* 8 404 Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. * YV Rat Peter Klöckner, Haus Hartenfels bei Duisburg; Geh. Komm.-Rat Dr. Louis Hagen, Bankdirektor Dr. Georg Solmssen, Köln. Sitz der Gesellschaft bis 24. 3. 1919 in Nilvingen. Auf das A.-K. sind von der Akt.-Ges. Lothringer Hüttenverein Aumetz-Friede in Kneuttingen in Liquidation nachbenannte Sacheinlagen gemacht worden: Die genannte Ges. brachte als Mitbegründerin in die neue Akt.-Ges. ihr Vermögen als Ganzes ein nach dem Stande vom 30./6. 1917, wie er aus dem Rechnungsabschluss von diesem Tage ersichtlich ist. Ausgeschlossen sind diejenigen Beträge, welche zur Zahlung von Dividenden, Gewinn- anteilen und gestiftetien Summen auf Grund der Bilanz vom 30./6. 1917 durch Beschluss der G.-V. v. 31./10. 1917 erforderlich sind. Hiernach gehen alle Aktiven, einschliesslich aller Immobilien, auf die neue Gesellschaft über, welche auch alle Verbindlichkeiten der alten Gesellschaft übernimmt, soweit nicht obige Beträge ausgeschlossen werden. Die Gegenleistung wird auf M. 73 413 744 festgesetzt und abgegolten durch: 1. M. 57 952000 in als voll bezahlt geltende Aktien der neuen Gesellschaft; 2. M. 48 000 in bar. Dazu wird bemerkt, dass die festgesetzte Gegenleistung sich aus dem Nennbetrag des Aktienkapitals der belgischen Gesellschaft von M. 58 000 C00 und deren gesetzlichen Reservefonds von M. 15 413 744 erklärt. Die Eröffnungbilanz des Lothringer Hütten- u. Bergweirks-Verein am 1./7. 1917 entsprach der Bilanz der alten belgischen Gesellschaft v. 306. 1917. Die a. o. G.-V. v. 17./12. 1919 beschloss die Aufschiebung der Aufmachung der Jahres- bilanz für 1918/19 bis zum 30./6. 1920, die dann zus. mit derjenigen v. 30./6. 1920 der G.-V. V. 7./12. 1920 vorgelegt wurde. Die Verwaltung teilte mit, dass das We k in Kneuttingen von den Franzosen besetzt, dann unter Zwangsverwalt. gestellt u. schliesslich liquidiert wurde. Die lothringischen Werke wurden dann für frs. 103 700 000 an die aus 11 Industriefirmen (de Wendel, Schneider-Creusot usw.) hervorgegangene Société Métallurgique de Knutange im Wege der Vergebung ausschliesslich der Magazin- u. Lagervorräte verkauft. Nachdem der Reichstag sich gelegentlich des Reederei-Abfindungsvertrages für die Tätigung derartiger Abfindungsverträge mit anderen Industriezweigen ausgesprochen hatte, ist nach langen Verhandlungen am 13./5. 1921 ein Abfindungsvertrag zwischen der Reichsregierung u. den elsass-lothringischen Gruben u. Hüttenwerken zustande gekommen, nach welchem sie sich mit einer Abfindung von ungefähr dem 1½ fachen Friedenswert zufriedenzugeben hatten, während dem Reiche die weit höheren Liquid.-Erlösbeträge zufallen sollen. Hieibei musste noch die Verpflicht. übernommen werden, die Entschädigungsbeträge restlos zum Wiederaufbau zu verwenden. Die Zahlung erfolgte zum Teil in bar, zum Teil findet Raten- zahlung bis 1927 statt. Auf Grund des Erwerbes der Mehrheit der Vorz.-Akt. u. eines Teiles der St.-Akt. hat die Ges. zusammen mit dem Thyssen-Konzern die Bewirtschaftung der Geisweider Eisenwerke u. ihres wertvollen Erzbesitzes zunächst für 30 J. übernommen, wodurch sie für ihre Interessengemeinschafts-Werke erhebliche Mengen Rohstahl, Halb- u. Fertigerzeugnisse zur Wiederverarbeitung erhalten werden. Der Vertrag bezüglich Geisweid sieht auch eine gemeinsame Bewirtschaftung der Erzgrube Pfannenberger Einigkeit vor, bei welcher als dritter Kontrahent die Bergbau- u. Hütten-Akt.-Ges. Friedrichshütfe in Herdorf in Betracht kommt. Die a. o. G.-V. vom 17./12. 1919 beschloss auch die Aufkepagg von §ꝛ 3 der Interessen- gemeinschaftsverträge mit dem Faconeisen-Walzwerk L. Mannstaedt & Co., Troisdorf b. Köln und mit der Düsseldorfer Eisen- und Draht-Industrie, Düsseldorf, betreffend Vereinisung der Reingewinne der drei Gesellschaften für die Abschlüsse der beiden genannten Gesell- schaften vom 30./6. 1919. Die Verwaltungen des Lothringer Hütten- und Bergwerkvereins A.-G. und der Geisweider Eisenwerke A.-G., die bereits gemeinsame Interessen im Sieger- länder Erzbezug besitzen, beschlossen den Ankauf der Geisweider Aktien durch den Lothringer Hüttenverein in der Weise, dass für jede Geisweider Vorzugsaktie entweder zwei Lothringer Aktien und eine Barentschädigung von M. 3000 oder eine Lothringer Aktie und M. 5000 bar oder nur M. 7000 bar gegeben wurden. Für jede Geisweider Stammaktie wurde entweder eine Lothringer Aktie und M. 3500 bar oder nur M. 5500 bar gewährt. Das dem Hüttenverein nahestehende Bankenkonsortium war an das Kaufangebot nur ge- bunden, wenn 80 % Vorzugsaktien und 50 % Stammaktien zum Erwerbe an veboten wurden. 0 70 Die ÜUberleitung von grösseren Teilen der Vorzugsaktien in den Besitz des Hüttenvereins war bereits gesichert. Für den Lothringer Verein kam wegen des Umtausches der Aktien eine Kapitalerhöhung nicht in Frage, weil die benötigten Aktien von den Grossaktionären zur Verfügung gestellt wurden. Über den Besitz und die Beteiligungen der Ges. bei andern Werken s. Handbuch Jahr- gang 1921,22. Die mit den Mannstaedtwerken bis 1923 und mit der Draht-Industrie bis 1935 laufenden Interessengemeinschafts-Verträge bezwecken, bei den drei Gesellschaften die Geschäftsführung nach einheitlichen Gesichtspunkten zu regeln. Dem Lothr. Hütten- u. Bergwerks-Ver. steht die Führung der Interessengemeinschaft zu u. dass die nach bestimmten Grundsätzen ermittelten Reingewinne der drei Ges, zunächst beim Hüttenverein vereinigt werden. Aus dem sich ergebenden Gesamtreingewinn überweist der Hüttenverein an die Manstaedt-Werke u. die Draht-Industrie 5 % auf die St.-Aktien der beiden Ges. u. 6 % auf die Mannstaedt-Vorzugs-Aktien nebst den vorgesehenen Tant. Der Mehrbetrag bleibt dem Hüttenverein mit der Massgabe, dass er für das erste und zweite volle Prozent über hinaus verteilter Hüttenvereins-Dividende den Mannstaedt-Werken je ½ % weiterer Div. auf die St.-Aktien zu überweisen hat. Für jedes weitere volle Prozent Hüttenvereins-Div.