Kaiserreich Osterreich. 283 Österr.-Ungar. Bank nicht mehr verpflichtet, die Banknoten v. 31./3. 1900 einzulösen oder umzuwechseln. Mit Kundmachung der Österr.-Ungar. Bank v. 11./6. 1908 wurde die Ein- ziehung der Banknoten zu K 20 mit dem Datum v. 31./3. 1900 und die Ausgabe von Bank- noten zu K 20 mit dem Datum v. 2./1. 1907 angeordnet. Mit der Ausgabe der neuen Bank- noten wurde am 22./6. 1908 begonnen. Die aften Banknoten sind bei den Hauptanstalten und Filialen der Bank bis 30./6. 1910 zur Zahlung oder Verwechslung zu bringen, so dass der 30./6. 1910 die letzte Frist für die Einziehung dieset Banknoten ist. Von diesem Zeit- punkte an bis zum 30./6. 1916 werden diese Banknoten von den Bankanstalten der Österr.- Ungar. Bank nur mehr zur Verwechslung angenommen. Nach dem 30./6. 1916 ist die Österr.-Ungar. Bank nicht mehr verpflichtet, die Banknoten zu K 20 v. 31./3. 1900 einzulösen oder umzuwechseln. In der Gesetzgebung des Jahres 1899 ist bestimmt, dass bei Aufnahme der Barzahlung Banknoten-Appoints, die auf weniger als K 50 lauten, nicht ausgegeben werden dürfen; hinsichtlich der auf Rechnung der Staatsverwaltung unter voller Gold- bedeckung bis zu K 160 000 000 auszugebenden 10 K.-Banknoten bestehen besondere Ab- machungen. Nach dem den Parlamenten am 31./3. 1903 vorgelegten aber nicht erledigten Gesetzentwurfe, betreffend die Aufnahme der Barzahlungen, sollte jedoch, unter Aufstellung spezieller Deckungsvorschriften für die kleinen Banknoten, der OÖOsterr.-Ungar. Bank ge- stattet werden, auf K 10 lautende Banknoten auch über den festgesetzten Höchstbetrag von K 160 000 000, ferner 20 K-Noten auch nach Aufnahme der Barzahlungen auszugeben. Seit Ende August 1901 setzt die Österr.-Ungar. Bank Landesgoldmünzen der Kronenwährung in Verkehr. Seit Beginn der Inverkehrsetzung der Landesgoldmünzen bis Ende April 1909 brachte die Bank abzüglich der Rückströmungen für K 215 252 540 in Zirkulation, wovon K 102 553 820 auf Goldmünzen zu K 20 und K 112 698 720 auf Goldmünzen zu K 10 ent- fallen. Die schweb. Schuld in Partial-Hyp.-Anweis., deren Verbind. mit der Staatsnoten- schuld mit der Inangriffnahme der gänzl. Einlös. der Staatsnoten aufgehört hat. ist durch Erlass des k. k. Finanzministers v. 27./12, 1907 nach Abzug der bisher aus dem Titel der Verjährung als getilgt abgeschriebenen K 59 195 und bei Einrechnung der auf Grund Erlasses des Fin.-Ministeriums vom 31./1. 1907 seinerzeit nicht erneuerten, zufolge Erlasses desselben Ministeriums vom 9./1. 1909 wieder hinausgegebenen Partialhypothekaranweisungen von K 30 000 000 auf den Betrag von K 87 324 800 beschränkt worden. 4 % Österr. Goldrente. Gesamtbetrag Gold-fl. 490 850 200 in Stücken à Gold-fl. 200, 1000, 10 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg. findet nicht statt. Zahlst.: Wien: Staatsschulden-Kasse; ausserhalb Wiens: k. k. Landeskassen und Steuerämter; Berlin: S. Bleichröder, Deutsche Bank; Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Bank für Handel u. Ind.; Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank; Stuttgart: Württ. Vereinsbank; Paris: Gebr. v. Rothschild; Paris u. Brüssel: Banque de Paris et des Pays-Bas; Brüssel: L. Lambert; Zürich: Schweizer. Kredit- anstalt; Basel: Baseler Handelsbenk; Amsterdam: k. k. österr.