Anleihen preussischer Provinzen. – Landschaftliche Pfandbriefe ete. 5 Ileihen preussischer Provinzen. Provinz Pommern. (Siehe Bd. I, Seite 40.) 4 % Pommersche Provinzial-Anleihe, IX. Ausgabe. M. 3 000 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Ankauf oder Verlos. im März per 1./10. mit jährl. mind. 1,25 % u. Zs.-Zuwachs bis spät. 1./10. 1945; Verstärkung u. Totalkündig. zulässig. Zahlst.: Stettin: Provinzialhauptkasse, Landschaftliche Bank der Provinz Pommern; Berlin: Deutsche Bank. Eingeführt in Berlin am 31./12. 1910. Kurs mit 4 % Anleihe VI.–VIII. Ausgabe zus. notiert. Rheinprovinz. Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf. (Siehe Bd. I, Seite 41.) 4 % Rheinprovinz-Anleihe, XXXV. Ausgabe. M. 30 000 000 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs. 1./2., 1./8. Tilg. durch Rückkauf oder Verlos. im Jan. per 1./8. mit jährl. mind. ½ % u. Zs.-Zuwachs von 1913 bis spät. 1969; bis 1./1. 1917 ist eine Ver- stärkung der Tilg. über jährlich 1 % u. Zs.-Zuwachs sowie eine Gesamtkündigung nicht zu- lässig. Eingeführt in Berlin u. Frankf. a. M. im Febr. 1911. Provinz Westfalen. (Siehe Bd. I, Seite 47.) 4 % Provinzial-Anleihe V. Ausgabe, Reihe 11 u. 12 zu je M. 10 000 000. Zs. bei Reihe 11: 1./1., 1./7, bei Reihe 12: 1./4., 1./10. Tilg.: Von 1913 ab durch Rückkauf oder Verlos. mit jährl. mind. ½ % u. Zs.-Zuwachs; Gesamtkündig. u. stärkere Tilg. als 1 % u. Zs.-Zuwachs bis 1./10. 1916 ausgeschlossen. Zahlst.: Münster i. W.: Landesbank der Provinz Wesftfalen; Berlin: Kgl. Seehandlung, Preuss. Central-Genossenschaftskasse, Delbrück Schickler & Co., Deutsche Bank u. sämtl. Niederlassungen, Disconto-Ges. u. sämtl. Niederlassungen, F. W. Krause & Co. Bankgeschäft; Berlin, Cöln: A. Schaaffhausenscher Bankverein u. sämtl. Nieder- lassungen; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn; Magdeburg: F. A. Neubauer; ferner sämtl. Niederlassungen des Barmer Bankvereins Hinsberg, Fischer & Co., der Berg. Märkischen Bank, der Deutschen Nationalbank, der Essener Credit-Anstalt, des Magdeburger Bankvereins, der Mitteldeutschen Privatbank, der Osnabrücker Bank, der Rhein.-Westfäl. Disconto-Ges. Eingeführt in Berlin im Jan. 1911. Kurs in Berlin mit 4 % Anleihe IV. Ausgabe zus. notiert. . ...... ...* Ländschaftliche Pfandbriefe ctc. Deutsche Pfandbriefanstalt in Posen. Gegründet: 21./3. 1910. Die Deutsche Pfandbriefanstalt ist eine durch Allerh. Erlass vom 4./9. 1910 landesherrlich genehmigte Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Satzung in Nr. 255 des Reichs- u. preuss. Staatsanzeigers vom 22./10. 1910 veröffentlicht ist. Die Anstalt ist der Aufsicht des Staates unterstellt. Sie hat ihren Sitz in Posen u. kann mit Genehmigung des Verwaltungsrats u. der Aufsichtsbehörde in Westpreussen eine Zweig- niederlassung errichten. Dauer der Anstalt ist unbeschränkt. Zweck: Die Vermittlung u. Erleichterung des Realkredits für ihre Mitglieder. Die Be- leihungen der Anstalt haben sich innerhalb der ersten Werthälfte zu halten. Der der Be— leihung zugrunde zu legende Wert muss sowohl nach dem Ertragswert als auch nach dem Verkaufswerte des zu beleihenden Grundstücks gerechtfertigt sein. Der Beleihungswert bei Erbbaurechten ist anzunehmen gleich der halben Summe des Bauwerts u. des für die Zeit- dauer des Erbbaurechts kapitalisierten Ertrags. Ist der Ertragswert niedriger als der Bau- wert, so ist er als Beleihungswert anzunehmen. Kapital: Das Grundkapital der Anstalt besteht: 1) Aus M. 1 000 000, die der kgl. preuss. Fiskus eingezahlt hat. Dieser Betrag ist unverzinslich. 2) Aus den Beträgen, die ihm auf Grund von Verträgen künftig überwiesen werden. Dem Grundkapital fliessen zu die bei dem Hypoth.-R.-F. freiwerdenden Beträge, soweit sie nicht anderweitig zu verwenden sind. Die Reserven der Anstalt bestehen aus dem allgem. R.-F., aus sonstigen von der Haupt- Vers. beschlossenen Rücklagen u. aus dem Hypoth.-R.-F. Dem allgemeinen R.-F. fliessen 25 % des durch die Jahresbilanz ausgewiesenen Reingewinns zu, welcher Satz bis auf 10 % herabgesetzt werden kann, wenn der allgem. R.-F. auf 25 % des Grundkapitals ange- wachsen ist. Dem Hypoth.-R.-F. wird eine Leistung des Schuldners in Höhe von 5 % des