Mexikanische Eisenbahnen. 1904 sowie am 1./6. 1908 abgeändert worden. Die Dauer der Ges. ist vertragsmässig auf 51 Jahre festgesetzt, endet demnach 30./6. 1953. Die beiden Gesellschafter, nämlich die Mexikanische Regierung und die Firma S. Pearson & Son Ltd. in London, haben jedoch das Recht, nach vorheriger 6monatlicher Kündigung vom Gesellschaftsvertrage zurückzutreten, falls die Ges. einen Verlust von 5 000 000 mexik. Dollars oder mehr auf ihr Kapital erlitten haben sollte. Die Regierung hat ausserdem das Recht, vom Vertrage zurückzutreten in verschiedenen im Gesellschaftsvertrage vorgeseh. Fällen von Vertragsbruch oder Schädigung des nationalen Interesses durch den anderen Gesellschafter. Zweck der Ges. ist der ihr von der Regierung übertragene Betrieb der Tehuantepec- National-Eisenbahn, sowie der durch sie verbundenen Häfen Puerto Mexico (früher Coatza- coalcos) u. Salina Cruz, nebst allen dazu gehörigen schwimmenden, immobilen oder mobilen Anlagen und Zubehör. Die Ges. ist also eine Betriebsgesellschaft, da Eisenbahn und Häfen nebst Zubehör Eigentum der Mexik. Reg. sind; sie darf für sich Immobilienbesitz nicht er- werben. Die Ges. hat ferner das Recht bzw. die Verpflichtung, Schiffahrtslinien im Stillen und Atlantischen Ozean sowie im Golf von Mexiko für den Handelsverkehr längs den Küsten der Mexik. Republik und von und nach fremden Häfen einzurichten, auch kann sie wegen Errichtung solcher Linien mit anderen Ges. Pachtabkommen oder andere Abmachungen treffen oder eigene Schiffahrtsgesellschaften für diesen Zweck gründen. Der Ges. war ausserdem die Aufgabe gestellt, die bis dahin nur lokale Bedeutung besitzende Tehuantepec- Eisenbahn zu einer für den grossen Durchgangsverkehr vom Atlantischen zum Stillen Ozean u. umgekehrt leistungsfähigen Bahn auszubauen, während die Reg. den Ausbau der beiden Endhäfen der Bahn, Puerto Mexico (früher Co atza- coalcos) am Atlantischen u. Salina Cruz am Stillen Ozean in einer allen modernen Verkehrs- bedingungen entsprechenden Weise übernahm. Der Ausbau der Eisenbahn u. der Häfen ist inzwischen erfolgt. Die Eisenbahn stellt jetzt eine 304 km lange leistungsfähige inter- nationale Verkehrslinie dar, und die Häfen gestatten das Laden u. Löschen von Seeschiffen bis zu 10 :m Tiefgang für Salina Cruz bezw. bis zu 9 m Tiefgang für Puerto Mexico. Der Durchgangsverkehr auf der ganzen Linie ist mit dem 31./1. 1907 aufgenommen worden. Mit einer Reihe bedeutender amerikanischer, englischer u. Linien hat die Ges. Vereinbarungen wegen regelmäss. Dampfschiffahrts-Verbind. mit den beiden Endhäfen der Bahn getroffen; ausserdem hat sie mit der American-Hawaiian Steamship Co. (von deren Gesamt-Aktienkapital von $ 5 000 000 ein Betrag von $ 1 550 000 in ihrem Besitz ist) eeiien Vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen diese Ges., welche bisher ihre Schiffe um das Kap Horn hatte fahren lassen, ihre gesamten Frachtgüter über die Tehuantepec-Bahn leitet u. auf ihren Linien im Atlantischen u. Stillen Ozean den Dienst für die Eisenbahn- Ges. übernimmt. Die sich aus diesem gemeinsamen Durchfrachtdienst ergebenden Einnahmen fallen zu 2 Teilen an die Schiffahrts-Ges. u. zu 1 Teil an die Eisenbahn-Ges. Die letztere hat hierbei der Schiffahrts-Ges. einen gewissen jährl. Gewinn pro Tonne Durchfahrt garantiert, jedoch mit der Einschränkung, dass der Eisenbahn-Ges. in jedem Falle mind. der gemein- samen Gesamteinnahme verbleiben soll. Grundkapital: $ 7 000 000, welche zu gleichen Teilen von den beiden Gesellschaftern ein- zuzahlen sind; bis jetzt sind eingezahlt 8? 4 000 000. Die weiteren Einzahlungen erfolgen nach Lage der Ges. auf Verlangen des Gesellschafters S. Pearson & Son Ltd. zu gleichen Teilen durch die beiden Gesellschafter. 5 % Gold-Anleihe: £ 2 000 000 = M. 40 800 000 in Stücken à £ 500, 100 und 20 = M. 10 200, 2040 und 408. Zinsen 2./1. und 1./7. Tilgung: Vom 1./7. 1914 ab entweder durch Rückkauf oder durch Ausl. al pari bis spätestens 30./6. 1953; vom 1./7. 1914 ver- stärkte Tilg. und Totalkündig. mit 6 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Für die Anleihe haften an erster Stelle die Einnahmen der Ges. Im Falle die Ges., einerlei aus welchen Gründen und zu welchem Termin, mit der nach den Anleihebedingungen festgesetzten Zins- zahlung oder Kapitalrückzahlung im Verzuge bleibt oder aufgelöst wird, so wird die An- leihe zu einer direkten Schuldverpflichtung der Mexik. Reg., ohne dass dadurch der Zinsen- oder Amortisationsdienst der Anleihe noch sonst irgend ein anderer Punkt der Anleihe- bedingungen eine Anderung erfährt. Zahlst.: Berlin: Dresdner Bank, A. Schaaffh. Bankverein sowie deren übrige Niederlassungen; London: Dresdner Bank; Basel: Aktiengesellschaft von Speyr & Co. Zahlung der Coup. und der verlosten Stücke frei von allen gegenwärtigen und zukünftigen Steuern und Abgaben der Mexik. Reg. in Deutschland in M. zum festen Satze M. 20.40 = 1 £. Aufgelegt in Berlin 7./12. 1904 £― 1 250 000 = M. 25 500 000 zu 100 % vom Rest von £ 750 000 = M. 15 300 000 £ 475 000 = M. 9 690 000 am 22./6. 1905 zu 102.50 % aufgelegt, während die restl. 275 000 bis zum 31./10. 1905 vom Verkauf aus- geschlossen sind. Eingeführt in Frankf. a. 1 28. 1. 1905 zu 102.90 %. Kurs Ende 1904–1909: In Berlin: 101.25, 103, 103.20, 99.50, 102, 10 92.10 %. Ende 1905–1909: In Frankf. a. M.: 103, 102.80, 99.50, 101.60, 102 %. 47/ 2 % Gold-Anleihe Serie B: £ 400 000 = M. 8 160 000 (Teilbetrag der Anleihe im Gesamt- v von £ 1 500 000) in Stücken à 900, 00, 20 = . 10 200, 2010, (8. Z2... . Tilg.: Vom 1./7. 3 ab entweder durch Rückkauf oder durch Auslos. al pari bis spät. 30.6. 1953; vom 1./7. 1919 verstärkte Tilg. u. Totalkündig. mit 6 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Als Sicherheit für Zs. u. Kapital haften die Einnahmen der Ges. an II. Stelle derart, dass die Anleihe als eine zweite Belastung auf diese Einnahmen gilt hinter der für die erste 5 % Anleihe von £ 2 000 000 in diesen Einnahmen bestellten Sicherheit. Im Falle