Amerikanische Eisenbahnen. 3* einschl. Gebäude, rollendes Material etc. 114 177.14, Landvermessung, Südwest-Afrika, bisher. Aufwend. 3430, Bergwerks-Abteil. bisher. Aufwend. 3416.14, Beteilig. bei and. Ges. 1 014 602.16, Damaraland-Konz. 153 595.7. – Passiva: A.-K. 1 425 000, Kredit. 4392.13, Gewinn 107 424.2. Sa. £ 1 536 816.15. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Farmpachten, Zs., Handelsgewinne u. and. Eingänge, Südwest-Afrika 5073.3, Zs. u. Div. aus Darlehen u. Effekten 77 149.13, Gewinn aus Effektenverkäufen 40 053.4, vereinnahmte Umschreib.-Gebühren 595.13, Agio auf emitt. Aktien abz. Provis. 2343.14. – Ausgaben: Ausgaben Südwest-Afrika 8559.6, Ausgaben Europa: Bureaumiete in London, Gehälter, Telegramme, Porto, Transfer-Prüfungs- u. diverse Aus- gaben 2780.5, Kosten des Berliner Bureaus 266.12, Druckkosten, Schreibmaterial., Bücher, Inserate u. allg. Unk. 1073.3, Honorar der Mitgl. des Verw.-Rats 3562.10, Reisekosten 110.19, Reisekosten der Mitgl. d. Verw.-Rats 183.9, Anwaltskosten 77.2, Honorare für Bücherrevisoren 78.15, 16. u. 17. jährl. Zahl. an die deutsche Reg. (gemäss Art. 23 der Damaraland-Konz.) 196.2, Einkommensteuer 903.2, Tant. des Verw.-Rats 5371.4, 5 % Div. 82 500, Vortrag 19 552.18. . 12295 215 Isländische Eisenbahnen. Amerikanische Eisenbahnen. Baltimore & Ohio Railroad Company Baltimore, Maryland. Gegründet: Die Baltimore & Ohio Railroad Co. wurde zum Zwecke des Baues und Betriebes einer Eisenbahn mit der Hauptlinie von Baltimore nach einem Punkte am Ohioflusse und anschliessender Linien gegründet und unter Konz. (Charter) des Staates Maryland v. 28./2. 1827 eingetragen. Der Staat Virginia erliess Gesetze am 8./3. 1829 u. 6./3. 1847, in denen er für sein Gebiet der Ges. annähernd die gleichen Rechte gewährte, welche sie unter dem vor- genannten Charter besitzt. Die Konz. der Ges. enthält keine aussergewöhnlich belastenden Bedingungen und keine Bestimmungen, durch welche die Dauer der Ges. beschränkt wird: dieselbe ist unwiderruflich und unabänderlich. Durch Gesetzesakt des Staates Maryland v. 10./ 4. 1880 wurden die Befugnisse der Ges. dahin erweitert, dass sie auch Aktien anderer Ges. subskribieren oder solche kaufen und andere Bahnen und sonstige, dem Handel förder- liche Unternehm. kaufen, pachten oder betreiben kann. Im Febr. 1896 wurde die Ges. insolvent. Es wurden infolgedessen für dieselbe am 29./2. 1896 gerichtliche Verwalter (Receivers) bestellt, denen die Bahn 3 Jahre unterstellt blieb, während welcher Zeit der Bahnkörper und das Betriebsmaterial wesentlich verbessert worden sind. Ein damals aufgestellter Reorganisa- tionsplan wurde durchgeführt, und am 1./7. 1899 wurde das Eigentum an die Ges. zurück- gegeben. Da der Reorganisationsplan von allen Beteiligten angenommen worden war, wurde der Zwangsverkauf (Foreclosure) nicht erforderlich, und der Betrieb der Bahn konnte unter ihrer alten u. wertvollen Konz. weitergeführt werden. Nach dem Reorganisationsplane der Cincinnati, Hamilton & Dayton Ry Co. geht die Kontrolle über diese Bahn v. 1./7. 1909 an die Baltimore & Ohio Eisenbahn über. Die letztere Ges. wird nach Ablauf von 7 Jahren zu einem dann zu vereinbarenden oder durch Schiedsrichter zu bestimmenden Preise das A.-K. der Cincinnati. Hamilton & Dayton Ry Co. erwerben. In Verbindung hiermit ist ein Plan für die Regelung der künftigen Zinslasten u. für die Zahlung oder Regelung der schwebenden Schuld der Cincinnati, Hamilton & Dayton Ry Co. zur Durchführung gelangt, nach welchem annähernd $ 7 000 000 für Verbesserungen u. Betriebskapital vorgesorgt sind. In Gemässheit dieses Planes garantiert die Baltimore & Ohio-Ges. $ 12 500 000, Cincinnati, Hamilton & Dayton Ry First and Refunding Mortgage 4 % 50 jährige Bonds, ausgestellt 1./7. 1909, ferner $ 11 557 000 4 % Noten dieser Ges., fällig 1./7. 1913, welche durch Hinterlegung von 13 000 000 First and Refunding Bonds gesichert sind. Ausserdem ist die Baltimore & Chio-Ges. verpflichtet, sobald sie die Aktien der Cincinnati, Hamilton & Dayton Ry Co. auf Grund der obigen Vereinbarung erwirbt, $ 20 000000 General Mortgage Bonds dieser Ges., fällig 1./7. 1939, entweder zu 85 % zu kaufen oder zu garantieren. Bahngebiet: Die Baltimore & Ohio Rr. Co. bildet mit den von ihr kontrollierten Linien ein Eisenbahrmnetz von 4459,90 engl. Meilen, welches sich von Philadelphia, Baltimore und Washington im Osten nach Cumberland und Grafton und von hier in zwei Hauptlinien, mit vielen Verbindungs- und Zweiglinien und mehreren Ausläufern zum Erie-See, bis nach Chicago und St. Louis. seinen westlichen Punkten, erstreckt. In Verbindung mit der Phila- delphia and Reading Ry und der Central Rr. of New Jersey, auf Grund eines im Jahre 1898 abgeschlossenen Vertrages über Geleisrechte, lässt die Ges. durchgehende Züge zwischen Washington, Philadelphia und New York laufen, und hat damit eine Verbindungslinie mit der ihr gehörigen Baltimore and New YVork Rr. und ihren Bahnlinien und Stationsanlagen auf Staten Island. Das Betriebsnetz setzte sich zus. Ende Juni 1909; New Vork Division 5,38, Main Line System 1116,93, Wheeling System 1148,41, Pittsburgh System 920,78, Chicago