260 Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. Lisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs- Gesellschaften. Alsterthalbahn-Akt.-Ges., im Gutsbezirk Wellingsbüttel, Kreis Stormarn. (Hamburger Adresse: Plan Nr. 6. I.) Gegründet: 6./9. 1912; eingetr. 9./9. 1912 in Wandsbek. Zweck: Bau u. Betrieb einer vollspurigen Hauptbahn von Ohlsdorf über Wellingsbüttel nach Poppenbüttel und die unentgeltliche Abtretung der fertiggestellten Bahn an den Preuss. Eisenbahnfiskus. Das zur plan- u. anschlagsmässigen Vollendung u. Ausrüstung der Bahn erforderl. Anlagekapital wurde auf den Betrag von M. 2 183 000 festgesetzt. Von diesem Kapital waren M. 500 000 im Wege der Aktienbegebung aufzubringen (siehe A.-K.). Das weiter benötigte Kap. von M. 1 683 000 stellte die Alsterthal-Terrainges. der Alsterthal- bHiahn-Akt.-Ges. in der Form eines nicht rückzahlbaren unverzinsl. (verlorenen) Zuschusses zu den Baukosten zur Verfüg. Die Frist für die Vollendung u. Inbetriebnahme der Bahn ssist bis 1./10. 1921 verlängert worden. Eine provisorische Inbetriebnahme der Alstertalbahn erfolgte aber im Jan. 1918. Der Staatsregierung steht, unbeschadet des gesetzlichen Ankaufsrechts, das Recht zu, unter den nachstehenden Bedingungen das gesamte Eisenbahnunternehmen zu erwerben I. a) Erfolgt der Erwerb bei Fertigstellung der Alstertalbahn, so geht das gesamte Unter- nehmen mit allem Zubehör, ohne jegliche Entschädigung schulden- und lastenfrei in das unbeschränkte Eigentum des preuss. Staates über. b) Erfolgt die eigentümliche Übernahme des Bahnunternehmens durch den preuss. Staat zu einem späteren Zeitpunkte, jedoch vor Ablauf von 10 Jahren nach der Betriebseröffnung der Bahn, so sind der Alstertalbahn- A.-G. für die schulden- und lastenfreie Abtretung des gesamten Unternehmens mit allem Zubehör und allen Fonds an den preuss. Staat diejenigen Summen zurückzuzahlen, die von der Ges. bis zum Tage des Erwerbs für die Betriebsführung an die Staatseisenbahn- verwaltung entrichtet worden sind. II. Nach Ablauf von 10 Jahren nach der Betriebs- eröffnung der Bahn ist die Alstertalbahn verpflichtet, das gesamte Unternehmen mit allem Zubehör und allen Fonds gegen Erstattung der aus eigenen Mitteln aufgewendeten not- wWendigen und nützlichen Anlagekosten jederzeit an den preuss. Staat auf dessen Verlangen ahbzutreten. Als eigene Mittel gelten auch die nach Massgabe des Artikels II der Konzessions- urkunde von der Alstertal-Terrainges. aufgewendeten Beträge. Kapital: M. 500 000 in 500 Aktien à M. 1000, von den Gründern zu pari übernommen. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1Aktie = 18t. Bilanz am 31. März 1921: Aktiva: Bahnbau 2 417 748, Kassa 569, Bankguth. 6839, Wertp. 83 050, Wechsel (Reichsschatz-) 229 868, Zs.-Kto 25, Debit. 96 816, Verlust 324 468. – Passiva: A.-K. 500 000, Rückst. I: a) für die unentgeltliche Abtretung der Bahn an den preussischen Staat 2 007 748, b) für die von der Jul. Berger Tiefbau A. G. geleisteten Mehrarbeiten 120 000, c) für in Kl. Borstel im Enteignungswege zu erwerbende, für die Alsterthalbahn benötigte Grundflächen 290 000; do. II: 168 650, Kredit. 72 986. Sa. M. 3 159 385. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Zs. 7422, von der ATAG für in ihrem Auftrage aus- geführte Mehrarbeiten zurückerhalten 19 000, Verlust 76 413. – Kredit: Verwalt.-Kosten 55 388, Schiedsgerichtskosten 26 000, Stempel auf einberuf. A.-K. 13 750, Bahnbauausgaben 4022, Kursverlust 3675. Sa. M. 102 836. Dividenden 1912/13–1920/21: 0 % (Baujahre). Direktion: Hausmakler Friedr. Wilh. Wentzel, Hamburg; Dr. jur., Gottfried Krichauff, Elein Flottbek; H. C. Vering, Reg.-Rat Dr. Otto Rummler, Hamburg; Landrat Friedrich Knutzen, Wandsbek. Aufsichtsrat: Landesbaurat Gäthjens, Landesrat Roer, Landesbank-Dir. Niemeyer, Kiel; Kreisdeputierter Rudolf Lüdemann, Schiffbek; Karl Jakobi, Wulksfelde; Louis Biester, Hoisbüttel; Johannes Ströh, Oldesloe; Reinhold Krell, Sande; Heinrich Vagt, Bargteheide. Eisenbahn-Gesellschaft Altona-Kaltenkirchen-Neumünster in Altona a. E., Kaltenkirchenerstr. 1. Gegründet: 21./6. 1883. Konz. für Altona-Kaltenkirchen v. 27./4. 1883, für Kaltenkirchen- Bramstedt v. 10./5. 1897. Zur Verlegung der Bahn von der Provinzialchaussee wurde die Allerhöchste Konz. am 18./9. 1911 erteilt (siehe unten). Mit dieser Verlegung von der Chaussee wurde die Verbindung mit der Staatsbahn nach Stellingen verlegt. Erwerbs- berechtigt war der Preuss. Staat nach 30 Jahren auf Grund der letzten 5 jähr. Durchschnitts- Div. bezw. nach den event. Vereinbarungen; jedoch ist in der Konzessionsurkunde für die neue Strecke Bramstedt-Neumünster ausgesprochen, dass der Preuss. Staat von dem Rechte auf Erwerbung der Bahn erst 9 Jahre nach der Betriebseröffnung der Strecke Bramstedt- Neumünster Gebrauch machen kann.