Ausländische Eisenbahnen. die Brücke über die Wolga innerh. 5 Jahren, vom Tage der Bestätigung des Statuten- nachtrages (25./5. 1903) an, auszuführen. (Angesichts der Kriegslage wurde der Bau der Linien Lioubertzy-Arzamas und der Wolgabrücke im Jahre 1904 aufgeschoben.) Nach Fertigstellung der Linie Lioubertzy-Arzamas kann die Reg. zu jeder Zeit auch die Bauaus- führung der Strecke Arzamas-Schiebrany verlangen, welche sodann innerh. 3 Jahren zu bewerkstelligen ist. In Anbetracht der grossen Kosten, welche der Bau der Wolgabrücke oder des Tunnels verursacht, erhält die Ges. hierfür seitens der Reg. eine bedingte Subsidie u. zwar so lange, als das Netz der Ges. bei Kasan aufhört; wird jedoch späterhin das Netz nach Osten bis zum Anschluss an die sibirische Magistralbahn verlängert, so fällt die Subsidie fort. Diese Subsidie entspricht dem vollen Dienst für die auf diesen Bau ent- fallenden Oblig., doch sind darauf jährl. aus dem Reingewinn gewisse Rückzahl. zu leisten. Reicht der Reingewinn hierzu nicht aus, so wird der Entgang der Ges. aber nicht als Schuld angerechnet. Rückkaufsrecht des Staates. Der Staat ist berechtigt, vom 1. Jan. 1905 ab die Bahn unter folg. Bedingungen zu erwerben, als Basis wird die mittlere Reineinnahme der 5 besten unter den letzten 7 Jahren genommen, die nicht niedriger sein darf einerseits als der Ertrag des letzten Jahres, andererseits als die von der Reg. gar. Summe für den Dienst der Aktien und Oblig. Nach Abzug von event. Verpflicht. der Ges. an den Staat und der Summe für Verzinsung und Tilg. der Oblig. wird die alsdann verbleib. Summe jährl. von der Reg. der Ges. bis zum 31./12. 1945 ausgezahlt. Falls der Rückkauf vor dem 1./1. 1915 erfolgt, wird die Rente aus den Erträgen der Jahre 1884–90 berechnet. Kapital: Rbl. 10 000 000 in Aktien à Rbl. 100, davon noch ungetilgt: Rbl. 9 804 500. Eine Auslos. von Aktien findet nicht mehr statt, dafür werden jährl. ausser 4 % auf die getilgten 1955 Stück Aktien noch Rbl. 200 407 in ein Amort.-Kto gelegt, welches nach Ablauf der Konc. an die Aktionäre verteilt wird. Staatsgarantie: Nach Einstellung der jährl. Amort. der Aktien ist auf das übrige nicht amortisierte A.-K. von Rbl. 9 804 500 eine jährl. Garantie von Rbl. 398 119 von der russ. Regierung festgesetzt worden, was einen Betrag von Rbl. 4.06 pro Aktie ausmacht. 4 % Mosco-Rjäsan-Obligationen von 1885. M. 32 300 000, davon im Umlauf 1./1. 1909: M. 27 331 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 1./2., 1./8. Tilg.: Durch Verl. am 1./11. per 1./2. des folg. Jahres von 1885 ab innerhalb 60 Jahren, Verstärkung und Totalkündig. zulässig. Sicherheit: Die Anleihe ist sichergestellt durch die Eisenbahnlinie von Moskau über Kolomna nach Rjäsan mit allen dazu gehörigen Zweigbahnen u. dem sonstigen Eigentum der Ges. an Betriebsmaterial unter Wahrung der Vorrechte vor allen späteren Anleihen. Ausserdem geniesst sie für Verzinsung u. Tilg. die absolute Garantie der russischen Regierung. Diese Garantie wird auf die Oblig. durch einen Stempel der russischen Regierung bestätigt. Zahlstellen: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Zahlung der Coup. und der verlosten Oblig. ohne jeden Abzug in Berlin in Mark. Aufgelegt in Berlin 3.