468 Ausländische Eisenbahnen. Ende 1894–1909: In Leipzig: 93.50, 88, 98, 99, 103, 100.25, 101, 94.50, 88, 92.10, 91, 91, 88, 79, 76.50, 77.50 %. – Auch notiert in Cöln. In Deutschland, wurden die Aktien im Betrage von Lire 135 000 000 am 7. u. 8./7. 1885 zu 110.60 % aufgelegt, die neuen Aktien im Betrage von Lire 45 000 000 im Aug. 1890 an der Berliner Börse eingeführt. In Hamburg wurden die Aktien eingeführt 1./3. 1895 zu 94 %. Usance: Der Div.-Schein ist auch nach dem 1./1. bis zum Zahlungstage mitzuliefern. Dividenden 1886/87–1905/06: 5½. 5, 5½, 5, 5, 5½, 5/, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 4, 3, 3, 30, 3, 3 %; für II. Semester 1906: 1.65 %; 1907–1909: 3, 3/, 3¾ %. Direktion: Gen.-Dir. Ing. Oliva. Verwaltungsrat: Präsident Giacomo Falcone, Vizepräsident Giberto Graf Borromeo, Ing. Carlo Esterle. Zahlstellen: Berlin: Disconto-Ges.; Frankf. a. M.: Filiale der Bank f. Handel u. Industrie; Cöln: Sal. Oppenheim jr. & Co.; München: Merck, Finck & Co. lItalienische Gesellschaft der Sardinischen Secundärbahnen (Società Italiana per le Strade Ferrate secondarie della Sardegna). Rom. Gegründet: 22./9. 1886. Statut 22./9. 1886, genehmigt durch das kgl. Dekret v. 5./10. 1886. Zweck: Die Ges. übernahm durch Vertrag v. 28./7. 1886, genehmigt durch kgl. Dekret v. 1./8. 1886, die der Banca di Torino, den Fratelli Marsaglia, Fratelli Ceriana u. dem Ing. Alfred Cottrau übertragene Konc. zum Bau u. zur Verwalt. von Sekundäreisenbahnen auf der Insel Sardinien im Umfang von etwa 600 km. Koncession: Die Dauer derselben erstreckt sich bis 20./6. 1976, in welcher Zeit das Akt.- u. Oblig.-Kap. zu tilgen ist. Vertrag mit dem Staate: Die Ges. ist verpflichtet, 592 km Lokalbahnen auf der Insel Sardinien herzustellen u. erhält nach Art. VII der Konc. eine jährl. Subvention für die koncess. Linien während der ganzen Dauer der Konc. im Betrage von Lire 9950 per km. Nach Art. VIII hat die ital. Regierung das Recht, 30 J. nach dem Datum des kgl. Dekrets v. 1./8. 1886 die Bahn nach vorausgeg. einjähr. Künd. zu erwerben. Sowohl nach Ablauf der Konc. als auch im Falle des Rückerwerbs hat die Ges. keinerlei besond. Anspruch auf das roll. u. das Betriebs- material. das also ohne Entgelt in das Eigentum des Staates übergeht. Als Preis beim Rück- erwerb ist eine Annuität zu gewähren, die gleich ist dem dritten Teile des Nettoeinkommens der Bahn in den drei ertragvollsten Jahren von den 5 Jahren, welche der Künd. unmittelbar vorausgegangen sind. Die besagte Rente kann nach Wahl der Ges. in ein Kapital auf Basis von 5 % umgewandelt werden, zahlbar unmittelbar bei Rückkauf. Kapital: Lire 15 000 000, davon noch ungetilgt Ende 1909: Lire 10 287 500 in Stücken à Lire 250. LTiflg.: Die Höhe der jährl. Amort. bestimmt die G.-V. Nach G.-V.-B. v. 22./6. 1889 wurden 1894 6800 Aktien durch Ausl. getilgt u. dafür 6800 Genusssch. ausgegeben. Die ausserord. G.-V. v. 28./11. 