Landschaftliche Pfandbriefe etc. Mecklenburgischer ritterschaftl. Kreditverein in Rostock. Zweck: Der Mecklenburg. ritterschaftl. Kreditverein, dessen letzte revidierte Satzung von 1899 datiert, ist ein Verein von Grundbesitzern des Mecklenburgischen, Wendischen und Stargardischen Kreises, welcher bezweckt, den Realkredit seiner Mitglieder durch Aus- gabe von Pfandbr. zu fördern. Die Pfandbriefbewilligung geschieht nur auf zwei Dritteile des Taxwertes der Güter, und muss der Betrag der ausgefertigten Pfandbr. als erste und bevorzugte Schuld in das Grundbuch eingetragen werden. Pfandbr. werden nur auf die zum ritterschaftl. Kataster steuernden ritterschaftl. Landgüter ausgegeben. Die Gebäude der Güter müssen gegen Feuersgefäahr versichert sein. Der Verein untersteht der landesh. Ober- aufsicht; für die vom Verein ausgegebenen Pfandbr. haften die zum Kreditverein verbundenen Gutsbesitzer aller drei Kreise mit ihren Gütern als Gesamtschuldner. Die Pfandbr. sind seitens der Inhaber unkündbar, der Kreditverein kann einzelne Pfandbr. den Inhabern nicht kündigen, doch bleibt eine gleichzeitige Künd. aller in Umlauf befindl. Pfandbr. mit landesh. Genehm. vorbehalten. An jedem Zahlungstermine findet eine Ausl. von Pfandbr. statt, deren Betrag sich nach den zur Verf. stehenden Mitteln des sinkenden Fonds richtet. Der Verein bringt die Talonsteuer auf seine Pfandbriefe in Abzug. 3½ % Pfandbriefe. In „ Johanni 1909: M. 41 284 100 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 3000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. (Antoni- u. Johannistermin). Tilg.: Nach den satzungem. Bestimm. Zahlst.: Rostock: Hauptkasse; Berlin u. Hamburg: Deutsche Bank; Han- nover: Ephraim Meyer & Sohn; Leipzig: Frege & Co.; Schwerin: Mecklenb. Hypoth.- u. Wechsel- bank. Kurs in Hamburg Ende 1891–1909: 93.50, 97.30, 97.25, 101.25, 100.50, 100.75, 100.60, 1090 9% 100, 99.40, 99.50, 98, 94, 95, 95.15 Usance: Lieferbar sind nur die Pfandbr., welche bis 31./12. 1896 ausgegeben sind. Nassauische Landesbank in Wiesbaden. Gegründet: Im Jahre 1840 als Nassauisches Staatsinstitut, seit 1866 Königl. Preuss. Staatsinstitut. Lt. Ges. vom 25. Dez. 1869 wurde die Nassauische Landesbank mit Wirkung ab 1. Jan. 1870 dem kommunalständischen Verbande Wiesbaden mit allen Rechten und Pflichten überwiesen. Von diesem Zeitpunkte ab ist in Gemässheit dieses Gesetzes neben der Nassauischen Landesbank eine für sich bestehende Nassauische Sparkasse begründet. Beide Anstalten werden von der Direktion der Nassauischen Landesbank in Wiesbaden ver- waltet. Als Sicherheit der Passiva beider Institute gelten die Aktiva derselben, das eigene Vermögen der Landesbank u. ausserdem die bedingungslose Garantie des Bezirksverbandes des Reg.-Bezirks Wiesbaden. Die Landesbank gew ährt Darlehen gegen Verpfänd. von Immobil., sowie ohne hypothekar. Sicherheit an Gemeinden u. staatl. genehmigte Meliorationsverbände. Zur Beschaffung der Betriebsmittel gibt sie auf Inh. lautende Schuldverschreib. (Pfandbr.) aus. Nach dem Ges. v. 16./4. 1902 hat die Landesbank auch die Aufgabe, Wertp. von Korporationen u. Privaten in Verwahrung zu nehmen u. zu verwalten. Die Sparkasse nimmt Spareinlagen von M. 1–5000 zu 3¼ % und bis zu M. 10 000 zu 3 % verzinsl., an. Die Belegung der Bestände der Sparkasse kaun erfolgen in Darlehen gegen Verpfändung von Immobil. gegen Schuldschein und Bürgschaftsleistung, gegen V erpfändung von Wertpap., gegen Hinterlegung von Wechseln, durch Ankauf u. cesslonsweise Übernahme ausstehender Geld- forder. für verkaufte oder versteigerte im Regier.-Bezirke Wiesbaden belegene Grundstücke. Auf Grund des Ges. v. 16./4. 1902 ist die Sparkasse ferner befugt, Depositengelder anzunehmen u. zu verzinsen, mit Korporationen u. Privaten in Kontokorrentverkehr zu treten u. Aufträge zur Einkassierung von Wechseln etc., sowie zum An- und Verkauf von Wertp. auszuführen. Beide Institute haben ausser der Landesbank Hauptkasse in Wiesbaden, in Frankf. a. M. eine Landesbankstelle für den Stadt- und Landkreis Frankf. a. M., ferner zahlreiche Landes- bankstellen und für die Sparkasse ausserdem noch zahlreiche Sammelstellen im Regier.- Bezirke Wiesbaden. Eigenes Vermögen der Landesbank Ende 1909: M. 5 958 803. R.-F. der Landesbank M. 2 437 245, Spez.-R.-F. der Landesbank M. 294 976, R.-F. der Sparkasse M. 5 629 186, Spez-. R.-F. der Sparkasse M. 3813. Landesbank-Schuldverschreibungen: In Umlauf am 31./12. M. 121 862 250. 3½ 0% Landesbank-Schuldverschreib. Lit. F (abgest. bis 1./7. 1890 4½ %). Em. 1878: M. 10 000 000. In Umlauf Ende 1909: M. 6 026 600 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Verl.: Im Dez. per 1./7. Tilg.: Ab 1890 innerh. 50 Jahren. kurs in Frankf. a. M. für Lit. F, G, H.-K, E Ende 1891–1909: 98.50, 98.75, 98.80, 101.75, 101.60, 101.20, 101, 100.25, 98, 95.20, 98.50, 99.50, 100, 99.90, 99.70, 98.70, 93.70, 94, 95 %. 3½ % I Landesbank-Schuldverschreib. 6 labgest. bis 1./7. 1895 4 %). Em. 1880: M. 10 000 000. In Umlauf Ende 1909: M. 6 128 300 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Verl.: Im Dez. per 1./7. Tilg.: Ab 1./7. 1895 innerh. 50 J. Kurs in Frankf. a. M. mit Lit. F zus. notiert. 3½ % Landesbank-Schuldverschreib. Lit. H. Em. 1882: M. 6 000 000. In Umlauf Ende 1909: M. 3 618 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Verl.: Im Dez. per 1./7. Tilg.: Ab 1./7. 1885 in 50 Jahren. Kurs in Frankf. a. M. mit Lit. F, G zus. notiert. 3½ % Landesbank-Schuldverschreib. Lit. J (abgest. bis 1./1. 1890 4 %). Em. Juli 1884. M. 12 000 000. In Umlauf Ende 1909: M. 1 644 450 in Stücken à M. 150, 300, 600, 1500, 3000. Zs.: