Falls nach Ablauf der Konzession der Staat das Unternehme erwirbt, sind die noc Ausländische Industrie-Gesellschaften. .... eine ausschliessliche Konzession für den Bau u. Betrieb von Telephonen auf der Insel See- land (nebst Amack) u. zwar auf einen Zeitraum von 20 Jahren — also bis zum 6./10. 1918 — erteilt worden. Nach dieser Konzession werden die Tarife der Ges. alle 5 Jahre von dem Minister der öffentlichen Arbeiten einer Revision unterzogen. Die letzte Tariffest- setzung hat im Jahre 1908 für eine neue fünfjährige Periode bis zum 1./3. 1913 stattgefunden. Zur Sicherstellung des ständigen u. ungestörten Betriebes während der Konzessionsdauer ist der Ges. ferner die Verpflichtung auferlegt, bei Erteilung der Konzession den Betrag von Kr. 100 000 für einen R.-F. bereitzustellen u. ab 1./1. 1899 um einen vom Minister des Innern festzustellenden Teil des jährl. Reingewinns (jedoch nicht über 10 % des Reingewinns) zu erhöhen. Die reservierten Beträge sind in Gemässheit eines dem Minister vorzulegenden Planes verzinslich anzulegen. Sämtliche dem Fonds angehörenden Wertpapiere sollen mit einem Vermerk des Ministers über ihre Bestimmung versehen werden. Die bisher für den Fonds reservierten Wertpapiere im ausmachenden Betrage von Kr. 155 076 sind in dem in der Bilanz aufgeführten Posten „Bestand an Oblig.“ enthalten. Eine weitere Erhöhung des Fonds soll einstweilen nicht stattfinden. Eine Konzessionsabgabe an den Staat hat die Ges. nicht zu entrichten, dagegen hat der Staat das Recht, die Anlage unter Beobachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu expro- priieren u. nach Ablauf der Konzessionsdauer das gesamte Unternehmen zu einem Preise zu erwerben, der von einer gemischten Kommission von 5 Mitgliedern auf Basis der Herstellungs- u. Erweiterungskosten der gesamten Anlagen abzüglich eines entsprechenden Betrages für Abnutzung festgestellt wird. Der Vorsitzende dieser Kommission wird vom König ernannt, 2 Mitglieder ernennt der Minister des Innern u. 2 Mitglieder das kgl. Landesober- u. Hof- u. Stadtgericht. Wünscht der Staat das Unternehmen nicht zu erwerben, so ist das Ministerium ermächtigt, die Konzession zu erneuern. Am Schluss der letzten 6 Geschäftsjahre betrugen 1903 1904 1905 1906 1907 1908 die Abonnenten.. 21 967 24 394 27617 31 620 36 244 39575 der Wert der Anlagen . 10 151 000 10 765 000 11 806 000 13 940 000 16 938 000 21 315 000 die Einnahmen . . 2 331 000. 2 536 000 2 767 000 3 123 000 3 550000 3 909 000 die Ausgaben 377 000 511 000 1719 000 1 805000 2 056 000 2 249 000 die Abschreibungen . . 438 000 464 000 450 000 654 000 783 000 775 000 Kapital: Kr. 14 000 000; anfangs Kr. 8 000 000; erhöht auf Kr. 14 000 000 It. Beschluss der G.-V. vom 2.//4. u. 13./4. 1908; die neuen Aktien nehmen ab 1./1. 1909 an der Div. teil. Obligationen: 4 % Anleihe von 1896. Kr. 500 000, davon in Umlauf 31./12. 1908: Kr. 400 000. Tilg.: Von 1907–1916. 4½ % Anleihe von 1901. Kr. 3 500 000, davon in Umlauf 31./12. 1908: Kr. 2 450 000. Tilg.: Von 1903–1922. 4½ % Anleihe von 1906. Kr. 4 000 000, davon in Umlauf 31./12. 1908: Kr. 3 600 000. Eflg.: Von 19071926 5 % Anleihe von 1909 mit 102 % rückzahlbar. Kr. 6000 000 = M. 6 750 000 in Stücken à Kr. 444.44, 888.89, 1777.78 = M. 500, 1000, 2000. Die Oblig. sind an die Order der Nord- deutschen Bank in Hamburg ausgestellt, jedoch ist die Bank den Inhabern der Oblig. aus dem Indosso nicht verhaftet. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Vom 2./1. 1911 ab durch Verlos. zu 102 % 1./10. (zuerst 1./10. 1910) per 2./1. des folgenden Jahres mit jährl. ¼) des urspr. Anleihebetrages; vom 1./10. 1919 ab verstärkte Tilg. u. Gesamtkündig. zu 102 % mit 3 monat. Frist zulässig. Die Ges. hat sich ferner verpflichtet, für ihre jetzigen oder späteren Obligationsanleihen u. Buchschulden aus den Aktiven der Ges. keine Pfänder zu bestellen, die solchen Anleihen Aus- genommen hiervon sind die Hypoth., die die Ges. auf ihre Grundstücke u. Gebäude auf. genommen hat oder in Zukunft aufnehmen wird. Auch hat sich die Ges. Verpflichtet, nicht ohne Zustimmung der Obligationsinhaber die Bestimmung ihres Statuts zu ändern, nach welcher die Obligationsanleihen der Ges. in nicht höherem Betrage als dem des Grund- kapitals ausgegeben werden dürfen. Zahlst.: Kopenhagen: Privatbank in Kopenhagen; Ham- burg: Norddeutsche Bank in Hamburg. Zahlung der Zs. u. der Oblig. ohne Abzug gegen- wärtiger oder zukünftiger dänischer Steuern irgend welcher Art in Hamburg in Reichsmark. Verj. der Zinsscheine u. der verlosten Oblig. in 20 J. (F.). Aufgelegt in Hamburg 5./4. 1909 Kr. 4 000 000 == M. 4 500) 000 zu 102 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im April. Stimmrecht: Jede Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum Res.- u. Ern.-F. (bis 50 % des A.-K.), sodann 5 % Div., 3 % Tant. an Vorst. jedoch nicht mehr als Kr. 18 000; Überweisung an Pens.- u. Unterst.-F., Rest als Superdiv. u. Vortrag auf-neue Rechnung. Bilanz am 31. Dez. 1908: Aktiva: Wert der Anlage 17 603 410, Grundstücke 2 687 975, Vorräte in Niederlagen u. Werkstätten 1 023 339, Bestand von Öblig., darunter die in Gemässheit Staatspapiere etc. 1909/1910. I. XXVI