–5./9. 1885 zu 88 %. Kurs in Berlin Ende 1890–1909: 94, 88.70, 92, 95.50, 101.50, 101.70, 102, 101.60, 101.10, 98.60, –, 99.20, 101.10, 97.50, 96.30, 93, 88.50, 85.50, 89, 90.50 %. Verj. der Zinsscheine 5 J., der verl. Stücke 10 J. (F.) 4 % Moskau-Kasan-Prioritäts-Anleihe von 1901. M. 35 880 000 = Rbl. 16 608 852 = hfl. 21 169 200 = £ 1 756 326, davon im IImlauf am 1./1. 1909: M. 33 788 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000 = Rbl. 231.45, 462.90, 925.80 = hfl. 295, 590, 1180 = £ 24.9.6, 48.19, 97.18. Zs.: 1./1. u. 1./7. Tilg.: Von 1902 ab durch halbj. Verl. im März u. Sept. (zuerst Sept. 1902) per 1./7. resp. 1./1. des folg. Jahres mit halbj. 0.43475 % u. Zs.-Zuwachs inner- halb 43½ Jahren; verstärkte Tilg., Gesamtkünd. oder Konvertierung bis 1./1. 1915 n. St. ausgeschlossen. Sicherheit: Die Anleihe ist sichergestellt durch das ganze Vermögen u. die gesamten Einnahmen der Ges. unter Wahrung des Vorrangs für die früheren Anleihen. Sie hat den Vorrang vor allen künftigen Anleihen. Ausserdem geniesst sie für Verzins u. Tilg die absolute Garantie der russischen Regierung. Diese Garantie wird auf den Oblig. durch einen Stempel der russischen Regierung bestätigt. Zahlst.: Moskau: Gesellschafts- kasse; Berlin: Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Disconto-Ges., Berliner Handels-Ges.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Amsterdam: Lippmann, Rosenthal & Co.; London: Russ. Bank für auswärtigen Handel. Zahlung der Zs. u. der verlosten Stücke für immer frei von jeder russ. Steuer in Deutschl. in Mark. Aufgelegt in Berlin u. Frankf a. M. 30./10. 1901 zu 96 %. Kurs Ende 1901– 1909: In Berlin: 97.70, 99 70, 97.79, 91.70, 85, 83.50, 82, 82, 88.30 %. – In Frankf. a. M.: 97.90, 99.40, 97.50, 92.25, 84, 83.30, 80, 82, 88 %. Verj. der Zinsscheine in 10 J. (F.), der verl. Stücke 30 J. (F.) 4½ % Moskau-Kasan-Prioritäts-Anleihe von 1909 (zum Ankauf von rollendem Material, für den Bau der Linie Lioubertzy-Arzamas und zum Bau einer Brücke über die Wolga). M. 20 757 000 = Rbl. 9 610 491 = hfl. 12 205 116 = £ 1 011 903.15 in Stücken à M. 500, 1000, 2900 B51 231.50, 463, 926 Hf. 294, 588, 1176 = 476,48 15, 9710 Z=. 1./1. 1./7. Rils Von 1909 ab durch Verlos. im Sept. a. St. per 1./1. n. St. des folgenden Jahres mit jährlich 0.345 426 % u. Zs.-Zuwachs in 60 Jahren; verstärkte Tilg. u. Gesamtkündig. bis 1./1. 1920 n. St. ausgeschlossen. Sicherheit: Die Anleihe ist sichergestellt durch das ganze Vermögen u. die gesamten Einnahmen der Ges. unter Wahrung des Vorrangs für die früher emittierten Oblig. Sie hat den Vorrang vor allen künftigen Anleihen. Ausserdem geniesst sie für Verzinsung u. Tilg. die absolute Garantie der russischen Regierung. Diese Garantie wird auf den Oblig. durch einen Stempel der russischen Regierung bestätigt. Zahlst.: Moskau: Kasse der Ges.; Berlin: Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Disconto-Ges., Berl. Handels-Ges.: