Königreich Bulgarien. 229 nach Paris wieder zu beginnen. Sollten aus irgend welchen Gründen die aus dem Erlöse der Banderollensteuer eingegangenen Gelder zur Deckung des Anleihedienstes nicht hin- reichen, so ist die Bulg. Reg. verpflichtet, den fehlenden Restbetrag 15 Tage vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin zu Händen der Banque de Paris et des Pays-Bas anzuschaffen, und zwar zunächst aus den Erträgnissen der Mourouriésteuer, soweit es aber ausserdem erforderl. sein sollte, aus den sonst. Staatsmitteln. Über das Erträgnis der Mourouriésteuer hat die Bulg. Reg. eine besondere Rechnung zu führen und allmonatl. Auszüge derselben dem Vertreter der Obligationäre und der Banque de Paris et des Pays-Bas zuzustellen. Als weitere Sicher- stellung für die Regelmässigkeit des Dienstes hat die Banque de Paris et des Pays-Bas aus dem Erlös der Anleihe frs. 1 500 000 zurückzuhalten und dafür Effekten zu kaufen und zu verwahren und zwar zur Hälfte Stücke der gegenwärt. Anleihe, zur anderen Hälfte französ., russ. u. deutsche Staatspapiere. Im Falle die Banque de Paris et des Pays-Bas jemals 15 Tage vor dem halbjähr. Zins- u. Rückzahlungstermin der Anleihe nicht die volle für den Anlehensdienst erforderl. Summe erhalten haben sollte, ist sie ermächtigt, dieselbe ohne weiteres durch den Verkauf von Effekten aus diesem Depot zu ergänzen, welches die Bulg. Reg. sofort wieder auf den ursprüngl. effektiven Betrag von frs. 1 500 000 zu erhöhen hat. Im Interesse der Verbesserung der Wechselkurse auf das Ausland hat der Staat für die ganze Dauer der gegenwärt. Anleihe sich verpflichtet, ohne vorherige Verständigung mit dem Vertreter der Obligationäre, weder die in Kraft befindl., den Banknotenumlauf der Bulg. Nationalbank regelnden Ges. v. 27. Jan./8. Febr. 1885 und 15./27. Dez. 1891 abzuändern, noch neue Ausprägungen von Silbermünzen vorzunehmen, noch direkt oder indirekt Papiergeld (billets fiduciaires) auszugeben. Diese Bestimm. ruhen in Kriegszeiten. Die Bulg. Reg. hat sich ausserdem verpflichtet, innerh. 2 Jahre, von der gegenwärt. Anleihe ab gerechnet, ohne vorherige Zustimmung der Russ. Staatsbank und der Banque de Paris et des Pays-Bas keine weiteren Staatsschuldverschreib. oder vom Staate garant. Schuldverschreib. im Auslande zu begeben. Ein unbegebener Rest der 5 % staatl. garant. Anleihe der Agrarkassen von frs. 30 000 000 vom Jahre 1896 darf jedoch nach Ablauf von 6 Mon. nach gegenwärt. Em. verkauft werden. Zahlst. in Deutschland: Berlin: Deutsche Bank, Mitteld. Creditbank; Frankf. a. M.: Jacob S. H. Stern, Gebr. Bethmann, Deutsche Bank, Deutsche Vereinsbank, Mitteld. Creditbank. Zahlung der Oblig. u. der Zinsscheine frei von jeder gegenwärt. u. zukünft. bulg. Steuer, Gebühr u. sonst. Abgabe in Deutschland in M. Verj. der Zinsscheine 5 J., der verl. Oblig. 