Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 370 zu 94.50 %. Kurs Ende 1909: In Berlin: 94.60 %. – In Hamburg: 94.85 %. – In Frankf. a. M. „ 6./1. 1910 zu 94.50 %. Verj. der Zinsscheine in 10 J., der verl. Pfandbr. in 4½ % Pfandbriefe von 1910. Fin. M. 5 000 000 = M. 4 050 000 = Kr. 3 600 000 = frs. 5 000 000 = hfl. 2 400 000 in Stücken à Fin. M. 500, 1000, 2000 = M. 405, 810, 1620 = Kr. 360, 720, 1440 = frs. 500, 1000, 2000 = hfl. 240, 480, 960. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg. u. Zahlst.: wie 4½ % Pfand- briefe von 1909, II. Ausgabe. Die Pfandbriefe wurden in Berlin u. Hamburg 16./6. 1910 zu 96 % eingeführt. Verj. der Zinsscheine in 10 J., der verl. Pfandbr. in 15 J. n. F. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im März. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St., Maximum der in der G.-V. abgegebenen St. Gewinn-Verteilung: An R.-F. 10 %, sodann an die Gewinnreserve der Aktionäre 6 % vom A.-K. u. ausserdem die Hälfte des noch übrigen Gewinnbetrages, doch nicht mehr als 2 % des A.-K., der übrig bleibende Rest zur Gewinnreserve der Darlehenempfänger. Die G.-V. kann jedoch beschliessen, dass die oben genannten 10 % vom Gewinnbetrag der Gewinn- reserve der Aktionäre zugezählt werden, falls die Übertragung in diese letztere sonst weniger als 8 % vom A.-K. betragen würde. Sollte der R.-F. unter 25 % vom A.-K. sinken, so sind zunächst die genannten 10 % u. darauf der Gewinnanteil, der sonst an die Gewinnreserve der Darlehenempfänger abzugeben wäre, in den R.-F. überzuführen, bis dieser wieder bis zu 25 % des A.-K. gebracht worden ist. Die G.-V. verfügt über die Gewinnreserve der Aktionäre, doch darf der höchste Dividendenbetrag 8 % vom A.-K. nicht übersteigen. Bilanz am 31. Dez. 1909: Aktiva: Stehende Darlehen 1 194 000, Amort.- do. 51 738 943, kündb. Anleihen 2 195 050, div. do. 540 000, Oblig.-Anleihekosten 1 090 000, inländ. Debit. 2 832 719, ausländ. do. 507 438, im Besitz der Hypoth.-Kasse befindl. Oblig. 417 000, fäll. noch nicht bezahlte Annuitäten u. Zs. 21 250, angewachs. noch nicht fäll. Annuitäten u. Zs. auf ausgegeb. Darlehen 531 381, angewachsene noch nicht fällige Zs. der im Besitz der Hypoth.- Kasse befindl. Oblig. 8340, eingelöste, noch nicht fällige Coup. 22 347, Inventar 10 000, Kassa 107 233. – Passiva: A.-K. 5 000 000, R.-F. 1 260 659, Gewinnreserve der Aktionäre 307 920, do. der Darlehenempfänger 91 178, alte Div. 240, emittierte Oblig. 52 653 000, fällige noch nicht eingel. Coup. 9065, angewachsene noch nicht fäll. Oblig.-Anleihe-Zs. 935 880, inländ. Kredit. 540 000, eingezahlte, noch nicht fällige Annuitäten, Zs. 9252, Gewinn 408 507. Sa. Fin. M. 61 215 701. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Pfandbr.-Zs. 1 822 364, Verwalt.-Unk. 65 158, Agio 5255, Abschreib. vom Inventar 6533, Gewinn: in die Gewinnreserve der Aktionäre 374 679, in die Gewinnreserve der Darlehenempfänger 33 828. – Kredit: Zs. von stehenden Darlehen 54 630, do. von Amort.-Darlehen 2 018 156, do. von kündbaren Darlehen 130 888, do. von im Besitz d. Hypoth.-Kasse befindl. Oblig. 17 141, div. Zs. 87 002. Sa. Fin. M. 2 307 818. Dividenden 1895–1909: 2, 6, 6, 6, 6, 6, 6, 6¾0, 65¾0, 680, 6/9, 6910, 7, 8, 8 %. Direktion: Vors. Senator O. Stenroth, stellv. Vors. Kommunalrat F. W. Grönqvist, Julius Tallberg, Prof. Dr. Anders Donner, Wirklicher Staatsrat Dr. Aug. Ramsay, Dir. E. W. Wallden, Senator a. D. Freiherr S. Gripenberg. Leitender Direktor: Senator a. D. Dr. jur. Julian Serlachius. Staatskommissar: Senatskämmerer E. W. Petterson. Förenings-Banken i Finland, Helsingfors. (Vereinsbank in Finland. Helsingfors.) Gegründet als Akt.-Ges. 1862, Statuten v. Kaiserl. Senate Finlands v. 21. 5. 1862 bestätigt. Sitz in Helsingfors mit 26 Filialen. Zweck: Die Ges. bezweckt, den Geldumlauf behufs des Ackerbaues, der Industrie u. des Handels Finlands zu erleichtern. Durch G.-V.-B. v. 18./3. 1895 ist die Vereinsbank ermächtigt worden, die wegen Gewährung von Darlehen mit längerer Tilg.-Zeit entweder gegen Hyp. in städt. Grundbesitz oder gegen Schuldverschreib. der Städte erforderl. Geldmittel durch Aus- fertigung von Pfandbr. anzuschaffen und zwar im Gesamtbetrage von 15 000 000 Fin. Goldmark = 12 150 000 Reichsmark. Die Pfandbr. sind sichergestellt durch ein besonderes, unter der Aufsicht und unter Verschluss des vom Kaiserl. Senate ernannten Staatskommissars zu be- stellendes Pfand, bestehend aus Hyp. oder mit Genehm. der Reg. ausgegebenen Kommunal- Oblig. und ausserdem, wenn es zur Ergänzung des Betrages erforderl. ist. aus zinstragenden Staatspapieren; der Gesamtbetrag dieser Werte soll den Nominalbetrag der jeweilig umlauf. Pfandbr. um wenigstens 10 % übersteigen. Die den Pfandbr.-Inh. verpfänd. Hyp. müssen auf in der Hauptstadt Helsingfors oder in einigen der grössten Provinzialstädte Finlands belegenen, gegen Feuersgefahr dauernd versicherten Grundeigentum eingetragen sein und zwar innerh. 50 % des Taxwertes, nur die am besten gelegenen Häuser in Helsingfors dürfen bis zu 60 % ihres Wertes beliehen werden. Für die Erfüllung ihrer Verpflicht. aus diesen Pfandbr. haftet die Bank nicht nur mit dem obrigkeitl. kontrollierten Pfand, sondern ausser- dem auch mit ihrem gesamten sonst. Vermögen. Aktienkapital: Fin. M. 24 000 000 in 240 000 Aktien à Fin. M. 100. R.-F. Fin. M. 6 600 000. 3½ % Pfandbriefe der Vereinsbank in Finland. In Umlauf Ende 1909: Fin. M. 9 335 210. in Stücken à Deutsche Reichsmark 500, 1000, 2000 = Fin. M. 617, 1234, 2468. Zs.: 1./5., 1./11. Tilg.: Vom 1./11. 1896 ab durch Verl. am 1./5. per 1./11. innerh. 56 Jahren, v. 1./5. 1905 ab