Ausländische Industrie-Gesellschaften. 393 Compania Barcelonesa de Electricidad Sociedad anönima espanola (Barceloneser Elektrizitäts-Gesellschaft, spanische Aktiengesellschaft) in Barcelona. Gegründet: 7./12. 1894, Dauer der Ges. 99 Jahre, vom 26./1. 1895 (Datum der Eintragung in das Handelsregister zu Barcelona) an gerechnet. Zweck: a) Die Erzeugung u. der gewerbsmässige Vertrieb von Elektrizität; b) jede Art notwendigen Anlagen u. zwar für eine Zone, die sämtliche Hauptstrassen der Alt- u. Neu- stadt einschliesst u. durch schriftliches Gesuch um jede weitere Strasse erweitert werden eine einmalige Abgabe von Pes. 1.50 Pro lauf. Meter Graben zu entrichten, zuzüglich eines je nach der Art der Pflasterung der Strassen bemessenen Zuschlages von Pes. 1.50–2.50, sowie ferner eine Jahressteuer von 5 centimos Pro lauf. Meter Graben, in welchen indessen eine beliebige Anzahl Kabel verlegt werden kann. Für Hausanschlüsse ist eine einmalige. je nach dem Querschnitt der Kabel höhere oder niedrigere Abgabe zu entrichten, die durch- schnittlich Pes. 65 für jeden Hausanschluss beträgt. An jährlichen Staatsabgaben zahlt die Ges. eine Industriesteuer pro Kilowattstunde einer Tagesproduktion, nach dem Durchschnitt der Gesamtjahresproduktion gerechnet, von Pes. 6.75 für Beleuchtung u. Pes. 0.50 für Kraft. u. zwar mit einem kommunalen Zuschlag von 16 %, einer Einziehungsgebühr von 6 %― den um den Kommunalzuschlag erhöhten Betrag u. einer Zuschlagssteuer von 20 % auf die ursprüngliche Summe, wodurch sich die beiden Steuersätze auf Pes. 9.65 bezw. Pes. 0.72 bro Kilowattstunde stellen. Die Steuern werden jedes Jahr von der Stadtverwaltung von neuem veranlagt, doch sind seit Bestehen der Ges. die Sätze für die jährliche städtische Abgabe niemals geändert worden die Sätze für die einmalige Abgabe für Benutzung der Strassen wurde 1903 auf ihre gegenwärtige Höhe normiert. Der Staat erhebt ausserdem eine Lichtkonsumsteuer in Höhe von 10 % des Betrages der Monatsrechnungen, die durch Vermittlung der Ges. von den Konsumenten eingezogen wird. Der Geschäftsbetrieb der Ges. ist auf folgende eingemeindete Vororte Gracia, Barceloneta, Pueblo Nuevo, Pueblo Seco, Casa Antunez u. Guinardoé ausgedehnt worden. Die dem Vororte Guinardã sich anschliessende Ortschaft Horta wird von der Ges. „El Tibidaboé, welcher die Barcelona Elektrizitäts-Ges. auf die Dauer von 25 Jahren den Strom liefert, mit einem Leitungsnetz versehen werden. Ferner ist beabsichtigt, das Leitungsnetz der Barcelona-Ges. in Sans bis nach den Städten Hospitalet u. Cornelläã zu verlängern. Im Tahre 1902 hat die Ges. mit der Compafia General de Tranvias einen Stromlieferungsvertrag geschlossen, dessen Dauer zunächst bis zum 31./12. 1915 festgesetzt worden ist u. mangels Kündigung stillschweigend weiter läuft. Die Compafiia General de Tranvias hat sich Verpflichtet, während der Dauer dieses Ver- trages ihren ganzen Bedarf an elektrischem Strom für ihr Netz ausschliesslich von der Compafiia Barcelonesa de Electricidad zu beziehen; ausgenommen sind nur diejenigen Linien, welche die Tramway-Ges. etwa späterhin erwirbt u. die bereits eigenen elektrischen Betrieb haben oder nach dem Wortlaut ihrer Konzession erhalten müssen. Nach dem 31./12. 1915 kann der Vertrag von jedem der beiden Teile unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mind. 2 Jahren gelöst werden. Ferner liefert die Elektrizitäts-Ges. den Strom für den Betrieb einer Linie der Tranvias de Barcelona 4 San Andrés y Extensiones, welche den Vorort Casa-Antunez mit der Hauptstadt verbindet. Der Stromlieferungsvertrag mit dieser Ges. läuft bis April 1913 u. verlängert sich von dann ab immer um 2 Jahre, wenn er nicht 6 Monate vorher gekündigt worden ist. Ausserdem liefert die Ges. einen Teil des Strom- bedarfs an die Tramways de Barcelone, Société anonyme. Seit Bestehen der Elektrizitäts- Ges. ist ihr von der Municipalität der Stadt Barcelona der elektrische Teil der öffentlichen städtischen Beleuchtung übertragen. Ende 1908 betrug die Gesamtlänge des Gleichstrom- Kabelnetzes 533 109 m, des Drehstromnetzes 307 858 m. Kapital: Pes. 14 000 000 in 28 000 unter sich vollständig gleichber. Aktien à Pes. 500. Urspr. Pes. 4 000 000, erhöht 15./2. 1897 auf Pes. 5 000 000, 5./6. 1900 auf Pes. 10 000 000 durch Ausgabe von Pes. 5 000 000 Vorz.-Aktien, die lt. Beschl. der ausserord. G.-V. v. 28./7. 1904 in St.-Aktien umgewandelt wurden, u. 28./6. 1905 auf Pes. 14 000 000; die letzten Pes. 4 000 000 Aktien sind v. 1./1. 1906 ab div.-ber. Ferner sind bei Gründ. der Ges. 800 Berechtigungssch. der ersten Zeichner u. 800) Genussscheine den Gründern ohne Entgelt überlassen worden. Die Inhaber der Be- rechtigungsscheine der ersten Zeichner haben das Vorrecht innerh. der vom Verwalt.-Rat zu bestimmenden Frist, welche nicht weniger als 15 Tage betragen soll, die Hälfte aller Aktien zu zeichnen, welche etwa später ausgegeben werden sollten, abzügl. solcher Aktien, welche gegen Einbring. eines neuen Geschäfts geschaffen u. ausgegeben werden. Die Genusssch. haben Anspruch auf eine gewisse Quote am jährl. Reingewinn u. am Aktivum der Ges. bei