Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 2865 Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., event. besondere Rückl., event. Tant. an Vorst., 8 % Iv. an Vorz.-Akt., 4 % Div. an St.-Akt., vom Übrigen 10 % Tant. an A.-R. (ausser einer * von M. 1000 je Mitgl., der Vors. M. 2000), Rest Super-Div. an St.-Akt. bzw. nac -V.-B. Bilanz am 31. Juli 1923: Aktiva: Grundst. u. Lagerhäuser 1 678 500, Leichterfahr- zeuge 10 000, Melassebassins 20 000, Kontorgeb. Neufahrwasser 7000, Kraft- u. Lichtanlage 2, Feldbahnen 1, Mobil. 1, Utensil. u. Geräte 2, Kaut.-Eff. 14 769, Wertp. 60 146 000, Geschäfts- anteil an Harburger Lagerhaus-Ges. 90 000, Debit. 1.8 Md., Kassa 60 825 027, (Aval 41 610 700). – Passiva: A.-K. 7 500000, R.-F. 389 223 883, Spez.-R.-F. 250 000, Grundschuld-Amort.-K. 159 600, do. Zs. 5 253, Div. 65 460, vertragl. Verpflicht. 105 210 000, Werkerhalt. 45 000 000, Kredit. 1.3 Md., Gewinn 1 018 065, (Aval 41 610 700). Sa. M. 1.9 Md. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 541 439 339, Steuern 8 293 478, Zs. 543 026, Repar. 42 188 818, Abschr. 1 810 275, Reingewinn (Vortrag auf neue Rechnung) 1 018 065. – Kredit: Spedit.-K. 595 150 775, Vortrag 142 228. Sa. M. 595 293 004. Kurs Ende 1913–1923: 103.30, 89*, –, 100, 103, 97*, 170, 368, 640, 6100, 21 %. Notiert in Berlin. Dividenden 1913/14–1922 23: 0, 5, 5, 6, 7, 7, 10, 20, 25, 0 %. C.-V.: 4 J. (K). Direktion: Komm.-Rat Fritz Wieler, H. W. I. Nicolai, V. Wieler. Aufsichtsrat: (höchstens 9) Vors. Komm.-Rat A. G. Wittekind, Berlin; Stellv. Bank-Dir. Rich. Marx, Danzig; Bank-Dir. Gust. Bomke, Magdeburg; Rich. Lewin, Bankier Rich. Lenz, Bankier Rob. Bernheim, Berlin; Kaufm. Max Richter, Bank-Dir. Herm. Schede, Komm.-Rat Emil Behnke, Geh. Reg.-Rat Karl Seering, Senator Dr. Paul Eschert, Danzig. Zahlstellen: Danzig: Gesellschaftskasse, Danziger Privat-Actien-Bank, Deutsche Bank Fil., Disconto-Ges.; Berlin: Mitteldeutsche Creditbank, Deutsche Bank, Darmstädter u. National- bank, Disconto-Ges., Richard Lenz & Co., Bernheim, Blum & Co. Hessische Eisenbahn-Aktiengesellschaft in Darmstadt. Gegründet: 15./4. 1912 mit Wirkung ab 1./. 1912; eingetr. 15./4. 1912. Gründer: Stadt- gemeinde Darmstadt, Süddeutsche Eisenbahn 6s., Darmstadt; Provinz Starkenburg; Hugo Stinnes, Mülheim a. d. Ruhr; Beigeordneter * Walter Bucerius, Essen a. d. Ruhr. –— i der Errichtung der Ges. brachten die Gründer die folgenden Vermögensbestände ein: 1. die Stadtgemeinde Darmstadt: die elektr. Strassenbahnen im Stadtbezirk Darmstadt im Werte von M. 1 926 400, ausserdem hat die Stadtgemeinde Darmstadt bar eingezahlt M. 73 600, zus. M. 2 000 000, hierfür erhielt die Stadt Aktien im gleichen Betra e; 2. die Saddeutsche Eisenbahn-Ges. in Darmstadt: a) die Nebenbahn Darmstadt-Ebersta t, b) die Nebenbahn Darmstadt-Griesheim, c) die Nebenbahn Darmstadt-Arheiligen im Werte von M. 2 033 800 u. erhielt von der Akt.