Österreich-Ungarische Eisenbahnen. 515 UÜbereinkommen mit den Prioritäten-Besitzern vom 16./9. 1903 (siehe Jahrgang 1905/06). Die wesentlichsten Bestimmungen desselben waren folgende: 1) Die Tilgungspläne der 3 % Prioritäten werden derart abgeändert, dass sich aus der Gegenüberstellung der bisher geltenden und der nach dem Übereinkommen geänderten Pläne für die Südbahn-Ge- sellschaft ein Kapitalsminderaufwand für die Jahre 1902–1917 von insgesamt frs. 155 470 500 ergibt. 2) Die Ges. erkennt an, dass sie verpflichtet ist, Kapital u. Zinsen der 3 % Oblig. in Gold zu bezahlen und dass die Zinsen der Oblig., welche jetzt nach Abzug von frs. 2 mit frs. 13 pro Stück u. Jahr, das ist der halbjähr. Coup. mit frs. 6.50, bezahlt werden, auch fernerhin mit diesem Betrage ohne jeden weiteren Steuer- Gebühren- oder sonstigen Ab- zug zur Auszahlung gelangen. 3) Die aus der Einschränkung der Amortisation der 3 % Oblig. erübrigenden Beträge dürfen lediglich zu folgenden Zwecken verwendet werden. a) Zur Bestreitung der in den Jahren 1902–1917 erforderlichen Investitionen im Gesamt- maximalbetrage von K 96 000 000, b) zur Bezahlung der alljährlich zu leistenden Abschlags- zahlungen (unter Ausschluss von Vorauszahlung) auf den Kaufschillingsrest, c) zur Deckung der Verluste aus den Geschäftsjahren 1901 u. 1902 im Betrage von K 2 853 303.59 u. d) zur Stärkung der Kassenbestände der Ges. bzw. zur Beschaffung eines Betriebsfonds. Die zu den unter c) u. d) bezeichneten Zwecken verwendeten Beträge K 2 853 303.59 u. K 8 479 875.77 zus. K I1 333 179.36 sind nach dem Übereinkommen aus den Ertragsüberschüssen an die besondere Reserve zur Sicherung des Dienstes der 3 % Oblig. zu refundieren, Diese Refundierung hat folgendermassen zu geschehen: Der unter c) bezeichnete Betrag von K 2 853 303.59 muss voll- ständig, der unter d) erwähnte Betrag von K 8 479 875.77 zur Hälfte der Reserve aus den Ertragsüberschüssen zugeführt werden. Zur Refundierung der zweiten Hälfte ist in jedem Jahre die Hälfte der Ertragsüberschüsse, mindestens jedoch jener Teilbetrag zu verwenden, welcher sich ergibt, wenn man den jeweils verbleibenden Restbetrag durch die Zahl der noch bis einschliesslich 1917 laufenden Jahre dividiert. Unter Ertragsüberschüssen eines Jahres im Sinne des Übereinkommens sind jene Überschüsse verstanden, welche sich auf Grund des Abschlusses der Betriebsrechnung (Gewinn- u. Verlustkto) ergeben, wobei behufs dieser Ermittlung die Amort.-Last für die 3 % Prior. unter Zugrundelegung der urspr. Amort.-Pläne einzustellen ist. Während der Zeit bis einschl. 1917 kann die Amort. der Aktien der Ges. u. die Verteilung von Dividenden an die Aktionäre unter der Bedingung erfolgen, dass die soeben erwähnten Überweisungen an die Res. aus den Ertragsüberschüssen erfolgt sind. Infolge der erheblichen Steigerung der Betriebskosten schloss das Geschäfts- jahr 1907 so ungünstig ab, dass die Ges. die für das Jahr 1907 ermittelte Abschlagszahlung auf den Kaufschillingsrest von K 5 625 166.45 nicht zahlen konnte, sondern zur Bedeckung des Investitionsmehrerfordernisses verwenden musste. Da für die nächsten Jahre die Be- triebsausgaben keine Herabminderung sondern eher noch eine weitere Steigerung erfahren dürften, so konnten die finanziellen Schwierigkeiten der Ges. nur durch die Vornahme aus- reichender Tariferhöhungen auf die Dauer beseitigt werden. Die neuen Frachtentarife wurden am 11./11. 