416 Ausländische Industrie-Gesellschaften. Strassen wurde 1903 auf ihre gegenwärtige Höhe normiert. Der Staat erhebt ausserdem eine Lichtkonsumsteuer in Höhe von 10 % des Betrages der Monatsrechnungen, die durch Vermittlung der Ges. von den Konsumenten eingezogen wird. Der Geschäftsbetrieb der Ges. ist auf folgende eingemeindete Vororte Gracia, Barceloneta, Pueblo Nuevo, Pueblo Seco, Casa Antunez u. Guinard ausgedehnt worden. Die dem Vororte Guinardo sich anschliessende Ortschaft Horta wird von der Ges. „El Tibidabo“, welcher die Barcelona Elektrizitäts-Ges. auf die Dauer von 25 Jahren den Strom liefert, mit einem Leitungsnetz versehen werden. Ferner ist beabsichtigt, das Leitungsnetz der Barcelona- Ges. in Sans bis nach den Städten Hospitalet u. Cornellaã zu verlängern. Im Jahre 1902 hat die Ges. mit der Compaßia General de Tranvias einen Stromlieferungsvertrag geschlossen, dessen Dauer zunächst bis zum 31./12. 1915 festgesetzt worden war. Im Jahre 1909 ist der Stromlieferungsvertrag unter gleichzeitiger Preisermässigung bis Ende 1937 verlängert worden. Die Compafia General de Tranvias hat sich verpflichtet, während der Dauer dieses Vertrages ihren ganzen Bedarf an elektrischem Strom für ihr Netz ausschliesslich von der Compafia Barcelonesa de Electricidad zu beziehen; ausgenommen sind nur diejenigen Linien, welche die Tramway- Ges. etwa späterhin erwirbt u. die bereits eigenen elektrischen Betrieb haben oder nach dem Wortlaut ihrer Konzession erhalten müssen. Ferner liefert die Elektrizitäts-Ges. den Strom für den Betrieb einer Linie der Tranvias de Barcelona à San Andrés y Extensiones, welche den Vorort Casa-Antunez mit der Hauptstadt verbindet. Der Stromlieferungsvertrag mit dieser Ges. läuft bis April 1913 u. verlängert sich von dann ab immer um 2 Yahre, wenn er nicht 6 Monate vorher gekündigt worden ist. Ausserdem liefert die Ges. einen Teil des Strom- bedarfs an die Tramways de Barcelone, Société anonyme. Seit Bestehen der Elektrizitäts- Ges. ist ihr von der Municipalität der Stadt Barcelona der elektrische Teil der öffentlichen städtischen Beleuchtung übertragen. Ende 1909 betrug die Gesamtlänge des Gleichstrom- Kabelnetzes 541 331 m, des Drehstromnetzes 380 734 m. A. Abgegebene Strommengen in Kilowattstunden. 1905 1906 1907 1908 1909 Licht 3 328 912 3 746 183 4 193 827 4 774 916 5344 252 Kraft 1 528 848 1 661 713 6 457 751 13 124 952 16 112 078 Trambahnen 2 137 101 2 417 673 2 413 669 2 809 943 2 845 142 Zusammen 6 994 861 7 825 569 13 065 247 20 709 811 24 301 472 B. Betriebs-Einnahmen und Ausgaben. 1905 1906 1907 1908 1909 Pes. Pes. Pes. Pes. Pes. Licht 2 127 310 2 363 037 2 629 049 2 959 289 3 184 914 Kraft 507 314 596 063 1197 298 1 639 635 2 076 540 Trambahnen 375 146 407 023 405 685 473 441 401 683 Verschiedenes 125 043 159 264 172 190 193 371 265 318 Total-Einnahmen 3 134 813 3 525 388 4 404 222 5 265 736 5928 455 Total-Ausgaben 1 245 963 1 481 365 2 119 696 2 491 320 2 623 468 Betriebs-Uberschuss 1 888 850 2 044 023 2 284 526 2 774 416 3 304 987 Kapital: Pes. 18 000 000 in 36 000 unter sich vollständig gleichber. Aktien à Pes. 500. Urspr. Pes. 4 000 000, erhöht 15./2. 1897 auf Pes. 5 000 000, 5./6. 1900 auf Pes. 10 000 000 durch Ausgabe von Pes. 5 000 000 Vorz.-Aktien, die lt. Beschl. der ausserord. G.-V. v. 28./7. 1904 in St.-Aktien umgewandelt wurden, u. 28./6. 1905 auf Pes. 14 000 000. Die a. o. G.-V. v. 7./5. 1910 beschloss, das A.-K. um Pes. 4 000 000 auf Pes. 18 000 000 zu erhöhen. Die neuen Aktien, welche vom 1./1. 1911 ab div.-ber. sind, wurden den Inhabern von Zeichnungsscheinen bezw. von alten Aktien in der Zeit vom 11./5.–26./5. 1910 zum Kurse von 105 % zum Bezuge angeboten. Auf je 7 alte Aktien konnte eine neue Aktie bezogen werden. Ferner sind bei Gründ. der Ges. 800 Berechtigungssch. der ersten Zeichner u. 800 Genussscheine den Gründern ohne Entgelt überlassen worden. Die Inhaber der Berechtigungsscheine der ersten Zeichner haben das Vorrecht innerh. der vom Verwalt.-Rat zu bestimmenden Frist, welche nicht weniger als 15 Tage betragen soll, die Hälfte aller Aktien zu zeichnen, welche etwa später ausgegeben werden sollten, abzügl. solcher Aktien, welche gegen Einbring. eines neuen Geschäfts geschaffen u. ausgegeben werden. Die Genusssch. haben Anspruch auf eine gewisse Quote am jährl. Reingewinn u. am Aktivum der Ges. bei der Liquidation. Die Genussscheine sind lt. Beschluss der a. o. G.-V. v. 31./12. 1906 zum Preise von Pes. 606.69 pro Stück zurückgekauft worden. Obligationen in Umlauf Ende 1909: Pes. 20 357 500. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. entweder in Barcelona oder in Berlin je nach Bestimm. des V.-R., mind. ¼ des A.-K. muss vertreten sein bei mind. 7 Teilnehmern, die zweite G.-V. ist unter allen Umständen beschlussfähig. So oft Beschlüsse über Erhöhung oder Herabsetzung des A.-K., Abänderungen der Statuten, Auflös. oder Liquid. der Ges., Fusion oder Erwerb einer anderen Ges. zu fassen sind, muss eine ausserord. G.-V. einberufen werden. In derselben müssen des A.-K. u. % der Socios der Ges. vertreten sein u. zwar gelten in diesen speciellen Fällen als Socios die Besitzer bezw. Vertreter von mind. 400 Aktien, wobei je 400 Aktien das Recht auf 1 St. gewähren. Stimmrecht: Je 10 Aktien = 1 St., nur Aktionäre können Aktien anderer vertreten. Hinterlegungsfrist wenigstens 15 Tage. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., dann bis zu 6 % Zs. an die Aktionäre, vom verbleib. Betrag 10 % Tant. an V.-R., 90 % als Super-Div. an die Aktionäre bezw. an die Inhaber