Ausländische Eisenbahnen. Bau u. Betrieb von Eisenbahnen u. Wasserkräften, Beteiligung an Unternehmungen von öffentlichen Arbeiten, Herstellung von Eisenbahnmaterial u. Betrieb von Landtransporten. Rückkauf seitens der Regierung: Im Verfolge des vom italien. Parlament gebilligten Gesetzes v. 22./4. 1905 hat der Staat vom 1./7. 1905 den Betrieb der ihm gehörigen Linien, die einen Teil des adriatischen Netzes bildeten, übernommen. Auf Grund der Konventionen von 1885 u. vom 29./11. 1899 zwischen der Regierung u. der Ges. muss die Regierung zahlen: 1) die Rückzahlung von Lire 115 000 000 für das Betriebsmaterial, Vorräte etc.; 2) die Rück- zahlung von Lire 64 000 000 für das rollende Material, zus. Lire 179 000 000. Von besonderen gemischten Kommissionen blieben dann zu regeln: die Vorräte, der geringere Wert des rollenden u. Betriebsmaterials, sowie die Rücklieferung der Linien etc. Der Staat überliess inzwischen der Ges. als Teilzahlung Lire 100 000 000 3.65 % Eisenbahn-Zertifikate, die spät. bis 1./7. 1946 zu tilgen sind, zahlte an die Ges. die durch Anschaffung des ihrerseits neu eingestellten Materials entstandene Schuld u. leistete ihr am 9./4. 1907 eine weitere Teil- zahlung von Lire 13 000 000. Am 17./5. 1905 verzichtete der Staat auf die Übernahme der Meridionalbahnen; am 26./3. 1906 wurde zwischen dem Staate u. der Ges. eine Konvention mit Wirkung vom 30./6. 1906 bezüglich des Rückkaufs der Meridionalbahnen abgeschlossen, die von der G.-V. v. 26./4. 1906 genehmigt wurde. Nach dieser Konvention wurde am 1./7. 1906 für die Linien, das Betriebs- u. rollende Material für die Zeit vom 1./7. 1906 bis 31./12. 1966 ein jährlicher Zuschuss von Lire 39 716 527 festgesetzt (Lire 30 500 000 für das alte Netz, Lire 9 053 689 für das neue Netz u. Lire 162 838 für die Po-Brücke bei Mezzanacorti). Der Entwurf dieser Konvention wurde im April 1906 dem Parlament vorgelegt, aber infolge der Demission des Ministerium Somnino in der Schwebe gelassen. Am 9./6. 1906 wurden zwischen dem Ministerium Giollitti u. der Ges. mit Zustimmung der Aktionäre die Unter- handlungen wieder aufgenommen betreffs Rückkaufs der Meridionalbahnen u. der Rechnungs- liquidation für das adriat. Netz bis zur Inbesitznahme der Linien vom 31./12. 1906, welche bis 1./1. 1907 verlängert wurde. Am 25./6. 1906 wurde das Gesetz dem Parlament vorgelegt, u. am 7./7. 1906 genehmigte das Parlament die Rückkaufskonvention zu folg. Bedingungen: Die Ges. erhält von der Regierung bis Ende 1966. eine Annuität von Lire 30 000 000 für das alte Netz, Lire 9 053 689 für das neue Netz, sowie bis 1954 eine Annuität von Lire 162 838 für die Po-Brücke bei Mezzanacorti. Die ausserordentl. G.-V. v. 25./8. 1906 genehmigte die Rückkaufsbedingungen und beschloss, nicht in Liquidation zu treten, sondern sich neuen industriellen Unternehm. zuzuwenden. Bisher hat sich die Ges. an folg. Unternehmungen finanziell beteiligt, an der Lokomotivfabrik Ernesto Breda, an der Ges. für die Ausnutzung der Wasserfälle am Adamello in der Val Camonica, an der Akt.