Banken und andere Geld-Institute. 5197 Demgemäss haften beide Banken für ihre Verbindlichkeiten gemeinschaftlich u. unbeschränkt. Die Gewähr des Freistaates Sachsen, die nach dem Staatsbankgesetz für alle Verbindlich- keiten der Sächsischen Staatsbank besteht, gilt hierdurch für alle Verbindlichkeiten der vereinigten Unternehmungen. Gegründet: 1862 als Lotteriedarlehnskasse in Leipzig, die 1919 den Namen „Sächsische Staatsbanké annahm. Völlige Reorganisation durch das Staatsbankgesetz vom 25./6. 1921 u. 4./7. 1924. Zweigniederlass. in Leipzig, Chemnitz, Zwickau; Kassenstelle in Aue i. E. Zweck: Die Bank hat die Aufgabe, den Geld- u. Kreditverkehr im Lande zu fördern, insbes. Handel, Industrie, Gewerbe u. Landwirtschaft zu unterstützen. Im besonderen liegt ihr als Staatsanstalt ob, verfügbare Gelder des Staates nutzbar zu machen, den Geldverkehr für Staats- u. andere öffentliche Kassen zu vermitteln, die im staatl. Interesse liegenden Geldgeschäfte auszuführen sowie überhaupt die Interessen des Staates auf dem Geldmarkte zu vertreten. Die Bank ist amtl. Hinterlegungsstelle im Bereiche der Justizverwalt. in dem vom Justizministerium auf Grund des Ges. v. 28./7. 1920 jeweilig zugelassenen Umfange. Sie ist zur Anlegung von Mündelgeld geeignet. Die Bank pflegt alle wesentlichen Zweige des Bankgeschäfts. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass die Sicherheit der Bank nicht gefährdet wird. Ausserhalb ihres eigentlichen Geschäftskreises kann der Bank vom Finanzministerium die Durchführ. besond. Finanzgeschäfte, vor allem auch die Finanzierung besonderer wirtschaftlicher oder finanztechnischer Staatsaufgaben übertragen werden; für einen der Bank hierbei entstehenden Verlust hat die Staatskasse der Bank gegenüber auf- zukommen. Ebenso kann der Bank vom Finanzministerium die Teilnahme an besonderen Kreditmassnahmen öffentlich-xrechtlicher inländischer Körperschaften oder die Durchführung solcher Massnahmen genehmigt werden. Die Sächsische Staatsbank ist eine unter der obersten Leitung u. Aufsicht des Finanzministeriums stehende Staatsanstalt mit selbständ. Rechts- fähigkeit u. eigenem Vermögen. Der Staat leistet für die Verbindlichkeiten der Bank volle Gewähr. Zur Ausübung der Aufsicht bestellt das Finanzministerium einen Kommissar. Die Bank ist befreit von allen direkten u. indirekten Steuern u. Abgaben. — Umsatz 1924–1930 (Mill. RM.): 4253, 7991, 9379, 11 451, 12 140, 12 593, 12 988. – Ende 1930: 542 Angestellte. Entwicklung: Die 1862 gegründete Lotteriedarlehnskasse in Leipzig lieh die Einlage- gelder der ersten vier Klassen der Staatslotterie, die erst in der fünften Klasse gebraucht wurden, als Darleben gegen Lombardierung sicherer Wertpapiere aus. 1917 wurde die Lotteriedarlehnskasse ermächtigt, den Depositen-, Scheck-, Giro- u. Kontokorrentverkehr, das Wechsel-, Effekten-, Kommissions- u. Zinsscheingeschäft in ihren Geschäftskreis aufzunehmen, also im wesentlichen alle Bankgeschäfte. Die kameralistische Buchführung wurde durch die kaufmännische ersetzt. 1919 wurde der jetzige Präsident Degenhardt an ihre Spitze be- rufen u. der Name „Sächsische Staatsbanké angenommen. Am 1./10. 1920 Verlegung des Zitzes nach Dresden. Durch das Staatsbankges. v. 25./6. 1921 wurde die Staatsbank vom Staatshaushalt losgelöst u. eine juristische Person des öffentlichen Rechtes. Grundbesitz: Bankgebäude in Dresden, Seestr. 18, Leipzig, Schillerstr. 6, Chemnitz, Kronenstr. 24, Zwickau, Schumannstr. 1–3, Aue/Erzgeb., Schneeberger Str. 6; Beamten- wohnhaus in Dresden, Tetschener Str. 26, mit weiterem Baugelände, das an das Leipziger angrenzende Grundstück Universitätsstr. 26 u. Beamtenwohnhaus Chemnitz, almstr. 9. Beteiligungen: Städte- u. Staatsbank der Oberlausitz in Zittau K. a. A. u. andere lokale Bankinstitute. Kapital: RM. 10 000 000, wovon RM. 9 000 000 eingezahlt. Rücklagestock: RM. 2 017 000. Sonderrückl.: RM. 6 000 000. Urspr. M. 30 000 000 (Vorkriegskapital); erhöht 1921 auf M. 50 000 000. Umgestellt per 1./1. 1924 auf RM. 2 000 000. Lt. Ges. v. 4./7. 1924 auf RM. 10 000 000 erhöht, worauf Einzahl. nach Massgabe des a. o. Staatshaushalts erfolgen. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gewinn-Verteilung: Der Reingewinn fliesst nach Abzug des dem Rücklagestock zuzu- führenden Vierteils (Grenze ¾ des Grundkap.) u. der zu Abschr. zu ver wendenden Beträge in die Staatskasse. Bilanz am 31. Dez. 1930: Aktiva: Grundkapital (nicht in Anspruch genommen) 1000000, Kassa 2 580 436, Sorten u. Zinsscheine 320 298, Guth. bei Noten- u. Abrechn.-Banken 3 190 708, Schecks, Wechsel u. unverzinsl. Schatzanweis. 50 042 235, Nostroguth. 34 465 587, Reports u. Lombards 9 427 113, Vorschüsse auf Waren 22 332 179, eig. Wertp. 7 900 000, dauernde Beteilig. 3 255 000, Debit.: angeschlossene Banken 6 811 387, gedeckte Debit. 90 833 875, ungedeckte 8 520 787, Konsortial-Beteil. 1 585 000, Bankgebäude 2 100 000, Geschäftseinricht. 1, Immobilien 500 000, (Bürgsch. 6 793 050). – Passiva: Grundkapital 10 000 000, Rücklage 2 017 000, Sonder-Rückl. 6 000 000, Unterstütz.-Ausgleich 75 000, Carl Degenhardt-Stiftung 50 000, Kredit.: seitens der Kundschaft bei Dritten benutzte Kredite 21 693 496, Guthaben deutscher Banken u. Bankfirmen 31 446 140 sonst. Kredit. 164 770 806, Akzepte 7 208 300, (Bürgsch. 6 793 050), Gewinn 1 603 865. Sa. RM. 244 864 607. Gewinn. u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. (Gehälter, Versich, Steuern u. sonst. Unkosten) 2 888 969, Abschr. auf Bankgebäude, Grundst. u. Baukosten 197 697, do. auf Einricht. 56 994 Zuweis. an die Versorg.-Kasse der Sächs. Staatsbank 75 000, Gewinn 1 603 865 (davon ücklagestock 401 000, an die Landeshauptkasse 1 202 865). – Kredit: Zs. u. Prov. 3 778 811,