern freistehen, ebenfalls ohne Kosten, ihre Oblig. gegen ein Zertifikat unter der Garantie der Kommune bei der Hauptkasse der Stadt zu deponieren. Die Zinsen von derartig deponierten OÖblig. werden durch die verschiedenen Zahlst. den Betreffenden zugestellt werden und zZzwar in Übereinstimmung mit einem von dem Kopenhagener Magistrat ausgefertigten Regulativ. Verj. der Zinsscheine und verlosten Stücke in 20 J. n. F. Republik San Domingo. Budget 1905/06: Einnahmen $ 2 806 379 Ausgaben $ 2 530 335 1906/07: $§ 3 692 601 $ 2 786 910 „ 190708: 3823 772 $ 3 636 200 3 1908/09: $ 4 021 927 3 $ 3 984 300 Die zerrütteten politischen u. wirtschaftlichen Zustände in der dominikanischen Republik haben seit 1892 zu wiederholten Malen die Zahlungen für die Zinsen u. den sonstigen Dienst der Anleihen verhindert (siehe Jahrgang 1908/09 S. 228). Am 8./2. 1907 schloss die Regierung von San Domingo mit der Regierung der Verein. Staaten von Nordamerika einen Vertrag ab, welchem zufolge die Verein. Staaten die völlige Unabhängigkeit des dominikanischen Gebietes garantierten u. die Regelung sämtl. Schulden Domingos übernahmen. Die Verein. Staaten verpflichteten sich, sämtliche San Domingo gegenüber erhobenen Forderungen nach- zuprüfen, übernahmen die Verwaltung sämtlicher dominikanischen Zollämter und ernennen die Beamten derselben. Von den gesamten Zolleinnahmen werden 45 % der Reg. von San Domingo überwiesen u. die übrigen 55 % zu Zahlungen auf die Staatsschulden verwendet. Dieser Vertrag wurde von den Vereinigten Staaten von Amerika am 25./2. 1907 u. von der Dominikanischen Republik am 3./5. 1907 notifiziert. Nach langen Verhandlungen mit den Gläubigern kam es zu einer definitiven Regelung der äusseren dominikanischen Schuld. Die in Antwerpen am 29./2. 1908 und in Paris am 12./3. 1908 abgehaltenen Ver- sammlungen der Inhaber der dominikanischen Schuld nahmen den seitens der dominika- nischen Regierung ihren Gläubigern am 27./1. 1908 in Übereinstimmung mit dem am 8./2. 1907 zwischen der Republik San Domingo u. den Vereinigten Staaten von Nordamerika geschlossenen Vertrag, unterbreiteten Plan für die Regelung der dominikanischen Schuld an. Nach diesem Arrangement erhalten die Inhaber der 2¾4 % Dominikanischen Gold- Staatspapiere etc. 1909 1910. I. XVI