5204 Bapken und andere Geld-Institute. Eisenbahn-Renten-Bank in Frankfurt a. M., Gallus Anlage 7. Gegründet: 4./6. 1887; eingetr. 5./7. 1887. Zweck: Erwerb. u. Belehnung von Oblig. u. Prior.-Aktien solcher Eisenbahnen, welche in Deutschland oder der österr.-ung. Monarchie entweder unter Staatsbetrieb oder im Betricbe einer vom Staate garant. Eisenbahn-Ges. stehen oder mit staatl. Zinsgarantie ausgestattet sind u. die Ausgabe von Oblig. auf Grund der erworbenen oder in Pfandbesitz genommenen u. beliehenen Wertp. Gegenstand des Unternehmens ist (lt. G.-V. v. 2./5. 1928) weiterhin die Finanzierung in- u. ausländischer Unternehm. im Wege der Beteiligung oder in irgendeiner sonstigen Rechtsform, insbesondere jede Tätigkeit, die als Wiederaufbau im Sinne des Gesetzes zur endgültigen Regelung der Liquidations- u. Gewaltschäden (Kriegsschädenschlussgesetz) vom 30./3. 1928 (Reichsgesetzblatt Jahrg. 1928 Teil I S. 120 ff.) anzusehen ist. Die Ges. darf gekaufte Wertp. wieder begeben, aber sonst keine mit dem Gegenstand des Unternehmens nicht zus. hängende Geschäfte betreiben; insbes. sind Spekulationsgeschäfte ausgeschlossen. Beteiligungen: Der frühere Effektenbesitz an Prior.-Akt. der ungar. Lokalbahnen wurde im Aug. 1920 von der deutschen Reichsregierung beschlagnahmt u. auf Grund des Versailler Friedensvertrages enteignet. Im April 1925 wurden der Bank zurückgegeben: 1. K 1 490 000 Prior.-Akt. der Csetnekthal- Eisenbahn, 2. K 3 780 000 Prior.-Akt. der Versecz-Kubiner Lokal- bahn, 3. K 3 520 000 Prior.-Akt. der Ver. Szegedin-Gross-Kikinda-Gross-Becskereker Lokal- bahn, 4. K 5 450 000 Prior.-Akt. der Ver. Pozsony-Komäromer Lokalbahn u. 5. K 1 420 000 Prior.-Akt. der Gross-Priesen-Wernstadt-Auscha Lokalbahn. 1., 4. u. 5., bei denen es sich um Ges. handelt, deren Eisenbahnbetrieb auf tschechoslovakischem Gebiet läuft, sind im Verh. 1:1 von österreich-ungarischen Kronen auf Tschechenkronen umgestellt worden. Der Betrieb der Bahnen erfolgt durch den tschechoslovakischen Staat ebenso wie die Zins- zahlung. Die Amortisation findet gemäss dem alten Tilgungsplan statt. Die Prior.-Akt. der auf jugoslavischem Gebiet liegenden Eisenbahnges. unter Nr. 2 u. 3 sind an den jugo- slavischen Staat verkauft worden, wobei ein Gegenwert in Höhe von insgesamt nom. Din. 1 662 048 in unverzinslichen Schatzwechseln des jugoslavischen Staates lautend auf Schweizer Franken eingegangen ist. Diese werden in halbjährlichen Raten im Laufe von 8 Jahren fällig. An rückständigen Div. wurden ausserdem Barbeträge vergütet, die mit früher erhaltenen Vorschüssen verrechnet wurden. Dieser Vertrag mit der jugoslavischen Regierung wurde am 7./2. 1931 in Belgrad geschlossen u. umfasst die Prior.-Akt. der Versecz-Kubiner u. der Vereinigten Szegedin-Nagykikindaer Lokalbahn. Da die Eisenbahn- linie bei letzterer sich noch zu einem kleinen Teil auf ungarischem Gebiet befindet, bleibt ausserdem ein entsprechender Vermögenswert in Ungarn bestehen. Es wird daher dort eine besondere Ges. gegründet, der der Eisenbahnbetrieb von Szeged bis Vedreshäza obliegt. Als Entschädig. für die anderen beschlagnahmten Werte, die durch die Reparations- kommission in Paris versteigert worden sind, erhielt die Bank vom Reich einen Entschädig.- Betrag von 2 pro Mille des Wertes der enteigneten Gegenstände, wozu später noch ein Entwert.-Zuschlag von 3 pro Mille hinzukam. Demgemäss erhielt die Bank eine Entschädig. von RM. 192 817. In der G.-V. v. 2./5. 1928 führte der Vorst. aus, dass durch das Reichs- entschädigungsamt schon früher eine Grundentschädigung mit PM. 38 000 000 anerkannt worden sei u. die Ges. davon bereits in zwei Raten ½ % erhalten habe. Auf Grund des Kriegs- schädenschlussgesetzes erhielt die Ges. als Wiederaufbauer RM. 4 887 450 6 % Reichsschuld- bucheintragungen u. RM. 778 250 vorläufig nicht verzinsliche dergl. (Wiederaufbauzuschläge). Die a. o. G.-V. v. 2./5. 1928 beschloss die Erweiter. des Zwecks der Ges. u. erwarb in Gemeinschaft mit der Eisenbahn-Bank in Fft. a. M. die Hälfte des Lit. 535 000 betragenden A.-K. der Memeler Kleinbahn A.-G., welche sowohl die Strassenbahn u. zwei Kleinbahnen als auch das Gaswerk, Wasserwerk u. das Elektrizitätswerk in Memel betreibt. Kapital: M. 10 000 000 in 10 000 Aktien zu M. 1000, hiervon M. 5 000 000 Nr. 1–5000 auf Inhaber seit 15./3. 1898 vollbezahlt u. M. 5 000 000 vorerst mit 50 % Einzahl. Restl. Einzahl. von 50 % erfolgte am 31./3. 1914. Grossaktionäre: Eisenbahn-Bank in Frankf. a. M. Eisenbahn-Rentenbank-Oblig.: Die Besitzer von Schuldverschreib. der Bank wurden zu einer Gläubigerversamml. am 20./7. 1926 geladen, um einen Vertreter der Besitzer der Schuldverschr. für die Verhandl. gemäss § 34 des Aufwert.-Gesetzes vor der Aufwert.- Stelle zu bestellen; als Vertreter wurde gewählt Rechtsanwalt Dr. Liebmann, Frankf. a. M. Nach jahrelang geführten Verhandlungen betreffend die Aufwertungsfrage der Oblig. setzte die Spruchstelle Frankf. a. M. am 20./11. 1930 den Aufwertungssatz auf 11 % des Gold- markbetrages (zuzügl. rückständ. Zs.) fest, der auch von der Obligationär-Versamml. am 27./1. 1931 genehmigt wurde. Gegen die Entscheidung legte eine Obligationär-Gruppe Beschwerde ein. Nach einem Spruch des Landgerichts als II. Instanz wurde (Ende Nov. 1931) der Aufwertungssatz auf 15 % festgelegt. Für die Altbesitz-Genussrechte der Oblig. werden besondere Genussrechts-Urkunden ausgegeben. 4 % Obligationen: Ende Juni 1920 M. 534 900 in Umlauf. Lt. Beschluss v. 5./7. 1897 wurden die unverlosten 4½ % Oblig. mit Zs. ab 1./8. 1897, welche ab 1./8. 1897 innerh. 57 Jahren