Anleihen des Deutschen Reiches. 23 4 % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreib. von 1908. M. 10 000 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Seitens des Inhabers unkündbar, seitens der Anstalt mit halbjährl. Frist kündbar; jedoch hat die Anstalt auf das Recht der Kündig. bis 1./10. 1916 verzichtet, so dass die Rückzahlung der Schuldverschreib. vor 1./4. 1917 ausgeschlossen ist. Amort. durch Auslosung findet nicht statt. Aufgelegt 21./9. 1908 M. 3 000 000 zu 99.25 %. Kurs in Berlin u. Hannover mit 4 % Schuldverschreib. von 1906 zus. notiert. Kurs in Hamburg Ende 1908–1909: 100.50, 101 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K). 4 % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreib. von 1910. M. 10 000 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. u. 1./4., 1./10. Tilg.: Seitens des Inhabers unkündbar, seitens der Anstalt mit halbjährl. Frist kündbar; jedoch hat die Anstalt auf das Recht der Kündig bis zum 1./1. 1922 verzichtet. Amort. durch Auslos. findet nicht statt. Eingeführt in Berlin 11./3. 1910 zu 101.60 6% Bilanz am 31. Dez. 1909: Aktiva: Kommunal-Darlehen 4 491 473, do. Zs. 46 340, Hypoth.- Darlehen 30 159 462, do. Zs. 296 159, Bankguth. 303 740, Kurs 87 513. – Passiva: Vorschüsse 7204, Anleihen gegen Schuldverschreib. 4 % 23 650 500, do. 3½ % 11 015 900, Anleihe-Zs. 342 609, Verschied. 77, R.-F. 368 396. Sa. M. 35 384 686. Gewinn u. Verlust: Debet: Zs. auf Schuldverschreib. 1 224 463, Zs. auf sonst. Anleih. 1129, Vergütung auf eingelöste Zinssch. 1907, Gehälter 20 359, Geschäftskosten 9615, Über- schuss 147 509. – Kredit: Zs. aus Hypoth.-Darlehen 1 101 363, do. aus Kommunal-Darlehen 178 719, do. aus Bankguth. 9748, do. aus Wertp. 410, Kursgewinn a. Schuldverschreib. 47 185, Kurszuschlag 67 557. Sa. M. 1 404 982. „ 0 Königreich Preussen. Stand der Staatsschuld: Nach dem Etat der Staatsschuldenverwalt. für das Etatsj. 1910 betrug am 1./4. 1910 die Gesamtsumme der Staatsschulden M. 9 421 770 789.11 gegen M. 8 770 149 734.91 im Vorj. Die Aktien u. Oblig. der verstaatl. Eisenbahnen sind hierin mit M. 97 955 808 gegen M. 100 910 216 im Vorj., die vorm. Hannoverschen Schulden mit M. 2 995 781.11 gegen M. 3 042 318.91 Vorj. enthalten. Budget für das Etatsjahr 1910: Einnahmen M. 3 837 431 344; Ausgaben M. 3 725 083 540 an fortdauernden, M. 205 147 804 an einmal. u. a. o. Ausgaben, daher Fehlbetrag M. 92 800 000, der durch Anleihen zu decken ist. Tilgung: Während früher in Preussen die Tilg. der Staatsanleihen ganz nach Belieben des Finanzministers durch Ankauf geschehen konnte, ist durch das Gesetz v. 8./3. 1897. betr. die Tilg. von Staatsschulden und durch das Gesetz v. 3./5. 1903 betr. die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahnverwaltung, die Tilg. geregelt. Vom Etatsj. 