―0 Türkische Eisenbahnen. 563 tilgten Kapitals erforderlich ist. Ausserdem hat die Türk. Reg. das bewegl. Zubehör, wie Maschinen, Bagger, Waggons sowie die vorhandenen Betriebsvorräte, letztere jedoch nur, soweit sie für 6 Mon. nötig sind, zu einem von Sachverständigen festzustellenden Taxpreise zu übernehmen. Die regelmässige Zahlung der Annuität sowie des Kaufpreises für die Mobil. hat die Türk. Reg. gegebenenfalls durch ein besonderes Abkommen sicher zu stellen. Für den Fall, dass nach vollzogenem Rückkauf die Türk. Reg. beabsichtigen sollte, den Be- trieb des Hafens oder einzelner Teile desselben an eine Ges. zu übertragen, hat bei gleichen Bedingungen die Koncessionärin ein Vorrecht. Macht die Türk. Reg. von ihrem Rückkaufs- recht keinen Gebrauch, so sind mit Ablauf der Konc. der Hafen mit allen Nebenanlagen, Quais, Docks, Zollverschlüsse, Speicher u. Magazine etc. mit allem festen Zubehör, wie feste Krane und Maschinen, Hafengeleise, Leuchttürme, Signalmasten etc. der Türk. Reg. unentgeltlich und frei von allen Schulden zu übergeben. Dagegen hat diese den Wert des beweglichen Zubehörs in gleicher Weise zu erstatten, wie es für den Fall eines Rückkaufs vorgesehen ist. Kapital: M. 6 528 000 = frs. 8 000 000 in 16 000 Aktien à M. 408 = frs. 500, welche mit 80 % eingezahlt sind. Die Stücke lauten auf den Inhaber: durch G.-V.-B. kann das A.-K. um die Hälfte erhöht werden. Auf Grund des Art. 6 der Statuten ist die Ges. je nach den Bedürfnissen für den Bau des Hafens zur Ausgabe von Oblig. berechtigt. Als Höchstbetrag des Oblig.-Kapitals ist der 1½ fache Betrag des jeweiligen Nominal-A.-K. 5 % Gold-Anleihe von 1902. M. 6 528 000 = frs. 8 000 000, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1909: frs. 7 936 500 in 10 000 Stücken Lit. A à M. 408 = frs. 500 und 1200 Stücken Lit. B à M. 2040 = frs. 2500. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./10. 1903 ab durch Verl. am 1./7. per 1./10. bis spätestens Ende 1983. Die Ges. hat das Recht vom 1./10. 1907 ab die Tilg. zu verstärken oder auch an jedem beliebigen 1./4. oder 1./10. den noch aus- stehenden Betrag der Anleihe ganz oder teilweise nach voraufgegangener 3 monat. Kündig. zurückzuzahlen. Sicherheit: Durch Vertrag zwischen der Hafen-Ges. Haidar Pascha und der Anatol. Bahn-Ges. vom 31./5. 1902, welcher durch die G.-V. der Aktionäre der Ana- tolischen Bahn-Ges. vom 24./6. 1902 bestätigt worden ist, hat die Anatol. Bahn-Ges. für die pünktliche Verzinsung und Tilgung der Anleihe die Garantie übernommen. Das Garantie- verhältnis der Türk. Regierung zur Anatol. Bahn-Ges. bleibt unverändert das gleiche und wird durch die Übernahme der Garantie für die Anleihe der Hafen-Ges. in keiner Weise berührt. Zahlst.: Constantinopel: Gesellschaftskasse; Berlin u. Frankf. a. M.: Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank. Zahlung der Zs. sowie der verl. OÖblig. frei von allen türk. Steuern in Deutschl. in M, ausserhalb Deutschlands u. in Constantinopel in frs. Eingeführt in Berlin zunächst M. 3 264 000 = frs. 4 000 000 am 25./11. 1902 zu 100 %. Kurs in Berlin Ende 1902–1909: 101.25, 102.50, 102.80, 103.40, 103, 100, 100.10, 102.75 %. In Frank- furt a. M. eingef. 10./12. 1903 zu 102.50 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1903–1909: 102.50, 102.80, 103, 102.80, 101, 100.80, 103.30 %. Verj. der Coup. in 5 J. (F.), der verl. resp. gekünd. Oblig. in 15 J. (Rückzahlungstermin). Geschäftsjahr: Kalenderj. Stimmrecht: Je 30 Aktien = 1 St.. Maximum 100 St. inkl. Vertretung; die Aktien müssen spät. 10 Tage vor der G.-V. hinterlegt sein. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., sodann bis zu 5 % Zs. auf den eingezahlten Betrag aller Aktien; vom Überschuss 5 % an V.-R., der Rest event. als Div. Die G.-V. kann all- jährl. vom Reingewinn einen bestimmten Betrag zum Zwecke der Aktien-Tilg. durch Ausl. ausscheiden. Die verl. Aktien erhalten das darauf einbezahlte Kapital zurück u. verbleiben im Genuss der Div., ohne an den auf die Aktien entfallenden Zs. teilzunehmen. Verwaltungsrat: Vors. Eisenb.-Dir. a. D. Karl Schrader, stellv. Vors. Arthur von Gwinner, Wirkl. Legationsrat Dr. K. Helfferich, Komm.-Rat Max Steinthal, Geh. Reg.-Rat Dr. K. Zander, Berlin; E. Huguenin, F. Kautz, Minister K. Testa, Konstantinopel; Dr. J. Frey, Zürich. Bilanz am 31. Dez. 1909: Aktiva: Noch einzufordernde 20 % des A.-K. 1 600 000, Hafen- anlage 14 780 230, Inventar 1 016 195, Magazinbestände 99 424, Beteilig. 245 193, Debit. 258 804. – Passiva: A.-K. 8 000 000, Oblig. 7 936 500, do. getilgte 63 500, noch nicht eingelöste Oblig.- Zs. 4510, Oblig.-Zs.-Kto 100 123, statut. R.-F. 87 465, Vorsichts-R.-F. u. R.-F. zur Aufrecht- erhaltung der Div. auf das eingezahlte A.-K. 1 100 000, Kredit. 113 636, Gewinn 549 111. Sa. frs. 17 999 846. Gewinn u. Verlust: Betriebsüberschuss 885 190, Vortrag a. 1908 102 742, Zs. 22 074, zus. frs. 1 010 006, davon ab: Oblig.-Dienst 412 151, Kursverluste, Provis. etc. 3744, bleibt Gewinn 594 111 (hiervon: zum ordentl. R.-F. 24 568, 7 % Div. 392 000, Tant. an V.-R. 9340, Vortrag 168 203.) Dividenden 1904–1909: 6, 6, 6, 7, 7, 7 %.