Handschaflieke Pfübriefe Königl. Sächsische Landeskulturrentenbank zu Dresden. Errichtet: Durch Gesetz vom 26. Nov. 1861, ergänzt durch die Gesetze vom 1. Juni 1872, 23. Aug. 1878 und 1. Mai 1888. Zweck: Ursprünglich auf die Beschaffung von Anlage- kapitalfen zu genossenschaftlichen Wasserlaufsberichtigungen und landwirtschaftlichen Ent- und Bewässerungsanlagen beschränkt, wurde die Wirksamkeit der Bank durch das Gesetz vom 1. Juni 1872 auf die Beschaffung von Anlagekapitalien zu Ortsentwässerungsanlagen u. zur ersten Herstellung von bauplanmässigen Ortsstrassen ausgedehnt. Vom Grundstücks- eigentümer wird eine vierteljährlich zahlbare Rente nach 4¼ % des erforderlichen Anlage- kapitals auf die Zeit von 38 Jahren als Reallast seines Grundstückes übernommen, wogegen die Bank den entsprechenden Kapitalbetrag, das ist der 21 fache Betrag der Rente, in Landeskulturrentenscheinen gewährt, die mit 3½ % verzinst werden. Die unter Herr- schaft des Ges. v. 26./11. 1861 aufgenommenen Landeskulturrenten betragen 5 % des An- lagekapitals, das in 4 % Kulturrentenscheinen gewährt worden ist, u. laufen nach 41 Jahren ab. Die Landeskulturrentenscheine werden sowohl im Wege der Auslosung als auch durch Ankauf bezw. durch Einlieferung bei Rentenablösungen getilgt. Verlos. im Dez. für 1./7. u. im Juni für 2./1. des folg. Jahres. Zahlstellen: Dresden: Kgl. Landeskulturrentenbank; Leipzig: Kgl. Lotterie-Darlehns- kasse; Kgl. Haupt-Zollämter zu Eibenstock, Freiberg, Grimma, Meissen u. Schandau; Kgl. Bezirks-Steuereinnahmen zu Auerbach, Borna, Dippoldiswalde, Döbeln, Flöha, Glauchau, Grossenhain, Kamenz, Marienberg, Oelsnitz i. V., Oschatz, Pirna, Rochlitz u. Schwarzenberg; Dresden: Sächs. Bank u. Fil.; Bautzen: Landständische Bank des Kgl. Sächs. Markgraftums Oberlausitz u. Fil. in Dresden; Zwickau: Ed. Bauermeister; Bautzen u. Löbau: G. E. Heyde- mann; Plauen i. V.: Vogtl. Bank; Neustadt i. S.: Neust. Bank; Werdau: Sarfert & Co.; Frankenberg: Vereinsbank; Berlin: Dresdner Bank. Verjährung der ausgelosten Stücke 30 Jahre (F.); auf den Zinsscheinen ist deren Verjährungs- bezw. Vorlegungsfrist angegeben. 4 % Landeskulturrentenscheine, Serie I. In Umlauf Ende Dez. 1908: M. 3 769 500 in Stücken à Tlr. 500 = M. 1500. Zs.: 30./6., 31./12. Kurs Ende 1891–1909: 102.50, 103.40, 103.25, 104.50, 104.10, 102.60, 103, 102, 101, 101.50, 102.60, 103.50, 103.75, 103.25, 102.80, 103.50, 100.50, 102, 103 %. Notiert Dresden, Leipzig. 3½ % Landeskulturrentenscheine. In Umlauf Ende Dez. 1908: M. 30 660000 in Stücken à M. 300, 1500, 6000. Zs.: 30./6., 31./12. Kurs Ende 1890–1909: 93, 92, 94.75, 94, 100, 100.80, 100, 98.25, 95 75 90 (kl. 93.75), 88.25 (kl. 91.75), 94.50 (kl. 96.50), 96.75 (kl. 98), 97 (kl. 98), 96.70 (kl. 97.60), 95.30, 95.10, 92, 93.25, 95 %. Notiert Dresden, Leipzig. Allgemeine Rentenanstalt zu Stuttgart, Lebens- und Rentenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Grundbestimmungen: Die 1833 gegründete und 1856 mit juristischer Persönlichkeit aus- gestattete Unternehmung ist ein auf Gegenseitigkeit seiner Mitglieder gegründeter Versich.- Verein; derselbe bezweckt die unmittelbare Gewährung von 1) Kapitalversich. auf den Todesfall (Lebensversich.), 2) Renten- u. Kapitalversich. auf den Erlebensfall an seine Mit- glieder. – Ausser dem Versich.-Geschäfte wird seit 1855 im Nebenbetriebe auf Rechnung der Anstalt unter besonderer Aufsicht der Kgl. Württ. Staats-Reg. ein Bank-Kommissions- geschäft verbunden mit einer Spar- u. Depositenkasse und der Ausgabe von Schuldscheinen der Anstalt geführt. Reinvermögen: Zur Gewährleist. der übernomm. Verpflicht. dient Rebes der Präm.-Res. das Reinvermögen der Anstalt. Dasselbe besteht in: 1) dem allg. R.-F., der allen Betrieben gemeinsam ist, 2) dem Sicherheits-F. der Kapitalversich. auf den Todesfall mit 10– und 3) dem Sicherheits-F. der Renten- u. Kapitalversich. auf den Erlebensfall mit 2–5 % ihrer Prämien-Res. Das Reinvermögen ist reine Ersparnis, nicht unverteilte Div.; es wächst mit dem Geschäftsumfang und die Zs. desselben fliessen dem Geschäfte zu. 1909 betrug das- selbe M. 8 327 863.36. 3½ % Schuldverschreibungen von 1903. Zur Ausgabe genehmigt M. 12 000 000 in 6 Serien à M. 2 000 000; Stücke bei jeder Serie 400 £ 2000, 600 * 1000, 800 500, 1000 * 200 M. Davon in Umlauf Ende 1909: M. 8 338 000. Zs.: 1./2., 1. 8 Tilg.: : Rückzahl. vor dem 1./2. 1914 ausgeschlossen, von dieser Zeit ab entweder durch Rückkauf oder durch Verl., oder teils durch KRückkauf u. teils durch Verl. innerh. 40 Jahren; vom 1./2. 1914 ab Nusser ord. Tilg. im Wege der Künd. mit mind. 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Dem Nom.- Butrage der ausgegebenen Schuldscheine muss jederzeit ein mind. gleich hoher Betrag von Hypoth., die nach § 16, Ziff. 1 der Satzung gesichert sind u. einen mind. gleich hohen Zs.-Ertrag abwerfen, entsprechen; die zum Prämien-R.-F. gehörigen Hypoth. dürfen als Gegenwert für ausgegebene Schuldscheine nicht gerechnet werden. Zahlst.: Stuttgart: Kasse der Anstalt; Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Die alten 4 % u. 3½ % Pfandbriefe sind sämtlich eingelöst. Die neuen Schuldverschreibungen wurden eingef. in Efrankf. % M. 9%1 1904. % Stuttgart 11./1. 1904 zu 100.10 %. Kurs Ende 1904–1909: In Frankf. a. M.: 100, 100, 98.50, 94.50, 95, 94.50 %. – In Stuttgart: 100, 100, 98.50, 94.50, 95, 94.50 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.) Versicherungsstand am 31. Dez. 1909: a) Rentenversicherung: 15 090 Versicherungen mit M. 2 985 135.95 jährl. Rente; b) Kapitalversicherung: 2759 Versicherungen mit M. 4 805 564.01 VI *