1909 genehmigt, so dass sie vom Januar 1910 an in Kraft traten. Dadurch wurde aber nicht verhindert, dass die Gesellsch. sich in den Jahren 1908 u. 1909, vielleicht auch im Jahre 1910 in der Unmöglichkeit befindet, ihren Aufgaben in Ansehung der Investitionsarbeiten, welche sie gleichwohl nicht zurückstellen kann, in Ansehung der Zahlung des Kaufschillings an den Staat u. des drohenden Defizits gerecht zu werden. Infolgedessen sah sich die Ges. genötigt, an das Handelsgericht in Wien eine Eingabe zu richten, in welcher sie zur Deckung der weiteren Investionsausgaben folgende Massnahmen in Aussicht nahm: 1) Gesuch an den Staat, den ganzen Kaufschillingsrest gegen die Hierfür festgesetzte Zinsvergütung von 6 % zu stunden. 2) Zustimmung seitens der Obligationäre, die Verwendung der aus der Ziehungs-Einstellung in 1907 bis 1909 sich ergebende Ersparnis zu ändern und sie gänzlich für Investitionen zu verwenden. 3) Zu- stimmung, die vorgesehene Überweisung an die Reserve zu unterlassen und die derselben gehörigen K 2 304 365 Titel zu veräussern u. ebenso zu verwenden, unter dem Vorbehalt, für Punkt 2) u. 3) sobald tunlich, wieder die Konvention von 1903 zur Ausführung zu bringen. 4) Zeitweilige und begrenzte Vertagung der für Dezember 1908 festgesetzten Ziehung von 6000 Obligationen u. event. der von 1909 (7000 OÖblig.), falls die derzeitige Finanzlage deren Notwendigkeit genügend dartut. Diese Tilgungen würden nachzuholen sein mit Hilfe der ersten Beträge, die nach der Konvention von 1903 der Reserve zuzu- führen sein würden. Die vom Kurator Dr. Gross auf den 18./11. 1908 einberufene Versamm- lung der Prior.-Besitzer genehmigte die Vorschläge der Südbahn-Ges. Gegen den Beschluss der Versammlung der Prior.-Besitzer vom 18./11. 1908, dass die Nachholung der verschob. Ziehungen von 13 000 OÖblig. sowie die Rückzahlung der aus der Reserve zur Sicherung des Dienstes der 3 % Oblig. entnommenen K 10 715 484 aus den Betriebsüberschüssen der Ges. zu geschehen haben, legte die Bankfirma Franz Straus Sohn in Frankf. a. M. am 19./11. 1908 beim Prior.- Kurator Protest ein. Sie verlangte, dass die verschobenen Ziehungen durch Beschluss der G.-V. aus dem Ertrage späterhin aufzunehmender Anleihen nachgeholt werden sollen. Im An- schluss an diesen Protest bildete sich hierauf ein Komitee zur Wahrn ng der Inter- essen der Südbahn-Aktionäre, welches am 2./12. 1908 durch Inserat die Aktionäre zum Anschluss aufforderte; es genügte zunächst, dass die Aktionäre die Zahl ihrer Aktien unter Aufgabe der Nummern schriftlich anmeldeten. Diesem Komitee ist es Hand in Hand mit der Verwalt. der Südbahn-Ges. gelungen, über wesentliche Punkte eine Einigung zu erzielen. Das neue Übereinkommen lautet wie folgt: Artikel I. 1) Der Kurator im Namen der Besitzer der 3 % Oblig. gestattet, dass die Verlos. von 6000 Stück 3 % „ im Jahre 1908 XXXIII