-Ges. Larini Nathan für Fabrikation von Maschinen und Eisenbahnbedarf in Mailand u. an der Ges. für die Aus- nutzung der Wasserkräfte des Cellina in Venetien. Die Ges. besitzt Aktien folgender Ges.: der italienischen Elektrizitäts-Ges. A. E. G. Thomson-Houston, der Ges. für elektr. Unter- nehmungen Conti, der mechanischen Werkstätten von Stigler, der mechanischen Werk- stätten G. Bologna & Cie. in Mailand, der Bergamasker Elektrizitäts-Ges., der Zement- industrie-Ges. in Bergamasco, der Elektrizitäts-Ges. Maira, der Idroelettrica di Val d'Aosta, der Costruzioni Ferroviarie e Meccaniche di Firenze, der Idroelettrica della Sila u. der Idro- elettrica del Piemonte Orientale, der Ligure Toscana di Elettricita, der Idroelettrica del Brasimone, den Impianti Idroelettrici del Boite; ferner Oblig. der Genueser Strassenbahn-Ges., der vereinigten Schiffswerfte Cantieri navali riuniti, der Hochofen u. Giesserei-Ges. Gregorini in Lovere bei Brescia und der Bauges. Brambilla in Mailand. Ausserdem gewährte die Ges. garantierte Darlehen folgenden Ges.: der Sicilia Orientale, der Costruzioni ferroviarie e meccaniche, der Meridionale di Elettricita u. den Acciaierie e Ferriere Lombarde. Das in industriellen Unternehmungen investierte Kapital betrug Ende 1909 Lire 62 414 800, davon verzinsten sich Lire 20 158 000 in Aktien von voll entwickelten Ges. mit 5.84 %, Lire 7085 000 in Aktien von Ges., die in der Entwickelung begriffen waren, mit 4.25 % und Lire 35 171 800 in Oblig., Darlehen etc. mit 4.87 %. Das ganze in Industrie-Unternehmungen angelegte Kapital verzinste sich durchschnittlich mit 5.16 %. Die von der Ges. eingeleiteten Ver- handlungen, die eine Beschleunigung der Liquidation der Betriebsführung auf Rechnung des italien. Staates bezwecken, haben zu einer vollen Einigung geführt. Nur die Frage des Defizits in der Pensionskasse wurde im Prozesswege entschieden, indem der Appellhof in Rom durch Urteil vom 21./5. 1910 dahin entschied, dass die Ges. für das Defizit der Pensionskasse verantwortlich sei, wenn durch Sachverständige festgestellt werden sollte, dass dieses Defizit durch eine entsprechende Gebarung hätte vermieden werden können. Gegen dieses Urteil hat die Ges. beim Kassationshofe Berufung eingelegt. Kapital: Lire 240 000 000 in Aktien à Lire 500, 2500, 5000, davon sind Lire 30 000 000, welche von der Ges. selbst aus nicht verteilten Div. und nicht zurückgestellten Reserven beglichen wurden, nicht zur Ausgabe gelangt, sondern im Portefeuille der Ges. geblieben; es sind daher in Umlauf Lire 210 000 000. Zum A.-K. treten noch Lire 20 000 000 Kapital, welche der Ges. vom Staate in geleisteten Arbeiten u. Domänengütern überlassen wurden. Zs.: Halbjährl. Coup. à 5 % am 1./1., 1./7.; am 1./7. erfolgt die Zahlung der Super-Div. Tilg.: Die Amort. des A.-K. erfolgt mittels jährl. im Dez. stattfindender Ausl. und im Jan. darauf stattfindender Einlösung zum Nennwerte mit der Massgabe, dass das gesamte A.-K. 2 Jahre vor Ablauf der Konc.-Dauer amortisiert ist. Die Inhaber der zur Einlösung ge- langenden Aktien erhalten dafür Genussscheine, welche für die Dauer der Konc. zum Bezuge der Div. über 5 % berechtigen. Verlost Ende 1909: 22 490 Stück, sowie 3490 Stück von den nicht begebenen 60 000 Stück, letztere werden aus einem besonderen Fonds getilgt. ....... „„ . 8.. „ .... 8