Königreich Portugal. Königreich Por 1 önigreich Portugal. Stand der Staatsschuld am 30. Jun i 1909. I. Aussere amortisable Staatsschuld (in Gold), 33% ¾ ) ꝰ%/h7˙t ͤ ... 92 776 410 3 % eie .l G( . :; / ..... 5 334 030 3%% ? %.,., C. ⅛⅛ è „ 42 152 130 i · ( ⅜¼¾ ] ...... 14 050 710 %, oagßado 3 32 868 000 II. Innere konsolidierte Staatsschuld (in Landeswährung). 3 % Anleihe (hiervon im Besitze der Staates Milr. 217 338 4427) . . . Milr. 568 507 432 1338 ..8......—2jt% .... 5 661 769 % ¾/ . ͥ ¾“ -˖ r è P¼ꝓꝓ 7N¼JfęfJN ........ 24 276 121 3 % * 3 ä- 5j éo ....... 2 686 000 Abrechnungen. 1903/04 1904/05 190506 1906/07 1907/08 Einnahmen . . . Milr. 61 600 000 64 506 000 62 565 000 63 883 000 71 068 000 Ausgab %p%p% 61 966 000 63 605 000 65 979 000 74 173 000 Überschuss .Milr. 2 540 000 = Defziii 3 691 000 1 010 000 2 096 000 3 105 000 Budgets: 1905/1906 1906/1907 1907/1908 1908/1909 1909/10 Ordentliche Emnnahmen . Milr. 59 375 622 65 925 857 67 083 556 68 660 326 67637 200 Ausgaben 58 569 307 6657 239 272 67 089 270 68 880 766 70 258 726 ....... – 806 315 Überschuss Defizit – 1 313 415 5 714 220 440 – 621 526 Ausserordentl. Einnahmen. . 10 965 500 1 101 611 1 207 500 1797 500 1 625 136 Ausgaben 2 420 680 2 293 501 2 161 354 2 928 171 4 347 153 Üperschuss — — Deffzit 5 – 455 180 – 1 191 890 — 9953 854 1 130 671 –2 722 017 Gesamt-Überschuss.... £ 351 134 — — Gesamt-Defizit ... „ – 2 505 305 – 9959 568 –1 351 111 –5 343 543 Unter den Ausgaben befinden sich für die Staatsschuld 3 22 093 323 21 837 862 21 506 962 24 000 616 31 057 096 Diurch das Dekret vom 13./6. 1892 wurde die Zahlung der Zinsen auf die auswärtige Schuld auf ein Drittel herabgesetzt und durch das Gesetz v. 20./5. 1893 wurden ausserdem die auswärtigen Gläubiger an dem Überschuss der Importzölle (mit Ausnahme derjenigen auf Tabak und Getreide) und Exportzölle über den Betrag von 11 400 Kontos de Reis hinaus mit der Hälfte in der Weise beteiligt, dass die Hälfte für die Erhöhung des Couponbetrages verwendet wurde. Als Sicherheit für die pünktliche und regelrechte Zahlung der Zinsen und Amortisation waren die Zolleinnahmen (mit Ausnahme der Importzölle auf Tabak und Getreide) überwiesen. Im Jahre 1898 beabsichtigte Portugal, seine auswärtige Schuld zu konvertieren; der Entwurf zur Konversion der äusseren Schuld, welcher die Zustimmung der portug. Kammer erhielt, wurde jedoch von den Schutzkomitees für die Interessen portugies. Staatsgläubiger für unannehmbar gehalten. Von dieser Zeit an schwebten zwischen der portugies. Reg. u. den Schutzkomitees Verhandlungen über eine Konversion der portugies. Staatsschuld, bis endlich im April 1902 ein Arrangement zustande kam. Der Gesetzentwurf über das Finanz- arrangement wurde im April 1902 von der Deputiertenkammer und im Mai 1902 vom Senate angenommen. Das Dekret über die Ausführung des Ges. v. 14./5. 1902 erschien im Diario am 11./8. 1902; über die Sicherheit für die pünktliche und regelrechte Zahlung der Zinsen und Amortisation bestimmt Art. 15 des Gesetzes. Behufs unverkürzter Zahlung der ausgegebenen Titel nach Massgabe dieses Dekrets wird die Regierung in den jährlichen Staatshaushalt die Beträge einstellen, die für Zs. u. Tilg. dieser Titel nötig sind, wobei für diese Lasten speciell und vorzugsweise (especialmente e de preferencias) nach Massgabe des Ges. v. 14./5. 1902 die Eingänge aus den Zöllen des Reiches auf dem europ. Kontinent zu- zuweisen sind, ausgenommen die von Tabak und Getreide. ... Die Einnehmer der Zoll- häuser haben der Junta do Credito Publico jeden Tag denjenigen Betrag abzuliefern, der ausreicht, um den 300. Teil in Gold aufzufüllen (perfazer), für den zu den Jahreslasten der auswärt. konvert. Auslandsschuld (Zs. u. Tilg.) erforderl. Gesamtbetrag nach den Bestimm. dieses Ges., sowie für die Spesen des Dienstes dieser Schuld ... Erreichen die Einkünfte diesen Betrag an einem Tag nicht, so ist er aus denen eines der folg. Tage zu entnehmen. Sind in einem Semester die Einkünfte nicht genügend für die Hälfte der Jahresannuität, so haben die Zollhäuser im folg. Semester sie nachzuliefern. Verbleibt durch einen unvorher- gesehenen Umstand ein Fehlbetrag, so hat ihn die Reg. aus den anderen Einkünften des portug. Staatsschatzes zu decken. Die Junta do Credito Publico hat nach je 15 Tagen oder früher die erbaltenen Beträge an die Auslandsstellen zu übermitteln, damit die Zahlung der Zs. 15 Tage vor Verfall angekündigt und die Amort. pünktlich erfolgen kann. 3 % Uniftz. äussere Portug. Anleihe von 1902, Serie I. Milr. 93 886 110 = M. 427 703 390 in 1 043 179 Stücken à Milr. 90 = M. 410, hiervon 100 000 Fünferstücke (Nr. 543 176–1 043 175) u. 543 179 Einerstücke (Nr. 1–7543 175 u. Nr. 1 043 176–1 043 179). Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Vom 2./1. 1903 ab durch Rückkauf oder halbj. Verl. im Juni u. Dez. per 1./7. resp. 2./1. des folg. Jahres nach einem Tilg.-Plane innerh. 198 Semestern. Zahlst. wie für Serie III. Zahl. der Coup. in Berlin u. Frankf. a. M. mit M. 6.15 für das einfache Stück. Eingef. in Frankf. a. M. 15./1.1904