Ausländische Industrie-Gesellschaften. 0 von 15 % = M. 253.80 vom 1.7. 1910 geleistet. Der Abschluss für das Jahr 1909 ergab einen Verlust von hfl. 185 041, zu dessen Deckung der unverteilt gebliebene Gewinn für 1908 in Höhe von hfl. 65 909 u. ein Betrag von hfl. 119 132 aus der Reserve herangezogen wurde. In der Bilanz per Ende 1909 sind aber nur die Verluste an bereits liquidierte Debit. u. Vorschüsse berücksichtigt u. abgeschrieben worden, nicht aber diejenigen Verluste, die infolge von zweifelhaften u. schwer einbringlich gewordenen Aussenständen, von schwebenden Prozessen, von als Sicherheit hinterlegten Lebensversich.-Polizen, Hypoth. u. Engagements in Indien etc. sich bei Beendigung der Liquidation noch ergeben werden. Diese Verluste werden so hoch geschätzt, dass im günstigsten Falle eine Gesamtquote von 92½ %–93½ % für die Aktien entfallen würde. In der G.-V. v. 25./5. 1910, die den Antrag auf Liquidation genehmigte, erklärten sich die früheren haftenden Gesellschafter bereit, für die Aktien 100 % als Liquidationsquote zu zahlen. Ferner verpflichteten sie sich, 90 % eines event. Mehrertrags der für den Preis von hfl. 479 000 übernommenen restl. Aktiven den Aktionären zur Verfügung zu stellen, was durch Gutschein verbrieft werden soll. Durch halbjährliche Berichte an den Vorsitzenden des Frankfurter Komitees Rechtsanwalt Dr. Mettenheimer werden die deutschen Interessen über die Abwicklung auf dem Laufenden gehalten. Kapital: fl. holl. 1 000 000 Kommanditanteile in 1000 Aktien auf Inhaber a fl. holl. 1000, fl. 000 Einlage der pers. haft. Ges. Aufgelegt in Frankf. a. M. fl. 600 000 10./4. 1889 110% Bilanz am 31. Dez. 1908: Aktiva: Kasse u. Portefeuille 984 993, Warenvorrat 203 562, Waren in Consignation 629 481, Effekten 21 198, Beteilig. an Kaffeeplantagen 14 432, do. in div. Unternehmungen 78 003, Debit. 1 953 638. – Passiva: Komm.-A.-K. 1 000 000, Kapital der pers. haft. Gesellsch. 500 000, R.-F. 252 785, Tratten 547 918, Kredit. 1 473 152, alte Div. 250, Fonds zum Besten der Angestellten 45 294, Vortrag 65 909. Sa. hfl. 3 885 307. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 139 690, Abschreib. auf Debit. 13 601, do. auf Effekten 3750, do. auf Beteilig. an Kaffee-Plantagen u. diversen Unternehm. 13 641, Gewinn 65 909. – Kredit: Vortrag a. 1907 6377, Gewinn auf Waren 33 772, Kommiss. 150 724, Zs. u. Diverse 45 718. Sa. hfl. 236 591. Kurs Ende 1889–1909: 105, 98.20, 84, 79.80, 85.70, 65, 74, 72.50, 69, 66, 74.80, 88.80, 76.20, 75.80, 89.30, 82.80, 98.20, 82, 76, 80, 88.50 %. Notiert in Frankf. a. M. Dividenden 1886–1908: 10, 8, 8, 8, 6, 7, 6, 0, 4, 5, 4, 4, 5, 8, 5, 5, 0, 5, 6, 6, 0, 5, 0 %. Liquidatoren: Pers. haft. Ges.: A. Ruoff, Conrad A. Schöffer. Aufsichtsrat (Kommissarien): E. P. de Monchy, W. Ruys jr., A. H. Weingardt, Rotter- dam; G. Maier. Zahlstelle: Frankf. a. M.: Bank f. Hand. u. Ind. Zahl. d. Div. z. Tageskurse von kurz Holland. = = 0 0 Compafnia Barcelonesa de Electricidad Sociedad anöönima espanola (Barceloneser Elektrizitäts-Gesellschaft, spanische Aktiengesellschaft) in Barcelona. Gegründet: 7./12. 1894, Dauer der Ges. 99 Jahre, vom 26./1. 1895 (Datum der Eintragung in das Handelsregister zu Barcelona) an gerechnet. Zweck: a) Die Erzeugung u. der gewerbsmässige Vertrieb von Elektrizität; b) jede Art von Unternehmungen, welche in direkter oder indirekter Weise mit besagtem Zwecke in Verbindung stehen, insbesondere die Nutzbarmachung des elektrischen Stroms für Beleuch- tung u. Kraftübertragung. Der Geschäftsbetrieb der Ges. umfasst die Erzeugung u. den Vertrieb elektrischer Kraft in der ca. 600 000 Einwohner zählenden Stadt Barcelona. Die Erzeugung und der Vertrieb der elektrischen Kraft erfolgt auf Grund einer von der Stadt- verwaltung von Barcelona der Ges., in Gemässheit der von ihr eingereichten Pläne, am 22./8. 1896 erteilten, nicht ausschliesslichen, aber auch zeitlich nicht beschränkten Be- rechtigung zur Legung und Ausbeutung elektrischer Kabel, zum Bau u. Betrieb ihrer Werke u. der sonstigen für die Erzeugung der Elektrizität, ihrer Übertragung u. Verwendung notwendigen Anlagen u. zwar für eine Zone, die sämtliche Hauptstrassen der Alt- u. Neu- stadt einschliesst u. durch schriftliches Gesuch um jede weitere Strasse erweitert werden kann. Für die Benutzung der Strassen zur Verlegung der Kabel etc. ist an die Gemeinde eine einmalige Abgabe von Pes. 1.50 pro lauf. Meter Graben zu entrichten, zuzüglich eines je nach der Art der Pflasterung der Strassen bemessenen Zuschlages von Pes. 1.50–2.50, sowie ferner eine Jahressteuer von 5 centimos pro lauf. Meter Graben, in welchen indessen eine beliebige Anzahl Kabel verlegt werden kann. Für Hausanschlüsse ist eine einmalige. je nach dem Querschnitt der Kabel höhere oder niedrigere Abgabe zu entrichten, die durch- schnittlich Pes. 65 für jeden Hausanschluss beträgt. An jährlichen Staatsabgaben zahlt die Ges. eine Industriesteuer pro Kilowattstunde einer Tagesproduktion, nach dem Durchschnitt der Gesamtjahresproduktion gerechnet, von Pes. 6.75 für Beleuchtung u. Pes. 0.50 für Kraft, u. zwar mit einem kommunalen Zuschlag von 16 %, einer Einziehungsgebühr von 6 % auf den um den Kommunalzuschlag erhöhten Betrag u. einer Zuschlagssteuer von 20 % auf die ursprüngliche Summe, wodurch sich die beiden Steuersätze auf Pes. 9.65 bezw. Pes. 0.72 pro Kilowattstunde stellen. Die Steuern werden jedes Jahr von der Stadtverwaltung von neuem veranlagt, doch sind seit Bestehen der Ges. die Sätze für die jährliche städtische Abgabe niemals geändert worden; die Sätze für die einmalige Abgabe für Benutzung der