Kredit-Banken und andere Geld-Institute. Kapital: M. 7 500 000 in 7500 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 6 000 000, erhöht lt. G.-V. v. 29./8. 1905 um M. 1 500 000, begeben zu pari plus Stempel, übernommen von dem gleichen Konsortium, das die alten Aktien besitzt. Die neuen Aktien dienten zum Erwerb von K 1 611 000 junger Prior.-Aktien der Westungar. Lokalbahn-A.-G. u. von K 1 125 000 der Prior.-Aktien der Budapest-Gran-Füzitöer Lokal-Eisenbahn. Obligationen: Der Gesamtumlauf der Oblig. darf das Vierfache des eingez. A.-K. nicht übersteigen, es dürfen auch nicht mehr Oblig. zur Ausgabe gelangen, als durch 85 % des Ankaufswertes, u. wenn dieser den Nennbetrag der angekauften Aktien Überstiegen haben sollte, durch 85 % des Nennwertes derselben gedeckt sind; auch muss, solange noch Oblig. der gegenwärtigen Anleihe in Umlauf sind, im Falle der Veräusserung von Effekten aus dem Portefeuille ein entsprechender Teil der Oblig. durch Rückkauf oder verstärkte Ausl. aus dem Umlaufe zurückgezogen u. vernichtet werden, es sei denn, dass an Stelle der veräusserten Aktien eine entsprechende anderweite Unterlage tritt. Ist die Deckung infolge von Veräusser. Amort. oder Ausl. von Eisenbahnwerten nicht mehr vorhanden, so ist der volle Gegenwert des Fehlbetrages in bar oder in Reichs- oder deutschen Staatsp. bei einem der Bankinstitute, welche lt. Beschluss des A.-R. als Aufbewahrungsstelle der Wertp. fungieren, zu hinterlegen. Die Wertp., auf Grund welcher Oblig. ausgegeben werden, sind bei einem oder mehreren Bankinstituten, welche sich mit Aufbewahrung fremder Wertp. befassen u. alljährlich ihre Bilanzen veröffentlichen, im Deutschen Reiche oder in Österreich-Ungarn zu hinterlegen. Bei welchen Bankinstituten die Hinterlegung erfolgt ist, ist in den Geschäftsberichten der Ges. alljährlich mitzuteilen. Die Zurückziehung hinterlegter Effekten darf ausser im Falle von Auslos. nur durch einstimmigen Beschluss des A.-R. oder im Falle der Nichteinigung des A.-R. mit Genehm. der G.-V. erfolgen. Bis zur vollständigen Tilg. vorgedachter Anleihe darf eine weitere Anleihe mit besseren Rechten auf das Vermögen der Ges. nicht aus- gegeben werden. Für die pünktliche Rückzahl. der Oblig. sowie für die Zahlung der Coup. haften: die an dritter Stelle deponierten Effekten, das A.-K. u. der R.-F. der Ges. Auf Grund dieser Bestimm. emittierte die Bank folgende Schuldverschreib. M. 25 000 000 in 4 % Schuldverschreib. von 1899, rückzahlbar zu 103 %, Stücke Lit. A à M. 1000, Stücke Iit. B à M. 2000. Die Stücke A u. B lauten zur Hälfte auf den Namen der Dresdner Bank, Berlin, zur Hälfte auf den Namen der Bayer. Vereinsbank, München. Zs. 2./1. u. 1./7. Rück- zahlbar lt. Plan in 76 Jahren ab 1901 durch Verlos. im Juli auf 2./1., verstärkte oder Total- kündig. seit 1901 zulässig. Vertreterin der Obligationäre Treuhand-Vereinigung Akt.-Ges. In Umlauf noch am 30./6. 1920: M. 22 928 000. Zahlst. wie bei Div. Aufgel. am 15./2. 1899 zu 101 %. Erster Kurs am 23./2. 1899: 101 %. Kurs Ende 1913–1922: In Berlin: 91.50, /z:¾% w¼% %ifbeß. 91 9030% 30, 90, „ –, 85 %. Die Obl. werden ab 15./4. 1920 franko Zs. notiert. Auch in Basel notiert. Die Versamml. der Obligationäre v. 24./2. 1921 beschloss die Einlös. der Zinsscheine der 4 % Obl. einschliessl. der per 2./1. 1921 fälligen und der planmässig zu verlos. Stücke zunächst auf die Dauer von 3 Jahren in der Weise zu stunden, dass jeder einzelne Zinstermin um 3 Jahre hinaus- geschoben wird, also die per 2./1. 1921 verlosten Stücke erst am 2./1. 1924 zur Einlös. gelangen und die planmässige Stückeauslosung erst im Jahre 1924 auf den 2,/1. 1925 ihren Fortgang nimmt. Der Vorstand soll jedoch verpflichtet sein, auch während der Dauer der Stundung zur Einlös. der Fälligkeiten zu schreiten, sobald die Mittel zur Deckung der sämtlichen zu einem und demselben Termin zu tilgenden Fälligkeiten ver- fügbar sind. Ergibt sich danach die Notwendigkeit einer vor dem obigen Termin vor- zunehmenden Auslos., so ist sie nach Bedürfnis abzuhalten. Diese Massnahme hängt damit zusammen, dass die Verwertung der der Centralbank für Eisenbahnwerte in Kronen zufliessenden Dividenden ihrer ungarischen Eisenbahnen infolge der gemäss Artikel 260 des Friedens- vertrages erfolgten Beschlagnahme nicht angängig ist und dieselbe auch, abgesehen davon, durch die katastrophale Entwertung der ungarischen Valuta nicht mehr den Markbetrag für den Obligationendienst ergibt. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. (erreicht 1913), event. besondere Abschreib. u. Rück- lagen, vom verbleibenden Überschuss bis zu 5 % Div., vom Rest 6 % Tant. an A.-R., sowie event. vertragsm. Tant. an Vorst., Überrest Super-Div. bezw. zur Verf. der G.-V. Bilanz am 30. Juni 1920: Aktiva: Diverse Eisenbahn-Prior.-Aktien 34 829 262, verschied. Effekten 5000, verl. Eisenb.-Prior.-Aktien 1 453 931, Effekten d. R.-F. 620 673, Debit. 311 426, Mobil. 1, Talonsteuerkto 8652, Verlust 214 337. – Passiva: A.-K. 7 500 000, eigene Oblig. 22 928 000, R.-F. 653 641, Amort.-F. 1 453 931, Kredit. 4 367 717, Einlös.-Kto für eigene verl. Oblig. 26 780, do. für Oblig.-Coup. 511 698, do. für Div.-Scheine 1515. Sa. M. 37 443 284. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Provis. 5134, Handl.-Unk. 54 037, Oblig.-Zs. 922 360, Agio für 4 % eig. Oblig. 3480, Kursverlust auf R.-F.-Effekten 12 417, Talonsteuer 18 894. – Kredit: Zs. von R.-F.-Effekten 34 556, Zs. u. Div. 767 429, Verlust 214 337. Sa. M. 1 016 323. Kurs Ende 1913–1922: In Berlin: 138, 141.75*, –, 110, 102, 85*, 70, –, –, – %. – In München; 137.25, 142.50*, –, 110, –, 85*, 70, 58, 90, 1800 %. Sämtl. Akt. wurden im Sept. 1906 an beiden Börsenpl. eingef., davon M. 3 000 000 am 22./9. 1906 zu 112 % aufgelegt. Dividenden 1911/12–1920/21: 7½, 8, 8½, 8½, 6, 5, 4, 0, 0, 0 %. Direktion: Ferd. Wolbrandt, Hans Ollenroth.