496 Ausländische Eisenbahnen. Massgabe, dass die während des 2. Jahrfünfts zugeschossenen Summen zuzügl. 4 % Zs. nach Ablauf der Periode restituiert werden, zu welchem Zwecke die Ges. für eigene Rechnung eine Obligationsanleihe aufzunehmen hat.) Erhielt die Konc. zum Bau der Bologoye-Pskow- Linie nebst Zweigbahnen. Im Jahre 1897 nahm die Ges. den Namen Moskau-Windau-Rybinsk- Bahn an, erhielt die Konc. zum Bau einer neuen Linie von Moskau nach Windau nebst Zweig- und Zufuhrbahnen, den Ausbau des Windauer Hafens und den Erbau von Elevatoren und Speichern längs der ganzen Linie nach Bedarf. Im Jahre 1900 erhielt die Ges. die Genehm. zum Bau der Linie Petersburg-Witebsk, erwarb infolgedessen die Zarskoje-Sselo- Bahn, löste deren Aktien ab 2./1. 1900 von Rbl. 60 Nennwert für Rbl. 180.85 bar ein. In Ansehung der Grösse dieser Ausgabe gewährte die Regierung der Ges. für 10 Jahre vom Tage der Verkehrseröffnung auf der Strecke Petersburg-Witebsk (die im Aug. 1904 erfolgen wird) folgende Unterstützung: In den Jahren, in welchen die Dividende den Betrag von Rbl. 6.50 für die Aktie (einschl. Zinsscheinsteuer) nicht erreichen sollte, eine jährlich ab- nehmende Zuzahlung und zwar für das erste Jahr in Höhe des vollen Fehlbetrages der Zins- und Amortisationszahlung des Anlagekapitals der Petersburg-Witebsk-Linie, aber nicht über Rbl. 550 000, für das zweite Jahr in Höhe von 1 des Fehlbetrages, aber nicht über Rbl. 500 000 und so fort bis zum fünften Jahre, und von da ab für die letzten sechs Jahre je des Fehlbetrages, aber nicht über Rbl. 350 000. Dieser Zuschuss wird für die ersten fünf Jahre bedingungslos gewährt, für die letzten fünf Jahre aber leihweise und sind die so gewährten Beträge zuzügl. 4 % Zs. aus einer im elften Jahre aufzunehmenden Anleihe der Regierung zu ersetzen. Bahngebiet: Im Betrieb waren Ende 1904: 2288 Werst normalspurig u. 157 Werst schmal- spurig. St. Petersburger Bahnnetz: Rybinsk-Pskow (nebst Zweigbahnen Ssonkowo-Krasny- Cholm) 704 Werst. Nowgoroder Bahn 157 Werst schmalspurig. St. Petersburg-Witebsk (nebst Zweigbahn Zarskoje-Sselo-Pawlowsk) 536 Werst. Moskauer Bahnnetz: Moskau-Windau (nebst Verbindungsstrecken in Moskau) 1048 Werst. Rückkaufsrecht des Staates: Die russ. Regier. hat das Recht, die Bahn v. 1./1. 1915 ab unter folg. Bedingungen anzukaufen; als Basis wird die mittlere Reineinnahme der fünf besten unter den letzten sieben Jahren genommen, die aber nicht geringer sein darf, als der Ertrag des letzten Jahres. Hiervon werden in Abzug gebracht die Beträge, welche für die Annuität der Oblig., für die Oblig. der gepachteten Nowgorod-Eisenbahn und als Anteil der Regier. am Reingewinn erforderlich sind. Die alsdann verbleib. Summe wird mit jährl. 5 % für die noch verbleib. Zeit der Konc.-Dauer kapitalisiert, aus dem hierdurch erhaltenen Betrage werden die möglichen Garantieschulden abgezogen und der Rest in 5 % Staatspapieren gezahlt. Kapital: Rbl. 13 509 300 in Aktien à Rbl. 100, 1000 u. 2500. Urspr. A.