Königreich Dänemark. zu wachen, dass für die vom Verein ausgegebenen Oblig. ein entsprechender Betrag Schuld- verschreib. der Interessenten vorhanden ist. Alle nach dem 11./6. 1855 ausgestellten Oblig. müssen von dem Kontrolleur des Vereins paraphiert sein; anderenfalls können aus solchen Oblig. Rechte gegen den Verein nicht geltend gemacht werden. Jede Serie hat ihren besonderen R.-F. In der V. Serie, die die Abteil. A, B u. C umfasst, hat jede Abteilung ihren besonderen R.-F., für welchen die nämlichen Bedingungen gelten, die in den Statuten für den mit jeder einzelnen Serie verbundenen R.-F. festgestellt sind. Jeder in den Verein eintretende Interessent hat 2½ % des Darlehensbetrages in den R.-F. einzuzahlen, welchem ausserdem die noch im § 34 der Statuten vorgesehenen Einnahmen zufliessen. Alle aus der Verwaltung des Vereins entstehenden Kosten werden aus einem Administr.-F. bestritten, der für alle Serien gemein- schaftlich ist. Aus dem R.-F. jeder Serie werden die Verluste gedeckt, welche etwa aus der z wangsweisen Beitreibung von zu der betr. Serie gehörenden Darlehen entstanden sind. Die vom Verein bewilligten Darlehen sind von Seiten des Vereins unkündbar, so lange der betr. Schuldner in jeder Beziehung seinen Verpflichtungen nachkommt. Jeder Interessent kann sich von seinen Pflichten gegen den Verein frei machen, wenn er an einem 11. Juni- oder 11. Dez.-Term. das ganze schuldige Kapital, sowie die sonst. ihm in Gemässheit der Statuten obliegenden Zahlungen erlegt. Einer Künd. bedarf es dazu nicht, wenn die Rückzahlung in Oblig. derjenigen Serie oder Abteilung erfolgt, zu welcher das Darlehen gehört. Soll die Rück- zahlung i in barem Gelde erfolgen, so kann der Verein eine 7 monat. Künd. fordern, wenn das Darlehen zur ersten Serie gehört, sonst eine 4 monatige. Die Oblig. des Vereins lauten auf den Inhaber, können aber auch auf Verlangen auf Namen gestellt werden, sie sind seitens des Inhabers unkündbar. Die Tilg. der Oblig. erfolgt zum Nennwerte, und zwar sollen zur Einlösung zu tilgender Oblig. für jede Serie oder Ab- teilung am 11. Juni und am 11. Dez. jeden Jahres verwandt werden: a) die mit dem Inter- essenten vereinbarte halbj. Amortisationsquote, b) die von den ausgetretenen Interessenten entrichtete Rückzahlung, sowie die von den Interessenten geleisteten ausserord. Absc hlags- zahlungen, c) derjenige Betrag, der zur Deckung erlittener Verluste aus den R.-F. einer Serie oder Abteilung oder aus dem Administrations-F. entnommen oder von den Interessenten ;einer Serie oder Abteilung in Gemässheit einer ausserord. Ausschreibung aufgebracht wird. Die der gewöhnlichen Rückzahlung der Darlehen entsprechende Amortisation soll stets mittels Verl. geschehen. Die Verl. haben so zeitig zu erfolgen, dass die Veröffentlichung der gezogenen Nummern für die erste Serie mindestens 6 Monabe, für die übrigen Serien mindestens 3 Monate vor dem Zahlungs-Term. stattfinden kann. Der Verein ist befugt, in der gleichen Weise zu jedem 11. Juni oder 11. Dez. entweder sämtliche in Umlauf befind- lichen Oblig. oder einen Teil derselben zu kündigen. In Dänemark dürfen Mündelgelder und die Kapitalien öffentlicher Stiftungen in Oblig. des Vereins angelegt werden. In Deutschland werden nur die Oblig. IV. u. V. Serie gehandelt. Am 31./3. 