„. 394 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. von jeder Art zinstrag. Staatspapieren, Aktien, Anteilen, Oblig. u. Pfandbriefen, deren Umlauf in Russland gestattet ist; g) Verkauf im Auftrage von Privatpersonen u. Handelshäusern der ihnen gehörenden Waren; jedoch nur für deren Rechnung u. gegen eine im voraus festgesetzte Vergüt. f. Kommissionen; h) Ankauf u. Verkauf f. eigene Rechnung oder im Auttrage, von Edelmetallen in Barren u. in Münze, von Tratten u. trassierten Wechseln, sowie auch von Assignationen auf Abheb. von Geld; i) Ankauf u. Verkauf f. eigene Rechn. von zinstragenden Staatspapieren, Aktien u. Obligat., die von der Regierung garantiert sind; k) Ankauf u. Verkauf f. eigene Rechnung von Oblig. u. Pfandbriefen von Bodenkreditbanken, Landschaften, Städten, Akt.-Ges., sowie auch von Anteilen u. Akt., die von der Reg. nicht garantiert- sind; 1) Eröffn. in Kommis. v. Subskription auf Landschafts-, Stadt- u. Kommunal- Anleihen, auf Akt., Oblig., Anteile, Pfandbriefe, deren Emission von der Regier. genehmigt list; m) die Annahme von Summen als Depositum ohne Frist, auf unbestimmte Fristen, sowie auch auf Kontokorrents; n) Annahme von Wertpap. jeder Art u. von anderen Wert- zur Aufbewahr. f. eine bestimmte Vergütung; o) Verpfändung von eigenen Wertpap. 1. Rückverpfänd. von Wertpap. in anderen Kreditinstitutionen. Die Geschäfte zu d, i u. k eind nur in bestimmtem Verhältnis zum A.-K. zulässig. Ausserdem gilt generell die Ein- schränkung, dass der Gesamtbetrag der von der Bank u. von ihren Zweigniederlass. als Depositen u. auf Kontokorrents übernommenen Summen, der rückdiskontierten Wechsel, der ausgegeb. Verbindlichkeiten u. aller anderen übernommenen Geldverbindlichkeiten unter keinen Umständen die eigenen Kapitalien der Bank, d. h. das Grundkapital und den R.-F. mehr als um das Zehnfache übertreffen darf. Die Bank darf nur solche Immobil. erwerben, welche sie für ihre eigenen Lokalitäten oder für die Lokalitäten ihrer Zweigniederlass, u. für die Erricht. von Lagerräumen notwendig braucht, jedoch nur mit Genehmigung der G.-V. der Aktionäre. Der Ankauf ihrer eigenen Aktien sowie die „„ von Darlehen auf diese Aktien sind der Bank verboten. Kapital: Rbl. 12 500 000 in 50 000 Aktien à Rbl. 250, in Stücken AbE je 1, 2, 5 oder 10 Aktien. Anfangs Rbl. 2 400 000, erhöht im J. 1905 auf Rbl. 4 000 000, lt. Beschl. der G.-V. 29006 3 t auf Rbl. 7 900 000- u. It. Beschl. der ausserord. G.-V. v. 28./1. 1909 a. St- auf Rbl. 10 000 000. Die a. o. G.-V. v. 24./6. April 1910 beschloss, das A.-K. um Rbl. 2 500 000 auf Rbl. 12 500 000 zu erhöhen. Die neuen Aktien, welche an der Div. pro 1910 in der Weise teilnehmen, dass auf jede neue Aktie die Hälfte derjenigen Div. entfällt, welche auf jede alte Aktie entfällt, wurden den Inhabern der alten Aktien (auf je 4 alte Aktien = 1 neue Aktie) zum Preise von Rbl. 470 bis spät. 31./13. Juni 1910 zum Bezuge angeboten. Die Ein- zahlungen haben folgendermassen zu „ 1. bei Ausübung des Bezugsrechtes, spät. 31./13. Juni 1910: KRbl. 235; 2. spät. 31./13. August 1910: Rbl. 235. Die Umrechnung der Rbl. erfolgt in Deutschland auf Grund des jewelligen Kurses für telegraphische Auszahlung Petersburg. Gleichzeitig mit der ersten Einzahlung ist auf die in Deutschland zur Aus- lieferung gelangenden Stücke der deutsche Reichsstempel von M. 16.20 pro Aktie sowie der Schlussscheinstempel zu entrichten. Die Aktien können auf Wunsch der Aktionäre auf den Namen oder auf den Inhaber lauten. Geschäftsjahr: Kalenderj. a. St. Gen.-Vers.: spät. im Mai. Hinterlegungsfrist in Berlin bei der Deutschen Bank mind. 7 Tage vor dem G.-V.-Tage. Ötimmreeht: mind 20 Aktien; 20 Akt I , (60 l. St. 1220 Akt.- 3 St., f. 240 Akt. = 4 St., f. 400 u. mehr Akt. = 5 St. Abwesende Aktionäre, welche Stimmrecht besitzen, können dasselbe anderen, gleichfalls stimmberechtigten Aktionären übergeben; jedoch ist es keinesfalls gestattet, dass eine Person mehr als 2 Vollmachten oder mehr als 10 St., inkl. der eigenen, besitzt. Die in Briefform zu kleidenden Vollmachten müssen dem Vorst. spät. 3 Tage vor der G.-V. vorgelegt werden. Gewinn-Verteilung: mind. 10 % (bis des Grundkapitals) dem R.-F., 5 % (jedoch mind. Rbl. 15 000) an den Vorst., 2 % an A. k. Der Restbetrag wird, soweit er 8 % auf das Grund- Kap. nicht übersteigt, als Div. verteilt. Von den darüber hinaus erzielten Gewinn 77 970 an die Aktionäre, 6 % an Vorst., 3 % an A.-R. u. 14 % an die Angestellten. Der A.-R. ver- wendet von seiner Vergüt. jährl. Rbl. 20 000 zur Deckung der mit der Revision der Filialen verbundenen Ausgaben. Die Zuführ. zum R.-F. können eingestellt werden, wenn er des gesamten Grund-Kap. der Bank ausmacht. Der R.-F. wird in Staats- oder anderen von der Regier. garantierten Papieren angelegt. Bilanz am 1. Jan. 1910 a. St.: Aktiva: Kassa 3 261 342, Guth. bei der Reichsbank 1 907 718, Bankguth. 510 306, diskontierte Wechsel u. Handelsverbindl. 48 027 024, Spez.- Rechnungen 33 408 934, Vorschüsse gegen Unterpfand 1 427 980, Kauf von Gold u. Edel- metallen 496 367, ausländ. Wechsel u. Münzen 58 781, Effekten der Bank gehörig 9 121 070, Rechnung der Zentrale mit den Fil. 11 750 658, Korrespondenten 9 887 917, protest. Wechsel 1281, verfallene Vorschüsse 67 815, noch zu verrechnende Auslagen 12 734, Immobil. 1 883 726, Einrichtungs-Unk. 164 552, transitor. Summen 2 677 814. – Passiva: A.-K. 10 000 000, R.-F. 5000 000, Res.-Gewinn 500 000, Res.-Div. 800 000, Einlagen 73 681 175, Amort.-K. der Immopbil. 155 721, Schuld der Staatsbank 724 916, Rechnung der Fil. mit der Zentrale 11 921 465, do. der Korrespondenten der Bank 14 213 461, akzept. Tratten 769 013, alte Div. 11 430, auf lauf. dechnung u. Einlagen zu zahlende Zs. 294 532, Gewinn per 1909 2 388 302, Zs. ins J. 1910 gehörend 1 179 411, transitor. Summen 3 026 590. Sa. Rbl. 124 666 018. Gewinn- u. Verlust- Kto: Debit: Zs. 3 039 305, Verwalt.-Kosten 1 724 831, protest. Wechsel 303 609, verfall. Vorschüsse 9528, Reingewinn 2 388 302 abzügl. Reichsgewerbesteuern 306 655 bleiben 2 081 648 zuzügl. Vortrag aus 1908 30 068 ergeben 2 111 716, hiervon 16 % Div.