Ausländische Eisenbahnen. Dividenden 189021909: 5, 4½, 4½, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 4½, 5, 5, 5, 5, 5, 6, 6, 6, 6, 5 %. Genuss- scheine 1905–1909: 1, 1, 1, 1, 0 %. Kurs: Die Aktien im Gesamtbetrage von frs. 60 000 000 = M. 48 960 000 sind zum Handel an den Börsen in Berlin und Frankfurt a. M. zugelassen worden; hiervon wurden am 15./11. 1900 in Berlin und Frankfurt a. M. aufgelegt 45 000 Stück mit 60 % eingezahlte Interimsscheine = M. 11 016 000 und 5000 vollgezahlte Aktien = M. 2 040 000 zu 76 %. Kurs der vollgezahlten Aktien Ende 1900–1909: In Berlin: 77, 83.75, 96 10, 96, 100, –, 127.80, 118, 107, – %. – In Frankf. a. M.: 77.10, 84, 95.70, 95, 99.90, 116, 127, 118, 106, 110 %. Kurs der 60 % eingez. Interims- scheine Ende 1900–1909: In Berlin: 81.80, 85.75, 96.50, 96.90, 100, 121.90, 130, 119.10, 110, 112.50 %. – In Frankf. a. M. Ende 1903–1909: 95.50, 99.90, 121, 129, 119, 106.50, 112.20 %. Direktion: Ed. Huguenin, Gen.-Dir. u. zugleich Delegierter des V.-R. in Konstantinopel. Wirkl. Leg.-Rat Dr. Helfferich, Berlin. Verwaltungsrat: Vors. Dir. Arthur von Gwinner, Berlin; stellv. Vors. Karl Schrader, Berlin, und Minister Karl Testa, stellv. Vors. zu Konstantinopel; ferner weitere 12 Mitgl. Zahlstellen: Konstantinopel: Gesellschaftskasse; Berlin: Deutsche Bank, Dresdner Bank; Frankfurt a. M.: Deutsche Vereinsbank, Jacob S. H. Stern, Deutsche Bank; Stuttgart: Württemb. Vereinsbank; London: Deutsche Bank (Berlin) London Agency; Wien: Wiener Bankverein, Zürich: Schweizerische Kreditanstalt. Zahlung der Div. in Berlin u. Frankfurt a. M. in Mark, der ausgel. Aktien mit M. 408. Verj. der Zins- u. Div.-Scheine in 5 J., der verl. Aktien in 15 J. vom Tage der Fälligkeit ab. 0 Ö 0 * Betriebsgesellschaft der Orientalischen Eisenbahnen in Konstantinopel. Gegründet: 23./12. 1879, beim Handelsgericht in Wien eingetr. 13./1. 1880. Laut Vertrag vom 15./6. 1909 mit der Türkei u. durch Beschluss der a. o. G.-V. v. 15./12. 1909 wurde der Sitz der Ges. nach Konstantinopel verlegt. Dauer bis 1./7. 1975, neuestes Statut v. 15./12. 1909. Die Betriebsgesellschaft der Orient. Eisenbahnen ist aus der Compagnie générale pour Pexploitation des Chemins de Fer de la Turquie d'Europe hervorgegangen, welche am 11./1. 1870 als franz. A.-G. zu dem Zweck gegründet war, die Eisenbahnen der europ. Türkei, sowie die Anschlusslinien nach Massgabe der dem Baron Moriz von Hirsch durch Firman des Sultans vom Okt. 1869 erteilten Betriebskonzession zu betreiben. Eine ausserordentl. G.-V. dieser Ges., welche inzwischen am 18./5. 1872 mi der Türk. Reg. eine neue, die urspr. auf- hebende Betriebskonzession abgeschlossen hatte, ermächtigte am 3./9. 1877 ihren Verwaltungsrat. die Ges. aufzulösen, falls er es für angezeigt halten sollte, u. sie in eine solche österr. Na- tionalität umzuwandeln. Nachdem die Türk. Reg. dieser Umwandlung zugestimmt u. das Oesterr. Minist. des Innern durch Erlasse vom 31./12. 1878 u. 24./6. 1879 die Bildung der österr. Ges. genehmigt hatte, wurde am 23./12. 1879 die Betriebsgesellschaft der Orient. Eisen- bahnen errichtet, u. zwar mit einem A.-K., welches in Höhe u. Einzahlungsquote demjenigen der franz. Ges gleich war. Diese franz. Ges. beschloss darauf in einer ausserordentl. G.-V. vom 31./12. 1879 ihre Auflö-ung zum 1./1. 1880 u. die neue Ges. trat in die Rechte u. Pflichten der alten Ges. ein. Die a. o. G.-V. v. 15./12. 1909 beschloss die Umwandl. der Ges. in eine türkische anonyme Ges. unter gleichzeit. Verlegung des Sitzes der Ges. nach Konstantinopel. Zweck: al Die Ausübung der Rechte u. die Erfüllung der Verpflichtungen der Compagnie genérale pour Lexploitation des chemins de fer de la Turquie d'Europe in Rechtsnachfolge dieser franz. aunonymen Ges. b) Der Bau u. Betrieb aller in der Türkei und in anderen Ländern bestehenden oder herzustellenden Eisenbahnen, für welche die Ges. die Bau- und Betriebskonzession bereits besitzt oder künftig noch erwerben sollte; c) die Errichtung u. der Betrieb von Transportunternehmungen, Häfen, Kanälen u. Fabriken, der Betrieb von Forsten. Bergwerken oder sonstigen Industrien und die diesfällige Erwerbung aller Eigentums- und anderen Rechte. Zurzeit betreibt die Ges. folgende Linien: 1) Von Konstantinopel über Adrianopel u. Mustapha-Pascha bis zur türk.-bulgar. Grenze mit Abzweigung von Adrianopel nach dem Hafenplatze Dedeagatsch am Aegäischen Meer 506.170 km. 2) Von Salonik am Aegäischen Meer nach Uesküb u. von hier nach Mitrowitza in Albanien mit einer Länge von 362.890 km. 3) Von Uesküb (Knotenpunkt der Linie 2) nach Zibeftsche (Anschluss an die Serbische Staatsbahn) mit einer Länge von 85.109 km. 4) Von Salonik nach Monastir mit einer Länge von 219 km. Hiervon sind die Linien 1–3 Eigentum der Türkei; während die Linie 4 der Société du Chemin de fer Ottoman Salonique-Monastir in Konstantinopel gehört. Die Ver- waltung der Linie 4 erfolgt vollständig getrennt von derjenigen der anderen Linien derart, dass die Betriebseinnahmen u. Ausgaben dieser Linie in den Rechnungen der Betriebs- gesellschaft der Orient. Eisenbahnen nitht mitenthalten sind, letztere vielmehr nur die Betriebsergebnese der Linien 1–3 darstellen. In der Betriebsrechnung dagegen erscheinen auch die Beträge, welche die Eisenbahn Salonik-Monastir zu den allgemeinen Verwaltungs- kosten leistet. Bis zum 22./9. 1908 waren noch folgende Strecken im Betrieb der Ges.: 1) Die der Türkei gehörige Linie türk.-bulgarische Grenze bis Bellova mit Abzweigung von Tirnova naclt YVamboli 309.614 km. 2) Die Linie von Tchirpan über Stara-Zagora nach Nowa-Zagora (Eigentum der bulgarischen Regier.) 80.038 km. Diese beiden Linien wurden am 9./22. Sept. 1908 von der bulgarischen Regierung für expropriiert erklärt u. verblieben nach den Verträgen, welche zwischen der türkischen u. bulgarischen Regierung einerseits