6016 Chemische Industrie. kontos (s. auch unter „Kapital“ ermöglicht worden dadurch, dass bei der Freigabe des beschlagnahmten amerikanischen Besitzes sich Beträge ergeben haben, die diejenigen des Kapitalentwertungskontos bei weitem übersteigen und demgemäss auch nach Ausgleich dieses Kontos noch den Überschuss von RM. 622 618 ausmachen. Mit Rücksicht auf die sich hieraus ergebende Bilanzberichtigung haben Vorstand u. Zulassungsstelle der Börse zu Dresden übereinstimmend entschieden, dass die Zulassung der Aktien u. Genussscheine zum Handel u. zur Notiz an der Börse weiterbesteht. Nachdem die Verwaltung in der G.-V. erklärte, mit Rücksicht auf das gesetzlich vorgeschriebene Sperrjahr könne nichts ausgeschüttet werden, beschloss sie unmittelbar nach der G.-V., vorschussweise, eine erste Ausschüttung von RM. 1200 je Aktie u. von RM. 40 je Genussschein, zahlbar ab 2./9. 1929, vorzunehmen. Massgebend dafür war, dass die Gläubiger der Ges. sämtlich bekannt sind u. die Verwaltung sicher damit rechnet, den amerikanischen Prozess gegen Kodak zu gewinnen. Die Prozesse waren durch ein Ende Juli 1930 ergangenes Urteil 1. Instanz zu- gunsten der deutschen Ges. entschieden worden. Bei diesem Prozess handelt es sich für die deutschen Ges. um insgesamt 28 450 Shares der Eastman-Kodak Co., wovon auf die Dresdner Albuminpapierfabrik 5619 Stück entfallen. Der Kurs dieser Shares in New York stand am 30./6. 1930 etwa 206 $ per Stück. Die Prozess-Entscheidung hat insofern für die deutschen Ges. besond. Bedeutung, als dadurch die beschleunigte Auszahlung der auf die Shares seit dem 1./7. 1925–1./8. 1928 fälligen Div. zu erwarten ist. Lt. Mitteil. des Liqui- dators im Geschäfts-Bericht 1930 sind die die Freigabeansprüche betreffenden Rechts- streitigkeiten auch in der zweiten Instanz zu Ungunsten der Eastman Kodak Company entschieden. Die Eastman Kodak Company hat sich daraufhin mit den deutschen Ges. wie folgt verständigt: Die deutschen Ges. erhalten die rückständigen Dividenden u. die Shares frei von allen Verfügungsbeschränkungen, u. zwar derart, dass das der Eastman Kodak Company auf Grund des Vertrages von 1903 für den Verkaufsfall zustehende Recht auf Rückgewähr eines Teiles der Shares abgegolten ist. Die G.-V. v. 1./7. 1930 beschloss nach Ablauf des Sperrjahres (6./7. 1930) als zweite Liqu.-Rate einen Betrag von je RM. 125 pro Akt. u. von je RM. 25 pro Genussschein auszuzahlen. In der G.-V. v. 30./12. 1931 wurde von der Verwalt. mitgeteilt, dass aus den amerikan. Freigabegeldern schätzungsweise noch RM. 800 000–1 000 000 Barbeträge zu erwarten seien. Hinzu treten noch RM. 100 000 altes Guthaben, so dass für etwa Ende Januar 1932 mit einer weiteren Liquidationsrate von RM. 800 pro Akt. bzw. RM. 160 pro Genussschein gerechnet werden kann. Zweck war Erwerb, Vereinigung u. Weiterbetreibung von Fabriken photogr. Papiere. Entwicklung: Die Ges. erwarb bei ihrer Gründung von den Firmen Dresdner Albumin- papierfabrik A. F. Silomon, Stalling & Martin, Hermann Sander & Co., E. Kaders und Unger $ Hoffmann in Dresden das Recht, an ihrer Stelle das Geheimnis der Präparation photograph. Papiere auszubeuten, ferner waren der Ges. die für die Firmen eingetragenen Fabrikmarken zu überweisen. Die genannten 5 Firmen hatten sich zur Aufgabe der Fabrikat. verpflichtet u. im ganzen M. 631 000 in Akt. Lit. B der Ges. zu M. 1000 als Entschädig. erhalten. Ausserdem erwarb die Ges. von Aug. Friedr. Silomon dessen Grundst. Nr. 76 der Königsbrückerstrasse. Erwerb von Aktien der Fabrik photogr. Papiere vorm. Karl Christensen A.-G. in Dresden. Die 1907 durch einen Neubau vergrösserten Fabrikanlagen der Ges. sind verpachtet. Kapital: RM. 400 000 in 400 Aktien Lit. A zu RM. 1000, auf welche eine Div. im Höchst- betrag von 8 % entfällt. Urspr. M. 1 031 000 in 400 Aktien Lit. A und 631 Aktien Lit. B zu M. 10060. Letztere sind gemäss Statut amort. und statt dessen nachstehende Genussscheine ausgegeben. Lt. G.-V. v. 9./3. 1924 Umstell. von M. 400 000 in gleicher Höhe auf Reichsmark. Bei der Umstellung auf Goldmark wurde ein Kapitalentwert.-Konto von RM. 204 344 gebildet. Dieses wurde bis ult. 1928 auf RM. 174 058 abgeschrieben. Das Konto wurde 1929 aus Eingängen aus amerikanischen Freigabegeldern getilgt (s. a. oben). Genussscheine: 3155 Stück auf Namen und übertragbar, ausgegeben an Stelle der bis 1890 bar zur Rückzahlung gebrachten Aktien Lit. B= M. 631 000. Für jede amort. Aktie wurde dem Inhaber ein Genussschein unentgeltlich ausgeliefert. Lt. G.-V. v. 7./2. 1891 wurde den Inhabern der Genussscheine freigestellt, an Stelle eines Genussscheines gegen Rückgabe desselben 5 neue Genussscheine zu beziehen, von denen ein jeder % des für einen urspr. Genussschein fest- gesetzten Gewinnanteiles bezieht. Die neuen, auf den Namen Eduard Rocksch Nachfolger fautenden Genussscheine tragen zur Unterscheidung von einander die Buchstaben A, B, C, D, E. Im Falle Liquidation der Ges. wird der nach Rückzahlung der Aktien Lit. A etwa verbleib. Betrag gleichmässig an diese und an die Genussscheine verteilt. Bilanz am 31. Dez. 1930: Aktiva: Grundst. 75 000, Gebäude 105 116, Eff. 44 500, Inv. 1, Barbestand 586, Schuldner 137 376 (darunter Bankguth. 27 289 u. Guth. bei der Schering- Kahlbaum A.-G. 108 994), Verlust 10 282. – Passiva: Gläubiger 62 514 (darunter noch nicht abgehobene I. u. II. Liqduidationsraten 5150 sowie Rückstell. für Liquidat.-Kosten einschl. Steuern 57 364), Liquidat.-K. 310 347. Sa. RM. 372 861. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Abschr. auf Gebäude 2389, Steuern u. Steuervoraus- zahlungen 18 507, Verwalt. unkosten 15 688 (darunter Vergüt. an den Liquidator 1200 u. Aufsichtsratsvergüt. 2500), Hausverwalt.- u. Instandsetz. kosten 6628, zweite Ausschütt. von Liquidat.raten 128 875, Bilanz-K. 310 347. — Kredit: Liqu.-Vortrag 439 222, Mieteinnahmen 18 106, Zinserträgnisse 14 825, Verlust 10 282. Sa. RM. 482 435. Kurs: Aktfien: Ende 1913: 110 %; Ende 1925–1930: 68, 113, 115, 308, 164, 167 %; 1931 (30./6.): 210 %. – Genussscheine: Ende 1913: M. 118 pro Stück; Ende 1925–1930: