282 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Mit Ende Dez. 1900 waren noch in Ausgabe verblieben: 833333 K 221 232 300 • % % %% ..... ........ Zus. fl. 112 000 000 K 224 000 000 Durch kaiserl. Verordn. v. 21./9. 1899 bezw. ungar. Ges.-Art. XXXI ist auch die Einlösung dieses Restbetrages „ worden. Der Ersatz in der Zirkulation, der im Sinne der gesetzl. Anordnung mit fl. 32 000 000 = K 64 000 000 durch 5-Kronenstücke u. mit fl. 80 000 000 = K 160 000 000 durch „ à K 10 zu erfolgen hat, ist, insofern die 5-Kronenstücke in Frage kommen, zur Gänze zur Durchführung gelangt. Zum Zwecke der 5-Kronenstucke- Ausprägung haben beide Finanzminister zus. 32 000 000 1 fl.-Stücke von der Österr.-Ungar. Bank übernommen und den gesetzl. Gegenwert in 20-Kronenstücken und zwar der k. k. Finanz- minister mit fl. 22 400 000 = K 44 800 00 6 und der königl. ungar. Finanzminister mit fl. 9 600 000 = K 19 200 000 bei der genannten Bank eingezahlt. Als specielle Deckung für die K 160 000 0000 in Banknoten à K 10 haben beide Finanzminister Landesgoldmünzen im gleichen Betrage bei der Österr.-Ungar. Bank erlegt, und zwar der k. k. Finanzminister K 112 000 000 und der königl. ungar. Finanzminister K 48 000 000. Die Ausgabe dieser Banknoten und damit die Einziehung der restl. Staatsnoten wurde am 10./8. 1901 angeordnet. Die Einlösung der Staats- noten zu fl. 5 u. 50 erfolgte unter folg. Modalitäten: Die Ausgabe und Umwechslung der Staats- noten wurde mit 1./9. 1901 vollständig eingestellt. Die allgemeine Verpflichtung zur An- nahme der Staatsnoten (der Zwangskurs derselben) ist mit 28./2. 1903 erloschen. Diese Staatsnoten waren also im Privatverkehr bloss bis einschliesslich 28./2. 1903 im Nominalwerte bezw. in dem durch Art. XXIII des Ges. v. 2./8. 1892, ung. Ges. Art. XVII festgestellten Zahlungswerte anzunehmen, wonach jeder Gulden ihres Nominalwertes mit 2 K zu rechnen ist. Die k. k. u. die k. ungar. Staatskassen und Amter, sowie die k. u. k. gemeinsamen Kassen und Amter waren indessen verpflichtet, diese Staatsnoten bis 31.8. 1903 in Zahlung zu nehmen. Die einberufenen Staatsnoten wurden in vollem Nennwerte gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel, welche jedoch keine Staatsnoten sein konnten, vom 2./9. 1901 ab ausschliesslich bei der Österreichisch-Ungarischen Bank und ihren Filialinstituten sowie durch das k. k. Landeszahlamt in Zara eingel. Vom 1./9.1903 bis 31./8. 1907 waren diese Staatsnoten nur noch an den eben erwähnten Einlösungsstellen behufs Umwechslung aufanderegesetzliche Zahlungsmittel anzunehmen. Nach dem 31./8. 1907 erlosch jedwede auf die Einlösung dieser Staatsnoten bezügl. Verpflichtung. Bis zum 31./8. 1907 waren K 2 506 215 Staatsnoten nicht zur Einlös. präsentiert worden; diese Staatsnoten sind als verfallen abgeschrieben worden. Am 2./9. 1901 wurde die Ein- ziehung der fl. 10-Banknoten mit dem Datum 1./5. 1880 angeordnet. Die Modalitäten für die Ein- vziehung der Banknoten sind im allgemeinen dieselben wie für die Staatsnoten, jedocherlischt die Verpflichtung der Bank, diese Noten anzunehmen u. gegen gültige umzutauschen, erst nach dem 31./8. 