1898/99 wird eine Tilg. in Höhe von jährl. mindestens ¼ % der sich jeweils nach dem Staatshaus- halts-Etat ergebenden Staatskapitalschuld vorgenommen. Eine Verrechnung auf bewilligte Anleihen ist einer Tilgung gleich zu achten. Die hierzu erforderlichen Beträge sind durch den Staatshaushalts-Etat unter Einrechnung der für eine planmässige oder durch bestehende Gesetze anderweit vorgeschriebene Tilgung von Staatsschulden bestimmten Summen bereit zu stellen. Ergibt sich nach der Jahresrechnung ein Überschussdes Staatshaushalts, so ist derselbe zunächst zur Bildung oder Ergänzung eines Ausgleichsfonds bis zur Höhe von M. 200 000 000 zu verwenden. Der darüber hinausgehende Betrag des Überschusses wird zur weiteren Tilg. von Staatsschulden bezw. Verrechnung auf bewilligte Anleihen verwendet. Über das gesetzliche Mindestmass von à % der Staatskapitalsc huld sollen nach dem Etat für 1910 ausserdem M. 174 543.52 von dem Kaufpreis für die vom Staate erworbenen Aktien der Bergwerksgesellschaft Hibernia u. M. 278 770.35 von dem Kaufpreis für das vom Staate erworbene Kalisalzbergwerk Hercynia getilgt werden. Zahlstellen für gekündigte Obligationen und fällige Schatzanweisungen: Kgl. Staats- schulden-Tilg.-Kasse in Berlin. die Regier.-Hauptkassen, sowie die Kreiskasse in Frankf. a. M. Einlösungsstellen für Zinsscheine: die Staatsschulden-Tilgungskasse in Berlin, die Königliche Seehandlung (Preussische Staatsbank) in Berlin, die Preussische Zentralgenossen- schaftskasse in Berlin, die Reichsbankhauptkasse, alle Reichsbankhauptstellen, Reichsbank- stellen und alle mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbanknebenstellen, alle preussischen Regierungs- Hauptkassen, Kreiskassen und hauptamtlich verwalteten Forstkassen, alle preussischen Oberzollkassen, alle preussischen Zollkassen, sofern die vorhandenen Barmittel die Einlösung gestatten, sowie diejenigen Oberpostkassen, an deren Sitz sich keine Reichsbank- anstalt befindet. Ausländische Einlösungsstellen für Zinsscheine der 3 % Konsols siehe diese. 3½ % konsolidierte Anleihe: a) 3½ % konvert. konsol. Anleihe. Auf Grund des Ges. v. 23./12. 1896 YMas die bis- herige 4 % konsol. Staatsschuld auf 3½ % durch Abstemp. herabgesetzt. Kurs der 3½ % konv, Anleihe Ende 1881–1904: In Berlin: 100.80, 100.60, 102.10, 103.25, 104.10, 106, 106. 70, 108, 106. 105.10, 105.80, 106.75, 106.90, 105.75, 105.50, 103.90, 103.30, 101.60, 97.90, 97.20, 100.90, 102, 102.10, 101.75 %. – In Frankf. a. M.: 100.75, 1001¼6, 101 /16, 103¼, 104 16, 105.90, 106.50, 108.15, 106.10, 105.10, 105.95. 106.75. 106.80, 105.75. 105.15, 104.05. 103.20, 101.70, 9779, 97 1009 09 101.90, 102, 101.70 %. – Ende 1890–1904: In Hamburg: 105.25, 105.60, 106.75, 107.05, 105.90, 105.30, 104, 103.20, 101.75, 97.85, 97.15, 100.89, 101.80, 102.20, 101. 70 %. – In Leipzig: 105.25, 10. 80, 106. 80, 106.90, 105.85, 105.20, 103.90, 103.10, 101.50, 97.60, 97.10, 100.65, 102, 102, 101.70 % – In München: 105.10, 105.90, 10 6.70, 106.70, 105.70, 105.60, 104.10, 103.20, 101.20, 97.90, 96.80, 100.75, 101.80, 102, 101. 70 %. Seit 1./4. 1905 Kurs mit den übrigen 3½ % Anleihen zus. notiert.