3 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Aufsichtsrat: (5) Vors. Landrat von u. zu Gilsa, Demmin; Stellv. Minoratsbesitzer Graf von Cartlow, Cartlow; Landesrat Scheck, Landesrat Dr. Schultze, Reg. u. Baurat Lauser, Stettin; Bürgermeister Dr. Münster, Demmin; Reg.-Rat Dielitz, Stettin. Zahlstellen: Demmin: Ges.-Kasse, Demminer Kreisbank. Akt.-Ges. Demminer Kleinbahnen West in Demmin. Gegründet: 2./4. 1912; eingetragen 8./6. 1912. Gründer: Königl. Preussischer Staat, Grossherzogl. Mecklenburg-Schwerinsche Staat, Provinzialverband der Provinz Pommern, Kreiskommunalverband Demmin. Zweck: Bau u. Betrieb einer Kleinbahnlinie von Demmin über Meetschow nach Staven- Bagen u. Bredenfelde i. M. (Länge 50 km), mit Abzweig. von Meetschow nach Treptow a. Toll. Länge 42 km. Betriebseröffnung 1./7. 1913. Den Betrieb führt die Kleinbahnabteil. der Prov. Pommern. Bahnhypothek: M. 450 217. Kapital: M. 2 758 000 in 2758 St.-Aktien à M. 1000, übernommen von den Gründern zZu pari u. zwar vom Preuss. Staat 616, vom Mecklenburg-Schwerinschen Staat 179, vom Provinzialverband der Prov. Pommern 616, vom Kommunalverband des Kreises Demmin 1347. Ausserdem ist von verschiedenen Interessenten unter Garantie des Kreises Demmin der Ges. ein verlorener Zuschuss von M. 335 000 überwiesen worden. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Bilanz am 31. März 1922: Aktiva: Eisenbahn 3 692 292, Ern.-F.-Eff. 3022, Ern.-F.-Mat. 78 378, Reserveoberbaumaterial. 5670, Betriebsmittel-Reserveteile 13 940, Res.-Mat. 2750, Be- triebsmat. 55 286, Fernsprecher 3600, Beteil. Verg. vorp. Kleinb. 4625, Vorschuss-K. 41 496, Betriebs-K. 563 012, Provinzialhauptkasse Stettin 76 485, Reichsbank Stettin 500, Neuvorp. Spar- u. Kredit-Bank Stralsund 33 127, Kassa 41, Verlust 725 867. – Passiva: A.-K. 2 758 000, Bahnhyp. 450 217, Darlehn 140 302, Bauzuschuss-F. I 344 750, do. II 29 000, Ern.-F. 820 318, Abschreib. 29 500, Provinzialhauptkasse Stettin K. II 201 346, Kreissparkasse Demmin 3950, Vorschuss-K. Bahnverwalt. 395 792, Bestände 126 916. Sa. M. 5 300 095. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 617 357, Unk. 15 324, Zs. 57 213, Ern.-F. 619 384, Abschreib. 3594, Betriebsführ. 61 703. – Kredit: Eisenbahnbetriebs-K. 590 443, Betriebsmittelreserveteile 2626, Betriebsmat. 55 286, Reserveoberbaumaterial. 354, Verlust 725 867. Sa. M. 1 374 578. Dividenden 1912/13–1921/22: 0 %. Direktion: Kreisausschuss-Sekretär Papenfuss, Demmin. Aufsichtsrat: Vors. Landrat von u. zu Gilsa, Demmin; Stellv. Fideikommissbesitzer Albrecht von Heyden-Linden, Tützpatz; Ministerial-Rat Schwaar, Schwerin; Reg.-Rat Dielitz, Reg.- u. Bau-Rat Lauser, Landesrat Dr. Schultze, Landesrat Fritz Scheck, Stettin. Erfurter elektrische Strassenbahn in Erfurt. Gegründet: 9./9. 1893; eingetr. 23./9. 1893. Die Ges. hat bei ihrer Gründung von der Union-Elektricitäts-Ges. zu Berlin die derselben in Erfurt gehörigen Grundstücke nebst Ge- bäuden, das Geleismaterial, das rollende Material etc. der krüheren Pferdebahn nebst allen Rechten u. Verpflichtungen für M. 310 000 übernommen. Gegen diese Übertragung ist der Union-Elektricitäts-Ges. die Umwandlung in den elektr. Betrieb übertragen worden. Zweck: Bau u. Betrieb von Strassenbahnen für Personenbeförderung. Der Antrieb ge- schieht durch Elektrizität u. zwar mit reinem Oberleitungsbetr. nach System Thomson-Houston. Linien: Ilversgehofen-Steigerstr.; Schützenhaus-Nordhäuserstr.; Brühlerwallstr.-Leipzigerstr., Gothaerstr.-Weimarischestr.; Blücherstr.-Kavalleriekaserne. Bahnlänge ca. 22, 447 km, einf. Geleislänge 31,032 km. Der Wagenpark besteht aus 65 Motorwagen, 19 Anhängewagen, 4 Salzwagen u. 3 Schneepflügen. Fahrgeld-Einnahmen 1912/13–1921/22: M. 740690, 763 677, 749 876, 929 973, 1 223 550, 1 386 685, 1 510 704, 2 507 195, 4 963 283, 2. – Die Stadt Erfurt bewilligte 1912 ausser dem Darlehn (s. unten) M. 5 000 000 zur Deckung der Kosten des Anschlusses an das staatliche Elektrizitäts-Werk. Abgabepflicht an die Stadt: Für die ersten 5 Jahre v. 1./10. 1893 bis 1./10. 1898 waren keine Abgaben zu entrichten. Für die 5 Jahre 1898–1903 1 %, für die folgenden 10 Jahre 2 %, und für die ganze übrige Konzessionsdauer 3 % der Bruttoeinnahme. Die Konzession läuft bis 31./12. 1960. Nach dem 31./12. 1960 gilt der Vertrag still- schweigend auf je weitere 5 Jahre verlängert, wenn nicht mindestens 2 Jahre vor dem 31./12. 1960 oder 2 Jahre vor Ablauf des stillschweigend verlängerten Vertrages die weitere Fortdauer dieses Vertrages seitens eines der Kontrahenten gekündigt wird. Erlischt der Vertrag infolge Kündigung, so hat die Stadt das Recht, die Geleise, Wagen, Kraftstation, Wagenschuppen, überhaupt alles zur Strassenbahn Gehörige im ganzen vorhandenen Umfange unentgeltlich als freies Eigentum zu übernehmen. Macht die Stadt von diesem Recht nicht Gebrauch, so hat die Strassenbahn auf Verlangen der Stadt die für die Bahnanlage in Benutzung genommenen Strassen, unter Entfernung der zur Bahn gehörigen Gegenstände, auf eigene Kosten in guten Zustand zu versetzen. Seit 1./6. 1918 ist die Stadt Erfurt jederzeit berechtigt, die ganze betriebsfähige Anlage nebst sämtlichem Zubehör zum Taxwerte zu erwerben, welcher nach dem mit der Stadt bestehenden Fertrage zu berechnen ist (im Streitfalle durch ein Schiedsgericht.)