-Ges. den ihre Aktienübernahme übersteigenden Wert von M. 75 800 in bar zurück, verblieben M. 1 958 000 als Gegenwert der von ihr über- uommenen Aktien im gleichen Betrage. Die weiteren Gründer zahlten auf die von ihnen bernommenen Aktien den entsprechenden Betrag voll ein, nümlich: 3. die Provinz Starken- burg M. 40 000; 4. Hugo Stinnes, Mülheim-Ruhr M. 1000; 5. Dr. Walter Bucerius, Essen- Ruhr M. 1000. Weiter hat, die Stadt Darmstadt ihre beiden Elektrizitätswerke mit allen zugehörigen Anlagen, Betriebsmitteln, Grundstücken, Gebäuden, Mobil. u. Inventarien, so- wie den Betrieb dieser Werke, an die Ges. übertragen. Hierfür zahlt die Akt.-Ges. an die Stadt vom 31./3. 1916 ab 47 Jahre lang jährl. M. 48 892; ausserdem erhält die Stadt von der Akt-Ges. als Vergüt. für die laufenden Zs., Ersatz für die seitherigen Einnahmen etc. aaf die Dauer von 50 Jahren den jährl. Betrag von M. 345 000. Ubernahme seltens der Stadt: Der Stadt Darmstadt steht das Recht zu, nach vorher- egangener zweijähriger Kündig. vom 1./4. 1942 ab, sowie im Falle der beabesichtigten Auflös. des Unternehmens oder der beabsichtigten Auflös, der Akt.-Ges. das gesamte Unter- uehmen als Ganzes (event. unter Ausschluss der Liquid.), also alle Bahnen, Elektrizitätswerke uit allen zugehorigen Anlagen für die Stromversorgung u. allen Konz., Rechten u. Pflichten etc. zu übernehmen. Der ernahmepreis nach 30 Jahren besteht in der Vergüt. des halben Lachwertes (der Sachwert ist der durch Schätzung von Sachverständigen festgesetzte wirkliche ert des Unternehmens als wirtschaftl. Ganzes) u. des halben Nutzungswertes (der Nutzungs- vert ist der 22¼fache Betrag des verteilbaren Reingewinns nach dem Durchschnitt der letzten dkei, der Kündigungsansage vorausgegangenen Jahre). Macht die Stadt von ihrom Kauf. recht zum 1./4. 1942 keinen Gebrauch, so gehen die gesamten Rechtsverhältnisse still. chweigend um 5 Jahre mit der Massgabe weiter, dass die Stadt am Ende jeder 5 jührigen eriode das Recht hat, ihr Übernahmsrecht nach spät. 2 Jahre vorher erfolgter Ansage aus- zuuben. Maeht die Stadt erst nach 40 Jahren von dem Rückkaufsrecht Gebrauch, so steht der Übernahmepreis in der Vergüt. von des Sachwertes u. ½ des Nutzungs- vertes. Nach 50 Jahren ist als Übernahmspreis nur der ganze reine Sachwert zu vergüten. Konzessionen: Aus den Konz. ist folgendes besonders hervorzuheben: Die staatl. Konz. für die elektr. Strassenbahnen im Stadtbezirk Darmstadt erlöschen mit dem Ablauf des 31/3. 1947. Auf das urspr. festgesetzte Übernahmsrecht hat der Hessische Staat zugunsten der Stadt verzichtet. Die staatl. Konz. für die Nebenbahnen Darmstadt-Eberstadt, Darm- stadt-Griesheim u. Darmstadt-Arheiligen laufen mit dem 5./5. 1936 ab, jedoch ist eine eutende Verlängerung der Konz. beantragt, die voraussichtlich auch genehmigt werden ürfte. Alsdann kann der Hessische Staat —– bei Liquid. des Unternehmens oder Auflös. Handbuch der Deutschen AktienGesellschaften 1928/192(. II 180 ―