1896 beschloss, dass die noch umlauf. Aktien lt. Plan entweder durch Ankauf oder Verl. bis 1975 getilgt werden sollen; 1896 wurden 55 Aktien zu Lire 276, 1897: 57 Aktien zu Lire 270, 1898: 60 Aktien zu Lire 277, 1899: 64 Aktien zu Lire 277, 1900: 66 Aktien zu Lire 250 angekauft. Um die Tilg. der Aktien zu beschleunigen, wurde der V.-R. in der G.-V. v. 31./3. 1900 ermächtigt, für die Geschäftsj. 1901–10 inkl. 879 Aktien u. in der G.-V. v. 20./3. 1901 ferner ermächtigt, für die Geschäftsj. 1911–20 inkl. 1433 Aktien nicht über pari anzukaufen. Bis Ende 1902 wurden durch Rückkauf 3200 Aktien getilgt, sodass in Umlauf waren Ende 1902: 50 000 Aktien à Lire 250 = Lire 12 500 000. Die G.-V. v. 15./12. 1902 beschloss den Rückkauf von weiteren 8000 Aktien zum vorläufigen Rückkaufskurs von Lire 233. Dieser Preis versteht sich einschl. rückst. Div.; vom 1./1. 1903 ab erfolgt 4 % Zinsvergütung. Die Kaufsumme wird aufgebracht durch den Gewinn am Verkauf von 24 000 eigenen Oblig. à Lire 500, die bisher zu etwa Lire 425 pro Stück beliehen waren, zum Preise von wenig unter pari (d. h. Lire 500). Die restl. 42 000 Aktien sollen innerh. der Konc.-Dauer, d. h. bis 1975, durch Ausl. zu pari oder Ankauf unter pari getilgt werden u. zwar 1909: 160, 1910: 165, 1911: 171 Akt. etc. Jeder Bes. einer gezog. Aktie empfängt zügl. Div. bis zu diesem Tage u. im Tausch gegen die gezog. Aktie einen Genussschein. Diese Genussscheine geben das Recht der Teilnahme an dem Reingewinn nach Berücksicht. der Amort. u. der Zahl. von 5 % Div. auf die noch nichtz urückgez. Aktien. Die gezogenen Aktien verjähren 10 J. n. F. Obligationen: 4 % steuerfreie garant. Oblig. I. Ser.: Lire 16 300 000 in Stücken à Lire 500, 2500. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch Verl. 1./4. per 1./7. lt. Tilg.-Plan von 1889–1976. Zahlst.: Berlin: Berl. Handels-Ges., F. W. Krause & Co.; Frankf. a. M.: Deutsche Eff.- u. Wechsel-Bank. Zahlung der Coup. u. verl. Oblig. ohne jeden Abzug in Deutschland zum Tageskurse für kurze ital. Wechsel. Auf Grund des G.-V.-B. v. 14./3. 1895 verzichtete die Ges. gegenüber den Inh. der durch die Ges. emitt. Oblig. für immer auf die Vorteile, welche aus der Anwendung der Clausula Antonelli hergeleitet werden könnten, indem sie anerkannte, dass die Coup. sowie die gezogenen Oblig. frei von jeder gegenwärt. u. zukünft. Steuer eingelöst werden müssen. Sicherheit: Für den Dienst dieser Anleihe (Verzins. u. Amort.) sind jährl. Lire 771 788 er- forderlich, welche die G.-V. durch seitens der Reg. anerkannte Annuität von netto Lire 772 945 sicherzustellen beschloss. Die ital. Reg. ordnete an, dass die von ihr zu zahlenden Beträge an die Cassa di Depositi e Prestiti gezahlt werden, u. dass diese dieselben ausschl. zur Zahlung der Zs. u. Amort. dieser Anleihe zu verwenden habe. Aufgelegt: Lire 12 500 000 13./2. 1889 21 88.50 %, wobei Lire 100 = M. 80.50. Beim Handel an der Börse Lire 100 = M. 80. mit Ablauf des Sem., in welchem die Zieh. stattgef. hat, die Rückz. des eingez. Kap. mit den be-