-ungar. Konsulat. Kapital u. Zs. für immer steuerfrei u. zahlbar in Deutschland in Reichsmark nach dem Wertverhält- nisse von M. 20.25 für 10 fl. Gold. Stücke à fl. 10 000 in Deutschland nicht lieferbar. Kurs Ende 1890–1909: In Berlin 95.20, 94.40, 98.50, 96.50, 102.25, 102.40, 104.30, 103, 97.70, 100, 101.10, 102.80, 102.60, 101.90, 100, 99.50, 97.60, 97.80, 99.70 %. – In Frankf. a. M.: 95.20, 94.50, 98.50, 96.50. 102, 102.30. 104.35, 103, 102.10, 97.90, 100, 101.10, 103, 102.60, 101.75, 99.80, 99.60, 97.10, 97.80, 99.90 %. – In Hamburg: 95, 94, 98.50, 96, 102.10, 102.20, 104, 103, 101.80, 97.50, 99.80, 101.50, 102.50, 102.50, 101.60, 99.65, 99.30, 97, 97.60, 99.50 %. –—– In Leipzig: 95.40, 94.50, 98.60, 96.50, 102, 102.70, 104.25, 103.20, 102, 98, 99.70, 101.20, 102.70, 102.60, 101.50, 99.90, 99.75, 97, 98.25, 99.55 %. – In München: 95.25, 94.50, 98.30, 96.30, 102.10, 102.50, 104.25, 103.20, 102.10, 98, 99.90, 101, 102.90, 102.70, 101.60, 99.90, 100.25, 97, 98. 99.75 %. – Ausserdem notiert in Augsburg, Breslau, Cöln, Dresden. Usance: Beim Handel fl. 100 = M. 200. 4 % einheitliche Noten-Rente. In Umlauf 31./12. 1909: K 886 311 500 und zwar in Stücken à fl. 50, 100, 1000, 10 000, zus. K 637 847 600, auf Namen lautend K 248 463 900. Zs.: 1./2., 1./8. (früher auch 1./5. u. 1./11.); bei den 50 fl.-Stücken aber ganzjährig 1./8. Grüher auch 1./11.). Tilg. findet nicht statt. Konversion: Nach Gesetz v. 16./2. 1903 wurden sämtl. Oblig. der 4 % einheitl. Notenrente mit Mai/Nov.-Zs., sowie die auf Namen geschrieb. Stücke von mehr als fl. 20 000 mit Febr./Aug.-Zs. in mit 4 % steuerfrei verzinsl. auf Kronen- währung lautende Oblig. umgewandelt u. zwar mit der Massgabe, dass der Zinsgenuss zu 4 % den Inh. der 4½ % Mai/Nov.-Rente bis 1./5. 1903, der Febr./Aug.-Rente bis 1./8. 1903 verblieb. Die Konvert. galt als von allen Oblig.-Besitzern angenommen, welche nicht bis 27./2. 1903 einschl. die bare Rückzahl. verlangten. Um diese Tatsachen ersichtlich zu machen, wurden mit Kundmachung des k. k. Finanzministeriums v. 25./3. 1903, R.-G.-Bl. Nr. 72 (siehe Wiener Zeitung v. 29./3. 1903) die Besitzer von auf Überbringer oder auf Namen lautenden Oblig. dieser Schuldkategorie aufgefordert, ihre Oblig. und zwar erstere samt zugehörigen Coup.- Bogen zur Abstemp. in mit jährl. 4 % steuerfrei in Kronenwährung verzinsliche Oblig. im gleichen, auf Kronenwährung lautenden Nennbetrage, das ist nach dem Verhältnisse von fl. 6. W. 100 = K 200 mittels einer Konsignation in zweifacher Ausfertigung bei einer hierzu berufenen k. k. Staatskasse oder einer hierzu vom k. k. Finanzministerium autorisierten Ver- mittelungsstelle des In- oder Auslandes einzureichen. Abstempelungsstellen in Deutschland waren bis 15./7. 1903: In Berlin, Breslau, Darmstadt, Dresden, Frankf. a. M. Hamburg, Cöln, Leipzig, Mannheim, München u. Stuttgart. Die Rückzahl. der Oblig., für welche bare Rückzahl. verlangt war, erfolgte 1./5. 1903, u. zwar wurden eingelöst die Oblig. der Papierrente mit Mai- Nov.-Zs. mit K 200 für je fl. 100: der 1./5. 1903 fäll. Coup. wurde abgesondert bezahlt; die Oblig.