1910 waren die R.-F. von Serie IV = Kr. 864 944, Serie VA Kr. 3 030 335, Serie VB Kr. 4 594 214, Serie VC Kr.-2 767 566. 3½ % Jütländische Obligationen, IV. Serie. In Umlauf am 31./3. 1910: Kr. 13 101 600 in Stücken à Kr. 100, 200, 1000, 2000. Zs.: 11./6., 11./12. Tilg.: Durch halbj. Verl. bis spät. 1948; Totalkünd. zulässig, Verstärk. dagegen nicht. Zahlstelle: Hamburg: Deutsche Bank. Zahlung der Coup. u. verl. Oblig. in Mark zum festen Kurse von Kr. 100 = M. 112.50. Kurs in Hamburg Ende 1891–1909: 90, 92, 92.75, 98, 99, 98.50, 97, 95.25, –, 84.25, 87.25, 92.80, 91.50, 92, 9250, 92.35, 9150, 92.50, 33.50 % 3½ % Jütländische konvertierte Obligationen, V. Serie. Die Zs. dieser Oblig. be- trugen bis 11./12. 1901 4 %, nach welchem Termin die Zs. auf 3½ % herabgesetzt wurden. In Umlauf am 31./3. 1910: Kr. 48 966 200 in Stücken à Kr. 100, 200, 1000, 2000, 5000. Zs.: 11./6., 11./12. Tilg.: Durch halbj. Verl. innerh. längstens 60½ Jahren nachdem die Serie ge- schlossen ist. Zufolge einer im Dez. 1899 angenommenen Statutbestimmung ist die V. Serie sbät. im Jahre 1915 abzuschliessen. Zahlst.: Berlin u. Hamburg: Deutsche Bank. Zahlung wie Serie IV. Kurs in Hamburg Ende 1890–1909: 99.75, 97.75, 99, 99.50, 101.40, 101.25, 100.50, 6097., 93.70, 86.30, 83.20, 85.95, 87.90, 88.75, 88.25, 89.75, 89.70, 85.25, 88. 40, 88 %. 3½ % Jütländische Obligationen, V. Serie. In Umlauf am 31./3. 1910: Kr. 59 306 100 in Stücken à Kr. 100, 200, 1000, 2000, 5000. Zs.: 11./6., 11./12. Tilg.: Durch halbj. Verl. innerh. längstens 65½ Jahren nachdem die Serie geschlossen ist; Verstärk. u. Totalkünd. zulässig. Zahlst. u. Zahlungsmodus wie 3½ % abgest. Oblig. Eingeführt in Berlin 12./5. 1896 zu 99.15 %. Kurs Ende 1896–1909: In Berlin: 99, 96.50, –, –, –, 85.50, 88.50, 88.50, 65, 89783 94. 88.25, 88.75 %. – In Hamburg: 95.50, 95. 10, 91. 70, 85. 40, 83, 85.60, 88, 88.75 (kl. 89), 89.75, 89.70, 85.25, 88.40, 88 %. 3 % Jütländische Obligationen, V. Serie. In Umlauf am 31./3. 1910: Kr. 2 779 700 in Stücken à Kr. 100, 200, 1000, 2000, 5000. Zs.: 11./6., 11./12. Tilg.: Durch halbj. Verl. innerh. längstens 71½ Jahren nachdem die Serie geschlossen ist; Verstärk. u. Totalkünd. zulässig Zahlst. u. Zahlungsmodus wie 3½ % abgest. Oblig. Eingeführt in Berlin am 12./5. 1896 zu 91.85 %. Kurs Ende 1896–1909: In Berlin: 88.50, –, –, –, 78, 78.75, 82, 82, 81.10, –, 83, 80.50, 81.25, 82 %. – In Hamburg: 87.50, 88, 85, 78, 78. 50, 82.50, 81.50, 81, 82, 83. 50, 79.75, 81, 80.25 %. 4 % Jütländische Obligationen, V. Serie. In Umlauf 31./3. 1910: Kr. 146 380 500 in Stücken zu Kr. 100, 200, 1000, 2000, 5000. Zs.: 11./6., 11./12. Tilg.: Durch halbj. Verl. innerh. längstens 60 Jahren nachdem die Serie geschlossen ist; Verstärk. und Totalkünd. zulässig. Zahlst. u. Zahlungsmodus wie 3½ % abgestemp. Oblig. Eingeführt Kr. 10 000 000 (nämlich 540 Stücke