326 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Verpflichtung übernommen, dass, wenn einer künfti Sicherheit gegeben werden sollte, solche Sicherheit 1905 u. 1907 im gleichen Range gewährt werden wird. Zahlst.: London: Banking Corporation; Berlin u. andere deutsche Plätze: Deutsch von der Deutsch-Asiatischen Bank bekannt zu gebenden Chine. Zahlung der Zs. u. des Kapitals steuerfrei in De Wechsel auf London. Von der Anleihe wurden in Berlin, ― 750 000 zu 97.50 % (1 £ = M. 20.50) aufgelegt. an der Börse 1 £ = M 20.40. Königreich Spanien. Stand der Staatsschuld am 31./12. 1906: 4 % Innere perpetuelle •(H . Pes. 8 440 581 673 4 % Aussere Rente, 36 6 ..... „ 1 027 992 400 G, / 7 ͥ ; ũ „ 1 667 594 500 . . fr .. 528 696 440 Sa. Pes. 11 661 865 013 Abrechnung pro 1907: Einnahmen Pes. 1 090 207 396, Ausgaben Pes. 1 021 459 886, Überschuss Pes. 68 747 510. 1908: 5 „ 1 120 763 324. 5 „ 1 116 730 292, 3 „ % Budget pro 1900: Einnahmen Pes. 865 998 815, Ausgaben Pes. 905 451 827. 5 „901 „ „ 887 154 155, „ 904 623 253. „90%3 „ 974 437 749, „ 971 176 259. 3 „ 3 „ 969 337 258, „ 958 231 313. 33 „ 1000 066 839, 968 912 419 7 97 „% 1010 409 756, „ 9988 471 441. „„ 3 „1 010 337 296, „ 968 856 760. „.„... „1 043 698 434, „1003 953 917. „ 3 „1040 680 477, „1 023 168 614. „ 19695 „ 1049 522 365, „1 043 799 854. „ 3 „1 090 757 426, „1 048 886 068. 4 % Span. auswärt. Rente von 1882. Pes. 1 976 000 000, davon in Umlauf 31./12. 1906: Pes. 1 027 992 400, in Stücken à Pes. 1000, 2000, 4000, 6000, 12 000, 24 000. Zs.: Vierteljährl. 2./1., 1./4., 1./7., 1./10. Nach dem Ges. v. 17./5. 1898 mussten die ausländ. Besitzer der Span. 4 % auswärt. Rente in Gemässheit der Dekrete v. 20, u. 25./6. 1898 ihre Titel vor dem Okt.-Termin 1898 den span. Finanz-Kommissionen im Auslande vorlegen, damit sie abgestempelt und in die betr. Register eingetragen wurden. Wechselt der Besitz dieser Papiere, so muss der neue Inhaber der Finanz-Kommission davon Anzeige machen und seine Eigenschaft als Ausländer nach- weisen. Die ausländischen Besitzer der abgestempelten Stücke können den am 1. Okt. 1898 fälligen Zinsschein, sowie auch die folgenden Zinsscheine in frs., £ oder M. einkassieren, falls sie eine eidliche oder ehrenwörtliche Erklärung abgeben, dass kein spanischer Unterthan an dem Besitz der Papiere beteiligt ist. Das gleiche gilt auch von ausländischen Besitzern, die in Spanien ansässig sind. Bei den Schuldtiteln, die bei den amtlichen Bankinstituten Frankreichs, Deutschlands, Englands, Belgiens und Portugals, sowie bei näher bezeichneten Privatbanken hinterlegt sind, genügt eine Erklärung des Bankvorstandes, dass nach den Büchern der Bank und sonstigen Ausweisen kein spanischer Unterthan Anteil daran hat. Das Abschneiden der Zinsscheine geschieht durch die Finanz-Kommissionen, wobei die betreffenden Stücke mit vorgelegt werden müssen. Die oben erwähnten Banken sind von dieser Vorzeigung befreit, müssen aber bescheinigen, dass die Stücke sich in ihrem Depot befinden und die Eigentümer keine Spanier sind. Die Zinsen derjenigen Titel, die diese Förmlichkeiten nicht erfüllt haben werden künftig nicht mehr in Gold, sondern nur noch in Pesetas bezahlt. N achträglich hatte sich die Regierung bereit erklärt, die den Ausländern zur Einreichung der in ihrem Besitze befindlichen Titres der auswärtigen Schuld bewilligte Frist zu verlängern. Man kam dahin überein, dass ausländische Inhaber ihre Titres auch nach dem 10./7. 1898 abstempeln lassen konnten, wenn sie den Nachweis lieferten, dass sie bereits vor dem 10./7. 1898 Besitzer der betr. Titres gewesen sind. Die zu diesem Zwecke bei den genannten Delegationen geführten Register sind am 14./5. 1899 abgeschlossen worden; nach diesem Termin sind jedoch ausnahmsweise auch noch diejenigen Stücke zur Ab- stempelung zugelassen worden, die von den ausländischen Inhabern nachweislich vor dem 14./5. 1899 erworben worden sind. Der äusserste Termin zur Anmeldung derartiger Stücke war der 31./10. 1901. Zugleich wurde den Besitzern der 4 % auswärtigen Rente eine Konvertierung in 4 % innere Rente angeboten, wobei ihnen 10 Pesetas für jede 100 Pesetas Nennwert ver- gütet werden, jedoch nicht in bar sondern in Carpetas. Nach dem Dekret v. 31./5. 1902 können die Coup. der 4 % abgest. auswärt. Rente zu Zollzahlungen verwendet werden. Die Span. Finanzdelegationen in Paris, London und Berlin werden auf Verlangen den Inhabern Bordereaux ausstellen, aus denen der Nominalwert der Coup. ersichtlich ist. Die Bordereaux werden als Zahl. mit 5 % Diskont Ppro anno angenommen. Zahlst.: Berlin: Deutsche Bank, Men- delssohn & Co.; dieselben nehmen wöchentl. am Dienstag u. Sonnabend die mit einem doppelten Bordereau begleiteten Zinsscheine gegen Quittung an und zahlen dieselben gegen Rückgabe ..... — .0