6268 Film-Industrie, Theater, Hotels, Restaurants, Zoologische Gärten, Vereine. Kapital: RM. 50 000 in 100 Akt. zu RM. 500, übernommen von den Gründern zu pari. Geschäftsjahr: 2 Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Akt. = 1 St. Vorstand: Joseph Friedmann. Prokuristen: Dr. Max Bonnem, Lily von Münchhausen. Aufsichtsrat: Rechtsanwalt Dr. Karl Hirschland, Rechtsanwalt Frederick Wirth jr., Rechtsanwalt Dr. Hans Goldschmidt, Berlin. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Deulig-Film Aktiengesellschaft in Berlin SW 68, Kochstr. 6–8. Gegründet: 12./6., 14./7. 1922; eingetr. 9./8. 1922. Zweck: Herstell., Vertrieb u. Verleih von Filmen u. Filmkopien, Betrieb von Licht- spieltheatern, Vertrieb von kinematographischen Apparaten u. Bedarfsartikeln sowie Beteil. an solchen oder ähnl. Unternehm. Die G-V. v. 4./10. 1922 der Baldur-Film-A.-G. beschloss die Übernahme der gesamten Einricht. der Deulig-Film-Ges. m. b. H. mit Ausnahme der Lehrfilmabteil. u. gleichzeitig die Firma Deulig-Film A.-G. anzunehmen. Die G.-V. v. 13./4. 1928 genehmigte die Übertrag. des Vermögens der Ges. an die Uni. versum-Film A.-G. unter Ausschluss der Liquidation, sodass bei der Deulig Film A.-G. als Aktiva nur noch die Preisforderung an die Ufa mit RM. 825 000 verblieb. Die Deulig-Film A.-G. bleibt als solche weiter bestehen, da noch Leihverträge abzuwickeln sind. Die Ges. gehört zur Hugenberg-Gruppe. Kapital: RM. 75 000 in 75 Aktien zu Mk. 1000. Ursprüngl. M. 10 000 000; bis 1923 erhöht auf M. 200 Mill. Umstell. lt. G.-V. v. 17./12. 1924 auf RM. 1 000 000. Lt. G.-V. v. 27./11. 1925 Erhöh. um RM. 1 250 000. Lt. G.-V. v. 25./6. 1926 Herabsetz. auf RM. 825 000. Lt. G.-V. v. 19./6. 1929 Herabsetz. auf RM. 75 000 (Zus. leg. 11: 1). Die bisherigen Vorz.-Akt. sind in St.-Akt. umgewandelt u. ihre Vorrechte sind fortgefallen. Geschäftsjahr: 1./7.–30 /6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Mai 1930: Aktiva: Schuldner RM. 75 000. – Passiva: A.-K. RM. 75 000. Kurs: Ende 1925–1930: 20, –, 55, 60, 55, 32 %. Freiverkehr Köln. Dividenden: 1923/24–1929/30: 0 %. Vorstand: Paul Lehmann, Rechtsanwalt Hermann Zimmer. Aufsichtsrat: Dir. Hermann Grieving, Dir. Alexander Grau, Dir. Ernst Hugo Correll, Berlin. Deutsch-Russische Film Allianz Aktiengesellschaft (Derussa), Berlin SW 48, Friedrichstr. 8. n Konkurs.) Über das Vermögen der Ges. ist am 10./10. 1929 nach Ablehnung des Vergleichsantrags das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Kaufmann Dr. Maas, Berlin W 30, Neue Winter- feldstrasse 26. In der Gläubiger-Vers. v. 8./11. 1929 wurde ein vorläufiger Status aufgemacht, wonach als einzige Aktivwerte von Bedeutung die bestehenden Verleihverträge u. aus der Fort- führung des Verleihgeschäftes zu erwartende Einnahmen figurieren. Insgesamt liegen danach in der Masse RM. 367 874, während Verpflichtungen insgesamt annähernd RM. 4 000 000 betragen. Für RM. 3 700 200 vorrechtslose Gläubiger dürften etwa RM. 262 000 Aktiven zur Verfügung stehen, so dass sich eine Konkursquote von nur 7 % ergäbe. Es soll jedoch Aussicht bestehen, einen wesentlichen Teil der angemeldeten Forderungen erfolgreich anzufechten, da sie überwiegend aus den Finanzgeschäften herrühren, zu denen die Ges. von dem Grossaktionär benutzt worden ist. Die Quote könnte dann also event. eine Erhöhung erfahren. Die Ursachen des Zusammenbruchs der Ges. sind darin zu suchen, dass die Ges. eine Verleihorganisation grössten Stils aufzog zu einer Zeit, da sie noch keine Filme besass, 80 dass lange Zeit ein grosser Leerlauf stattfand. Das Geschäft wurde höchst unkaufmännisch gehandhabt. Die Hauptursache für den Zusammenbruch ist darin zu erblicken, dass A.-R. u. Vorstand, von denen letzterer oft gewechselt hat, sowie Prokuristen in ihre eigene Tasche gewirtschaftet haben. Es ist selbstverständlich, dass Vorstand u. A.-R. regresspflichtig sind, aber ob es Zweck Haben werde, einen derartigen Prozess gegen sie anzustrengen, ist zweifel- haft, da sie, wie verlautet, die bei der Ges. gewonnenen Gelder wieder anderweitig verloren haben. Es wird Sache des Gläubigerausschusses sein, Strafantrag wegen betrügerischen Bankrotts zu stellen. – In Geschäftsverbindung mit der Ges. stand auch die Handels- vertretung der Russischen Sowjetunion, die der Ges. russische Filme überlassen hat. Mit dieser ist der Konkursverwalter in Verhandlungen eingetreten, die zu dem Ergebnis führen dürften, dass die Handelsvertretung auch noch weiterhin der Ges. russische Filme zum Verleih überlässt, da der Verleihbetrieb fortgeführt werden muss, wenn überhaupt eine Div. für die vorrechtslosen Forderungen herausgewirtschaftet werden soll. Lt. Mitteil. des Verwalters v. Dez. 1931 ist der Verleihbetrieb fortgeführt worden u. hat zu erheblichen Einnahmen geführt. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass die Masseschulden u. Vorrechts- forderungen so gross waren, dass nach vollständiger Befriedigung der Masseschulden u. Massekosten nur eine teilweise Befriedigung der Vorrechtsforderungen möglich war.