―§―――――― ――――――― Kolonisations-Gesellschaften. 91 deren sämtliche bisher unerforschte Gebietsteile innerhalb des Areals von 1000 engl. Quadrat- meilen überlassen mit Ausnahme also derjenigen Bezirke, in denen die Otavi-Ges. bisher schon fündig war, also Tsumeb, Guchab, Asis etce. Die Exploration Co. ist auf einen längeren Zeitraum hinaus verpflichtet, alljährlich einen bestimmten Betrag für Schürf- arbeiten aufzuwenden u. ist bei Fündigwerden berechtigt, die Lagerstätten auszubeuten, dies indes unter Beteilig. der Otavi-Ges. an etwaigem Gewinn. Eisenbahn. Die mit der Spurweite von 0,6 m von Arthur Koppel A.-G. in Berlin aus- geführte Bahn Swakopmund-Tsumeb hat die Stationen Swakopmund, Usakos, Onguati, Omaruru, Okavakuatjivi, Okaputa, Otavi, Khorab u. Tsumeb und ausserdem 18 Halte- und Überholungsstellen. Länge der Bahn 566 km, ausserdem die Zweiglinie Onguati- Karibib (14 km). Die Bahn ist durchgängig eingleisig ausgeführt und mit einem starken, ganz eisernen Oberbau versehen. Im Sept. 1903 wurde mit dem Bau von Swakopmund aus begonnen; die Eröffnung erfolgte am 12./11. 1906 u. wurde der Betrieb am 16./12. 1906 durch die Otavi-Ges. von der Generalunternehmung übernommen. Die Betriebsmittel der Ges. umfassen: 37 Tenderlokomotiven, 32 Wassertender, 1 Motorwagen u. 310 verschiedene Wagen, meistens Güterwagen. Die Baukosten der Bahn belaufen sich bis Ende März 1909 auf rund M. 18 163 247. Ausserdem ist eine von der South West Africa Comp. Ltd. erbaute Zweiglinie Otavi-Grootfontein (92 km) vorhanden, auf welcher Bahn die bei Guchab im Tagebau gewonnenen Kupfererze verladen werden. Der Abbau bei Guchab begann Anfang 1908. Die Eisenbahn beförderte 1907/08 u. 1908/09: 22 848 bezw. 19 706 Personen, Einnahmen hierfür und für Gepäck M. 284 925 bezw. 235 647, ferner 60 504 bezw. 62 019 t Güter mit M. 3 878691 bezw. 4089 256 Einnahmen, sonst. Einnahmen M. 74 065 bezw. 84 242 zus. also 1907/08: M. 4 237 681 abz. M. 1 734 198 Ausgaben, demnach Uberschuss M. 2 503 482, 1908/09 M. 4 409 146 abz. M. 1 743 202, demnach Überschuss M. 2 665 944, wovon M. 328 609 dem Ern.-F. über- wiesen wurden, somit Reingewinn M. 2 337 335. Im Okt. 1909 kamen Verhandlungen zum Abschluss, wonach das Reich die Eisenbahn zum 1./4. 1910 gegen Zahlung eines Kaufpreises von M. 22 000 000 übernimmt u. der Ges. den Betrieb der Bahn von diesem Zeitpunkt an auf vorläufig 10 Jahre verpachtet. Dieser Pachtvertrag wird stillschweigend um je 5 Jahre verlängert, wenn die Pächterin nicht bis zum 31./3. 1919, 1924, 1929 oder 1934 ihren gegenteiligen Willen dem Verpächter schriftlich anzeigt. Die Pachtsumme beträgt im I. Jahre 4.6 %, im II. 4.7 %, im III. 4.8 %, im IV. 4.9 %, * im V. 5 % der Kaufsumme. Für weitere 5 Jahre ist der Satz im Falle der Verpacht. auf 5½ %, für die folgenden 10 Jahre auf 6 % u. für weitere 10 Jahre auf 6½ % festgesetzt. Der Kauf- preis ist am 1./4. 1910 fällig u. derartig zu zahlen, dass mindestens insgesamt geleistet sind: am 1./4. 1910 M. 5 000 000, am 1./4. 1911 10 000 000, am 1./4. 1912 15 000 000, am 1./4. 1913 20 000 000, am 1./4. 1914 der gesamte Preis. Ebenso geht am 1./4. 1910 die der South West Africa Comp. Ltd. gehörige Bahn Otavi-Grootfontein (92 km) für M. 2 330 875 an das Reich über. Der Vertrag mit dem Reich wurde in der a. o. G.-V. v. 22. 11. 1909 genehmigt. Grundkapital: M. 20 000 000 in 200 000 Anteilen auf Inhaber (Nr. 1–200 000) à M. 100 3.% Die Anteile sind in englischer und deutscher Sprache ausgestellt. Sie sind in 20 Serien zu-je 10 000 An- teilen eingeteilt, und zwar enthalten Serie I Stück 10 000 von je 1 Anteil Nr. 1– 10 000 5 Serien II=–VI zu Stück 2 000 von je 5 Anteilen Nr. 10 001– 60 000 12 Serien VII–XVIII zu Stück 1 000 von je 10 Anteilen Nr. 60 001–180 000 2 Serien XINXXX zu Stück 200 von je 50 Anteilen Nr. 180 001–200 000 Die Anteile sind unteilbar. Die Urkunden über die Anteile können auch auf den Namen umgeschrieben werden; sie werden in Stücken über einen, fünf, zehn oder fünfzig Anteile ausgestellt. Den Inhaber-Anteilen werden Div.-Scheine auf 10 Jahre und ein Talon bei- gefügt, gegen welchen seinerzeit ein neuer Div.-Bogen auf je weitere 10 Jahre ausgefolgt wird. Die South West Africa Comp. Ltd. in London besitzt z. Z. ca. 50 000 Anteile und ca. 50 000 Genussscheine. „.. Genussscheine: Es gelangten nach Bestimmung der Satzungen 200 000 Genussscheine zur Ausgabe; diese lauten auf den Inhaber, können aber auch auf den Namen umgeschrieben werden und sind in Stücken über einen, fünf, zehn oder fünfzig Genussscheine ausgefertigt. Nach dem mit der South West Africa Comp. abgeschlossenen Vertrage erhielt diese als Preis für die an die Otavi-Ges. übertragenen Rechte die Hälfte der Genussscheine für sich, während die andere Hälfte den ersten Zeichnern der 200 000 Anteile, und zwar 1 Genuss- schein auf je 2 Anteile, zugefallen ist. Die Genusssch. nehmen mit der Hälfte an dem über 5 % Div. hinaus zur Verteil. kommenden Gewinn nach Abzug der Tant. für den Verwalt.-Rat teil. Im Falle der Auflös. der Ges. wird nach Tilg. der Schulden das Vermögen nach Verhältnis der auf die Anteile geleisteten Einzahlungen unter die Mitglieder und ein Überschuss auf Höhe von 50 % in demselben Verhältnis unter die Mitglieder, und auf Höhe von 50 % unter die Inhaber der Genussscheine in Mark verteilt. Die Verteilung darf erst nach Ablauf eines = Jahres vollzogen werden, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Auflös. der Ges. unter Aufforderung der Gläubiger, sich bei ihr zu melden, im Deutschen Reichsanzeiger bekannt gemacht worden ist. Die Einlösung der Genussscheine bedingt eine Abänderung der Satzungen; einem Übereinkommen über die Einlösung sind alle Inhaber von Genuss- scheinen unterworfen, wenn in einer zu diesem Zwecke zu berufenden Versammlung der