Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. 98.50, 97.50, 99.90, 102, 102, 102, 105, 107.50, 108.25, 104, 104.75, 105, 103, 101.50, 102.25, .... ... 105.25, –, 108.25, 104.50, –, –, –, 101, –, – %. Usance: Seit 1./1. 1899 wird beim Handel an allen deutschen örsen fr. 1 = M. 0.80 gerechnet; in Berlin, Frankf. a. M. u. München auch schon vorher so, während in Hamburg früher £ 1 = M. 21. Republik Frankreich. 3 % konvertierte Französische Rente von 1894. In Umlauf frs. 205 726 290 Rente = frs. 6 857 542 990 Kapital lt. Gesetz v. 17./1. 1894 zur Pari-Rückzahlung bezw. Konvertierung der 4½ % Rente von 1883. Stücke eingeteilt in Stücke à frs. 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 20, 30, 50, 100, 200, 300, 500, 1000, 1500 u. 3000 jährl. Rente. Zs.: 16. Febr., 16. Mai, 16. Aug. u. 16. Nov. Zahlst.: Alle Staatskassen in Paris und den Departements. Im Juli 1902 wurde die 3½ % Rente auf 3 % konvertiert, die Besitzer der konvert. Rententitel erhielten bis 16./11. 1902 3½ % Zs., von dieser Zeit aber nur noch 3 %, vor dem 1./1. 1911 kann die 3 % nicht ge- kündigt werden. Die Notierung in Paris exkl. Coup. beginnt jeweils 14 Tage vor dem Fällig- keitstermin der Coup. Kurs in Frankf. a. M. für die 3½ % Rente Ende 1894–1902: 107.20, 106, 105.90, 107.30, 104.80, 102.50, 103, 102, – %; für die 3 % Rente Ende 1903–1909: 98.50, 97.70, 99.50, 96.50, 96.20, 97, 99.50 %. Königreich Griechenland. Der Staat stellte im Mai 1893 seine Barzahlungen ein und verfügte durch Dekret vom 10./22. Dez. 1893, dass bis zur endgültigen Regelung die Zahlung der Zinsen mit 30 % in Gold zu erfolgen habe, während die Tilgung aufzuheben sei. Die Schutzkomitees, welche sich im Januar 1894 in Berlin, London und Paris bildeten, verhandelten zu wiederholten Malen mit der griechischen Regierung, ohne zu einem Resultate zu gelangen. Durch das Gesetz vom 10. März 1898 betreffend die Einrichtung einer internationalen Kontrollekommission, wurde endlich ein Arrangement der griechischen Auslands-Anleihen getroffen. Über die wesent- lichsten Bestimmungen des Gesetzes siehe Jahrg. 1905/06 S. 211. Abrechnung der internationalen Finanzkontrolle pro 1909. Für das Jahr 1909 waren die Brutto-Einnahmen aus den verpfändeten Staatseinkünften (Monopole, Stempelsteuer, Tabak, Schmirgel, Cigarettenpapier; subsidiär die Piräuszölle) auf Dr. 28 900 000 veranschlagt. Die tatsächlichen Einnahmen während dieses Zeitraumes waren dagegen folgende: 1) Nach Ausweis der Monatsabrechnungen . . PDr. 33 393 658. q a&§ ¾kt ũ ũ f ͥ ã: ½ . ..... 881158 Dr. 34 274 816 Hiervon ist in Abzug zu bringen der durch die Erhöhung der Tabaksteuer erzielte, ausschliesslich der Staatskasse zugute Rolnende Meheitte t ???? HDlf. 1 962 422 Die Einnahmen aus dem Cigaretten-Papier beliefen sich auf Dr. 2 789 497, während nach dem Gesetz vom 30./3. 1900 u. Dekret vom 3./10. 1909 eine Mindest-Einnahme von Dr. 2 938 641 garantiert waren, es sind daher den Einnahmen Dr. 149 144 hinzuzufügen, daher Gesamt-Einnahmen Dr. 32 111 567. Es ergibt sich mithin gegen den Voranschlag eine Mehreinnahme von Dr. 3 211 567, davon gehen ab 18 % für Herstellung des Stempelpapiers und der Streifbänder, Ver- waltungskosten der Kommission etc. = Dr. 578 082, bleiben Dr. 2 633 485, hiervon entfallen als Anteil auf die griechische Regierung 40 %, während als Zinsaufbesserung für die Gläu- biger 30 % und zur Amortisation weitere 30 % zur Verwendung kommen, d. h. zusammen 60 %, also Dr. 1 580 091, hierzu kommen 60 % des Gewinnes am Wechselkurs Dr. 3 322 458, zus. Dr. 4 902 549. Von diesem Betrage kommt die Hälfte (abzügl. einiger kleiner Ausgaben) Dr. 2 369 740 = frs. 2 357 950, als Zinsaufbesserung an die Gläubiger zur Verteilung, wozu noch frs. Gold 646 061, die sich aus den Zs. der amort. Titel ergeben, sowie der Vortrag von 1908 frs. 89 327 treten. Der zur Verteilung gelangende Überschuss im Betrage von frs. 3 093 338 wird folgender- massen verteilt: 11 4 % der ursprünglichen 4 % Zinsen „... „IIf 129%% „ 683 635 Sa. frs. 3 076 463 Der Rest von frs. 16 874 wird für das nächste Jahr reserviert. Zur Verstärkung der Amort. wird die andere Hälfte des Überschusses im Betrage von frs. 2 439 078, sowie der nicht verteilte Rest aus 1908 im Betrage von frs. 54 544, d. h. im ganzen frs. 2 493 623 ver- wendet. Dieselben verteilen sich auf Gruppe I frs. 580 875, Gruppe II frs. 1 269 663, Gruppe III frs. 620 000, der Rest von frs. 23 085 wird bei der nächsten Verteilung verwendet. Budget: Das Griechische Finanzjahr schliesst zwar formell mit dem 31. Dez., materiell jedoch erst am 31. Okt. ab, indem zur Einziehung der rückständigen Einnahmen zehn Monate Frist verbleiben.