1909. An die Stelle der Noten zu fl. 10 traten Banknoten à K 20. Am 286./5. 1902 wurde mit der Ausgabe der Banknoten zu K 50 begonnen. Am 6./10. 1902 wurde ferner die Einziehung der fl. 100-Banknoten angeordnet. Die fl. 100-Banknoten wurden von den Haupt- u. Filialanstalten der OÖsterr.-Ungar. Bank als Zahlung u. zur Umwechslung bis 30./4. 1904 angenommen. Vom 1./5.– 31./10. 1904 wurden diese Banknoten von den Hauptanstalten der Österr.-Ungar. Bank zwar noch als Zahlung und zur Umwechslung angenommen, von den übrigen Bankanstalten aber nur zur Umwechslung. Vom 1./11. 1904 ab die Österr Ungar- Bank die fl. 100-Banknoten als Zahlung nicht mehr an, sodass am 31./10. 1904 der letzte Termin für die Einziehung dieser Banknoten ablief. Von dieser Zeit nehmen die Hauptanstalten der OÖsterr.-Ungar. Bank in Wien u. Budapest diese Bank- noten nur noch zur Umwechslung an; die Filialanstalten ersetzen derlei Banknoten dann nur noch auf besondere Bitte, auf Grund der Bewilligung des Generalrats der OÖsterr.-Ungar. Bank. Nach dem 31./10. 1910 ist die OÖsterr.-Ungar. Bank nicht mehr verpflichtet, die 100 fl.-Bank- noten einzulösen oder umzutauschen. An die Stelle der 100 fl.-Banknoten traten Banknoten à K 100, mit deren Ausgabe am 20./10. 1902 begonnen wurde. Am 13./12. 1902 wurde auch die Einlösung der Banknoten à fl. 1000 verfügt. Diese Banknoten wurden von den Haupt- und Filialanstalten der ÖOsterr.-Ungar. Bank als Zahlung und zur Umwechslung bis 30./6. 1904 angenommen. Vom 1./7.– 31./12. 1904 wurden diese Banknoten von den Hauptanstalten der Bank zwar noch als Zahlung u. zur Umwechslung angenommen, von den übrigen Bank- anstalten aber nur zur Umwechslung. Vom 1./1. 1905 ab nimmt die Bank die 1000 fl.-Bank- noten nicht mehr als Zahlung an, so dass am 31./12. 1904 die letzte Frist für die Einziehung dieser Notengattung ablief. Von diesem Zeitpunkte an werden die einberufenen Banknoten nur noch bei den Hauptanstalten in Verwechslung genommen, die Filialanstalten vergüten derlei Noten dann nur mehr über besonderes Ansuchen mit Bewilligung des Generalrates der Österr.-Ungar. Bank. Nach dem 31./12. 1910 ist die Österr.- Ungar. Bank nicht mehr verpflichtet, die 1000 fl.-Banknoten einzulösen oder umzuwechseln. Zugleich wurde die Ausgabe der Banknoten à K 1000 angeordnet und mit derselben am 2./. 1903 begonnen. Mit Kundmachung der Österr.-Ungar. Bank vom 14./2. 1905 wurde die Einziehung der Bank- noten zu K 10 mit dem Datum vom 31./3. 1900 u. die Ausgabe von Banknoten zu K 10 mit dem Datum vom 2./1. 1904 angeordnet. Mit der Ausgabe der neuen Banknoten wurde am 25./2.1905 begonnen. Die alten Banknoten wurden bis 28./2. 1907 zur Zahlung oder Verwechslung bei den Hauptanstalten u. Filialen der Österr. Ungar- Bank angenommen. Von diesem Zeitpunkt ab bis zum 28./2. 1913 nehmen die Bankanstalten der Österr.- -Ungar. Bank diese einberufenen Banknoten nur noch zur Verwechslung an. Nach dem 28./2. 1913 ist die