Ausländische Industrie-Gesellschaften. wovon M. 240 000 in Vorz.-Anteilen mit dem Recht auf 5 % Vorz.-Div. u. vorzugsweise Kapitalbefriedigung. Die kaiserl. Regierung gewährte der Ges. durch Konz. vom 11./8.1893 u. A. das ausschliessl. Recht auf 25 TJahre zur Aufsuchung. Gewinnung u. Bearbeitung von Mineralien aller Art gegen Abgaben aus dem Bergwerksbetriebe in den Gebieten der Reho- bother Bastards u. der Khauas-Hottentotten unbeschadet wohlerworb. Rechte Dritter. Die South West Africa Company hat in die Hanseatische Ges. ihre Eisenbahnrechte aus der Damaraland-Konz. eingebracht, soweit sie sich auf das Gebiet der Rehobother Bastards be- ziehen u. als Gegenleistung 5000 St.-Anteile erhalten. Ferner hat die South West Africa Company 1000 Vorz.-Anteile u. 1000 St.-Anteile der Ges. gegen Barzahlung erworben. Ihr Gesamtbesitz an Anteilen der Ges. stellt sich daher auf nom. M. 1 400 000. Die Hanseatische Ges. hat durch eine Expedition an mehreren Punkten ihres etwa 38 000 qkm umfassenden Konz.-Gebietes Erzlagerstätten ermittelt, welche Kupfer, Gold u. Silber enthalten, den berg- baulichen Betrieb aber bis zur genauen Feststellung der Abbauwürdigkeit ausgesetzt. Ge- winne sind bisher nicht verteilt. Unterm 31./12. 1907 erklärte der Staatssekretär des Reichskolonialamts die Konz. der Ges. für verwirkt. Gleichzeitig sprach er seine Bereitwilligkeit aus, mit denjenigen Mit- gliedern der Ges., die bare Aufwendungen für dieselbe gemacht hatten, über eine zu ge- währende Entschädig. zu verhandeln, die jedoch nicht in barem Gelde bestehen sollte. Die Ges. behauptete, dass die Rücknahme der Konz. widerrechtlich sei. Verhandl. mit dem Staatssekretär des Reichskolonialamts, die die South West Africa Company als Vertreterin sämtl. Interessenten geführt hat, haben eine prinzipielle Verständig. ergeben, wonach eine neue Sonderberechtig. für dieselben Gebiete erteilt werden wird; diese Sonderberechtigung bestimmt u. a., dass eine Summe von mind. M. 60 000 zur bergbaul. Erforsch. der Gebiete aufgewendet werden soll. Die South West Africa Company wird gemeinschaftl. mit der Metallurg. Ges. in Frank- furt a. M. die Subskription von M. 560 000 neuen Betriebskapitals garantieren. Die Reg. wird an den Ergebnissen der Ges. mit ½ beteiligt sein. III. Kaoko Land- u. Minengesellschaft, errichtet als Kolonial- Ges am 11./4. 1895 mit dem Sitze in Berlin u. einem Grundkapital von M. 10 000 000 in Anteilen über M. 200, wovon bisher 40 000 Anteile = M. 8 000 000 begeben sind. Die Ges. hat durch Vertrag in dem urspr. zum Konz.-Gebiet der Deutschen Kolonial-Ges. für Südwest-Afrika gehörenden Kaokofeld das Eigentumsrecht an Grund u. Boden u. ausschliessl. Minenrechte über rund 100 000 qkm erworben. Innerhalb dieses Gebietes befinden sich jedoch 2 Eingeborenen- Neservate von zus. etwa 5000 qkm, an welchen die Kaoko-Ges. nicht das Eigentumsrecht, sondern nur Minenrechte besitzt. Die Ges. hat mehrere Expeditionen zur Erforschung des Gebietes auf dessen Brauchbarkeit für Ansiedler u. das Vorkommen von Mineralien u. Guano ausgesandt, ohne indes bis jetzt endgültige Ergebnisse zu gewinnen. Die Ges. hat bisher Gewinne nicht verteilt. Die South West Africa Company besitzt von dem Kapital der Ges. 32 750 Anteile = M. 6 550 000 und hat ferner eine Option auf 1250 Anteile *= M. 250 000. Dagegen hat sie ihrerseits Optionen auf 14 000 Anteile = M. 2 800 000 zu ver- schiedenen Preisen begeben. IV. Companhia de Mossamedes, gegründet am 10./5. 1894 mit dem Sitze in Lissabon als portugiesische Akt.-Ges., zum Zwecke der wirtschaftl. Verwertung der unter dem 28./2. 1894 von der portugies. Reg. erteilten Konz. zur Erschliess. des Distriktes von Mossamedes im Süden der Provinz Angola. Die Ges. hat das ausschl. Bergbaurecht im Konz.-Gebiet auf 29 Jahre von der Gründ. der Ges. an; nach Ablauf dieser Zeit verbleibt ihr das Eigentum an den in Betrieb genommenen Bergwerken. Die Landrechte der Ges. erstrecken sich gleichfalls auf das ganze Konz.-Gebiet, soweit nicht vorgehende Rechte Dritter verletzt werden, oder das Land für öffentl. Arbeiten benötigt wird; doch ist die Ges. verpflichtet, innerh. von 15 Jahren ein Gebiet von 100 000 ha aufzuschliessen. Lt. Be- eicht der Ges. sind alle ihr durch die Konz. auferlegten Verpflicht. erfüllt, insbes. ist die Vermessung u. Inbesitznahme der 100 000 ha erfolgt. Die Ges. hat ferner das Recht, im ganzen Konz.-Gebiet zu kolonisieren, Eisenbahnen zu bauen, Quaianlagen zu errichten u. sonst. öffentl. Arbeiten zu unternehmen. Als Entgelt für die Gewährung der Konz. sind der portugies. Reg. 10 % des A.-K. für Rechnung der Provinz Angola überlassen. Die Reg. hat nach 40 Jahren das Recht des Rückerwerbs der Konz. gegen Zahl. einer Summe, die nach Wahl der Reg. entweder auf der Basis von 5 % ein Einkommen von der Hälfte des Reinertrages der Ges. während der letzten 5 Jahre liefert oder von Schiedsrichtern zu bestimmen ist. Das Konz.-Gebiet der Ges. umfasst etwa 210 000 qkm. Das A.-K. der Ges. ist in Höhe von 1 110 000 Aktien zu frs. 27 750 000 autorisiert. Davon sind ausgegeben u. vollgezahlt 610 500 Aktien zu frs. 25 = frs. 15 262 500. Die South West Africa Company besitzt 115414 Aktien der Companhia de Mossamedes. Auf diese Aktien hat sie Optionen zu verschied. Preisen erteilt. Die Ges. hat Gewinne bisher noch nicht verteilt. V. South African Company Limited, gegründet am 26./3. 1896 unter engl. Gesellschaftsrecht, mit dem Sitze in London, u. einem autorisierten Kapital von £ 500 000, eingeteilt in 500 000 Shares über je £ 1. Die Ges. hat durch Vertrag vom 19./5. 1896 von der Companhia de Mossamedes deren Minenrechte bis 1919 in einem Areal von etwa 85 000 qkm im Konz.-Gebiet von Mossamedes erworben. Als Entgelt hat die Ges. 420 000 ihrer Shares an die Companhia de Mossamedes als vollgezahlt überlassen. Sie besitzt ihrer-