20 J. (F.); verl. Oblig. werden nach Ablauf von 5 Jahren nach ihrem Rückzahlungstermin nur noch bei den Kassen des Staatsschatzes in Sofia bezahlt. Aufgel. in Frankf. a. M. 23./9.1902 zu 90 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1902–1909: 92.30, 89.20, 91.50, 97.50, 98, 97.40, 98, 101 % Der Ertrag der Banderollen- u. der Mourouriésteuer betrug in Leva Bulg. Währ.: Banderollen- Mourourié- Gesamt- Banderollen- Mourourié- Gesamt- steuer steuer betrag steuer steuer betrag 1895 9 521 442 83 770 9605 212 1902 9 695 220 744 313 10 439 533 1896 8 745 798 60 676 8 806 474 1903 10 429 074 786 849 11 215 923 1897 9 091 599 763 685 9 855 284 1904 11 323 380 841 827 12 165 207 1898 10 099 802 775 056 10 874 858 1905 11 856 620 873 604 12 730 224 1899 9387 969 713 437 10 101 406 1906 12 498 684 918 879 13 417 563 1900 8646 404 655 408 9301 812 1907 16 052 653 843 072 16 895 725 1901 8 452 479 636 407 9 088 886 1908 16 542 866 1 024 258 17 567 124 5 % steuerfreie Bulg. Staats-Gold-Anleihe von 1904. Leva Gold 100 000 000 = frs. 100 000 000 = Rbl. 37 500 000 = 81 000 000 = =£ 3 960 000 = K 95 200 000 = hfl. 48 000 000 in Stücken à Leva Gold 500 = frs. 500 = Rbl. 187.50 = 405 = £ 19.16 = K 476 = hfl. 240. Zs. 1./14. Mai, 1./14. Nov. Tilg.: Vom 1./14. Nov. 1905 ab dureh halb- jährl. Verl. am 1./14. April u. 1./14. OÖkt. per 1./14. Mai bezw. 1./14. Nov. innerh. 50 Jahren; vom 1./14. Nov. 1915 ab verstärkte Tilg. zulässig. Sicherheit: Die Anleihe ist speciell sicher- gestellt durch die Einnahmen der Stempelgefälle sowie durch die Erträgnisse der Bande- rollen-Tabaksteuer u. zwar letztere nach Abzug der Erfordernisse für den Dienst der 5 % Anleihe von 1902 u. in zweiter Linie durch die Erträgnisse der Mourouriésteuer ebenfalls nach Abzug der Erfordernisse für den Dienst der 5 % Anleihe von 1902. Die Überwachung der in Frage kommenden Einkünfte geschieht in derselben Weise wie bei der 5 % Anleihe von 1902 und werden auch die Stempeleinnahmen in gleichmässiger Weise an die Banque de Paris et des Pays-Bas abgeführt werden. – Zahlst. u. Zahl.-Modus: Wie bei der 5 % Anleihe von 1902. Aufgelegt in Paris 12./12. 1904 frs. 80 000 000 zu 89.50 %. Der Restbetrag von frs. 20 000 000 wurde im OÖkt. 1905 in Paris eingeführt. Verj. der Zinsscheine 5 J., der verl. Oblig. 20 J. (F.); verl. Oblig. werden nach Ablauf von 5 Jahren nach ihrem Rückzahlungs- termin nur noch bei den Kassen des Staatsschatzes in Sofia bezahlt. 4½ % steuerfreie Bulgar. Staats-Gold-Anleihe von 1907. Leva Gold 145 000 000 = frs. 145 000 000 = M. 117 450 000 in Stücken à Leva Gold 500 = frs. 500 = M. 405 = Rbl. 187.50 „ 191 . % ....; ei1... 19. Dez. 1907/1. Jan. 1908 ab durch halbjährl. Verlos. innerhalb 60 Jahren; für den Fall, dass nach dem 1./14. Nov. 1915 eine verstärkte Tilg. der 5 % Anleihe von 1904 vor- genommen werden sollte, wird die Bulg. Reg. auch eine verstärkte Tilg. der 4½ % Anleihe von 1907 eintreten lassen. Sicherheit: Als Garantie sind bestellt: 1) der Überschuss aus der Tabak-Banderole- u. der Stempel-Steuer nach Entnahme der für den Dienst der 5 % Anleihen von 1902 u. 1904 nötigen Beträge; 2) Nötigenfalls der Überschuss aus der Mourourié-Steuer, der für die gleichen Anleihen nicht erforderl. ist. Die Überwachung der in Frage kommenden