Republik Frankreich. – Königreich Griechenland. 245 welche ab 15./4. 1887 wieder eingelöst wurden. Die Coup. lauten auf 7 % Zins = £ 0.14, 3.10, 17.10, 35, sind aber nur mit 4 % = £ 0.8, 2, 10, 20 einzulösen u. zwar unter denselben Be- dingungen wie 3½ % privil. Anleihe von 1890, Tilg.: Vom 15./7. 1912 ab durch Rückkauf, falls der Kurs unter pari, sonst durch Verlos.; v. 15./7. 1912 ab Totalkünd. zulässig. Eingef. in Frankfurt a. M. 11./5. 1882, erster Kurs 68116 %, eingef. in Berlin 7./8. 1883 zu 73.25 %. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder; London: Bank von England; Paris: Crédit Lyonnais. Kurs Ende 1890–1908: In Berlin: 97. 10, 96.30, 99.60, 101.80, 104.30, 103.50, 104.50, –, 107.10, 103, 105.20, 108.20, 108.40, – (kl. 104.70), – (kl. 10510), 103 79, 103 %. –In Frankf. a. M.: 97. 15, 96.35, 99.60, 101.70, 103.80, 103.30, 105.70, 107.30, 107. 90, 103. 10, 105.30, 108.20, 108.50, 104.60, 105. 40, 105.50, 104, 101.50, 103 %. – In Hamburg: 92. 75, 92, 94.50, 96.50, 98. 50, 97. 390, 99, 90, 102, 102, 102, 105, 107. 50, 108.25, 104, 104.75, 105, 103, 101. 50, 102.25 %. – In Mafelenn... –, –, –, 105.25, –, 108. 25, 104. 50, 11 .. Seit 1.) 1. 1899 wird beim Handel an allen deutschen Börsen 1 0.80 gerechnet; in Frankf. a. M. u. München auch schon vorher so, während in Hamburg früher £ 1 = M. 21. Republik Frankreich. 3 % konvertierte Französische Rente von 1894. In Umlauf frs. 205 726 290 Rente = frs. 6 857 542 990 Kapital lt. Gesetz v. 17./1. 1894 zur Pari-Rückzahlung bezw. Konvertierung der 4½ % Rente von 1883. Stücke eingeteilt in Stücke à frs. 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 20, 30, 50, 100, 200, 300, 500, 1000, 1500 u. 3000 jährl. Rente. Zs.: 16. Febr., 16. Mai, 16. Aug. u. 16. Nov. Zahlst.: Alle Staatskassen in Paris und den Departements. Im juli 1902 wurde die 3½ % Rente auf 3 % konvertiert, die Besitzer der konvert. Rententitel erhielten bis 16./11. 1902 3½ % Zs., von dieser Zeit aber nur noch 3 %, vor dem 1./1. 1911 kann die 3 % nicht ge- kündigt werden. Die Notierung in Paris exkl. Coup. beginnt jeweils 14 Tage vor dem Fällig- keitstermin der Coup. Kurs in Frankf. a. M. für die 3½ % Rente Ende 1894–1902: 107.20, 106, 105.90, 107.30, 104.80, 102.50, 103, 102, – %; für die 3 % Rente Ende 1903–1908: 98.50, 97.70, 99.50, 96.50, 96.20, 97 %. Königreich Griechenland. Der Staat stellte im Mai 1893 seine Barzahlungen ein und verfügte durch Dekret vom 10./22. Dez. 1893, dass bis zur endgültigen Regelung die Zahlung der Zinsen mit 30 % in Gold zu erfolgen habe, während die Tilgung aufzuheben sei. Die Schutzkomitees, welche sich im Januar 1894 in Berlin, London und Paris bildeten, verhandelten zu wiederholten Malen mit der griechischen Regierung, ohne zu einem Resultate zu gelangen. Durch das Gesetz vom 10. März 1898 betreffend die Einrichtung einer internationalen Kontrollekommission, wurde endlich ein Arrangement der griechischen Auslands-Anleihen getroffen. Über die wesent- lichsten Bestimmungen des Gesetzes siehe Jahrg. 1905/06 S. 155. Abrechnung der internationalen Finanzkontrolle pro 1908. Für das Jahr 1908 waren die Brutto-Einnahmen aus den verpfändeten Staatseinkünften (Monopole, Stempelsteuer, Tabak, Schmirgel, Cigarettenpapier; subsidiär die Piräuszölle) auf Dr. 28 900 000 veranschlagt. Die tatsächlichen Einnahmen während dieses Zeitraumes waren dagegen folgende: 1) Nach Ausweis der Monatsabrechnungen. . . . Dir. 33 694 264 s . hbh ;./. 854 859 Dr. 34 549 123 Hiervon ist in Abzug zu bringen der durch die Erhöhung der Tabaksteuer erzielte, ausschliesslich der Staatskasse zugute KEon feteh , .%.%% ..... Dr. 31 807 428 Die Einnahmen aus dem Cigaretten-Papier beliefen sich auf Dr. 2 883 358, während nach dem Gesetz vom 30./3. 1900 eine Mindest-Einnahme von Dr. 2 921 378 garantiert waren, es sind daher den Einnahmen Dr. 38 020 hinzuzufügen, daher Gesamt-Einnahmen Dr. 31 845 448. Es ergibt sich mithin gegen den Voranschlag eine Mehreinnahme von Dr. 2 945 448, davon gehen ab 18 % für Herstellung des Stempelpapiers und der Streifbänder, Ver- waltungskosten der Kommission etc. = Dr. 530 180, bleiben Dr. 2 415 268, hiervon entfallen als Anteil auf die griechische Regierung 40 %, während als Zinsaufbesserung für die Gläu- biger 30 % und zur Amortisation weitere 30 % zur Verwendung kommen, d. h. zusammen 60 %, also Dr. 1 449 161, hierzu kommen 60 % des Gewinnes am Wechselkurs Dr. 3 080 646, zus. Dr. 4 529 807. Von diesem Betrage kommt die Hälfte (abzügl. einiger kleiner Ausgaben) Dr. 2 190549 = frs. 2 096767, als Zinsaufbesserung an die Gläubiger zur Verteilung, wozu noch frs. Gold 557 730, die sich aus den Zs. der amort. Titel ergeben, sowie der Vortrag von 1907 frs. 90794