-K. Rbl. Metall 12 500 000, im J. 1895 in Aktien zu Rbl. Kredit (1./15. Imperial) umgewandelt auf die Firma Rybinsk-Eisenbahn lautend. Eine Tilg. der Aktien hat seit 1874 durch Rückkauf und Verl. stattgefunden; für die in der Zeit von 1874–95 verl. Aktien erhielt man ausser dem Nennwert noch Genuss- scheine, die den Div.-Überschuss über 5 Rbl. weiter beziehen; Ende 1903 waren in Umlauf 1221 Genussscheine. Seit 1895 findet weder Tilg. noch Rückkauf statt, es werden aber jährl. Rbl. 57 000 einem Tilg.-F. für die Aktien überwiesen, welcher Eigentum der Aktionäre bleibt. Eine Staatsgarantie für die Aktien existiert nicht. Die Aktien werden in Deutschl. nicht gehandelt. 4 % steuerfreie Rybinsk-Eisenbahn-Obligationen von 1895. M. 68 443 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 1./6. u. 1./12. Tilg.: Durch halbjährl. Verlos. im März u. Sept. per 1./6. resp. 1./12. mit halbj. 0,21 397 % und Zinsenzuwachs von 1896 ab innerh. 59 Jahren, v. 1./1. 1906 ab Verstärkung und Totalkündig. zulässig. Sicherheit: Die Anleihe ist sicher- gestellt durch das ganze Vermögen u. die gesamten Einnahmen der Ges. unter Wahrung der Vorrechte vor allen späteren Anleihen. Ausserdem geniesst sie für Verzinsung u. Tilg. die absolute Garantie der russischen Regierung. Diese Garantie wird auf den Oblig. durch einen Stempel der russischen Regierung bestätigt. Zahlst.: Berlin: Mendelssohn, Rob. War- schauer & Co., S. Bleichröder, Berl. Handels-Ges.; Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Zahl. der Coup. u. der verl. Oblig. ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Aufgelegt im Dez. 1895 zur Konvertier. der 5 % Rybinsk-Bologoye-Prioritäten. Kurs Ende 1896–1908: In Berlin: 102.60, 101.60, 100.70, 98, 96.30, 97.80, 99.50, 97.80, 90, 82.75, 78.70, 76.80, 81.30 %. – In Frankf. a. M.: 102.70, 101.65, 100.70, 97.80, 96.40, 98, 99.50, 97.90, 90, 82, 78.20, 77.10, 81.40 %. – In Hamburg: 101.75, 101.50, 100.50, 97.40, 96, 97.50, 99.25, 97.50, 89.50, 81, 78, 76.50, 81 %. Verj. der Coup. in 10 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. 4 % steuerfreie Prioritäts-Anleihe von 1897. Hbl. Gold 6 820 060 = M. 22 100 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4. u. 1./10. Tilg.: Durch halbjährl. Verlos. im Juni u. Dez. per 1./10. resp. 1./4. mit halbj. 0,2286 % u. Zinsenzuwachs von 1897 ab binnen 57½ Jahren, v. 1./1. 1908 ab Verstärkung und Totalkündig. zulässig. Sicherheit: Die Anleihe ist sicher- gestellt durch das ganze Vermögen u. die gesamten Einnahmen der Ges. unter Wahrung der Vorrechte der früheren Oblig. Sie hat das Vorrecht vor allen späteren Anl.; ausserdem geniesst sie für Verzinsung u. Tilg. die absolute Garantie der russ. Regierung. Diese Garantie wird auf den Oblig. durch einen Stempel der russ. Regierung bestätigt. Zahlst.: Berlin: Mendelssohn & Co., Rob. Warschauer & Co., S. Bleichröder, Berl. Handels-Ges.; Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Zahl. der Zs. u. der verl. Stücke steuerfrei in Deutschl. in Mark. Eingeführt in Berlin u. Frankf. a. M. am 15./7. 1897 zu 100.60 %. Kurs Ende 1897–1908: In Berlin: 101.70, 100.60, 98, 96.30, 97.80, 99.40, 97.60, 90.30, 82.75, 78.20, 76.80, 80.80 %. – In