Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. über 7 % hinaus erhalten die Mannstaedt-Werke je weiter ½ % Div. auf ihr gesamtes A.-K. Bei der Festsetzung der vom Hüttenverein auszuzahlenden Beträge sind die sich ergebenden Beträge für Tant. zu berücksichtigen. Der Hüttenverein ist ferner verpflichtet, für jedes volle Prozent über 5 % hinaus, welches er an seine Aktionäre zur Verteilung bringt, der Draht-Ind. denjenigen Betrag zu vergüten, der ihr die Auszahlung von ½ % weiterer Div. auf ihr gesamtes A.-K. ermöglicht. Sollte der sich ergebende Gesamtreingewinn der drei Ges. nicht ausreichen, um die zunächst vorgesehenen Vergütungen an die beiden anderen Ges. von 5 bzw. 6 % im vollen Umfange vornehmen zu können, so soll derselbe zwischen letzteren im Verhältnis ihrer Aktienkapitale geteilt werden. Für die vom 1./7. 1914 ab laufenden Geschäftsjahre der Mannstaedt-Werke hat der Hüttenverein, solange er auf sein eigenes Kapital bis zu 8 % Div verteilt, an die Mannstaedt-Werke auf den Nominalbetrag des A.-K. derselben so viele Prozent zu vergüten, als dem Dividendensatze des Lothringer Hütten-Ver. entsprechen. Für jedes weitere volle Prozent Hütten-Ver.-Div. über 8 % hinaus haben die Mannstaedt-Werke einen zur Ausschüttung von ½ % auf das gesamte A.-K. aus- reichenden Betrag zu erhalten einschl. der sich bei den Mannstaedt-Werken jeweils erge- benden Beträge für Tantiemen. Dagegen verzichten die Mannstaedt-Werke ebenfalls ab 1./7. 1914 auf den für sie bis dahin bestehenden Anspruch, wonach sie vorab eine Div. von 5 % bzw. 6 % zu erhalten haben. Ferner ist dem Lothr. Hütten- u. Bergwerks-Verein das Recht eingeräumt, das Vermögen der beiden Ges. als Ganzes bei den Mannstaedt-Werken spätestens bis zum 30./7 1923 zu erwerben, u. zwar im Verhältnis von 9 Hüttenvereins- Aktien: 10 Vorzugs- oder Stammaktien der Mannstaedt-Werke oder 10 Aktien der Düssel- dorfer Eisen- u. Draht-Ind. Die Ges. hat eine Interess.-Gemeinschaft mit dem Hasper Eisen- u. Stahlwerk, Haspe, u. dem Georgs-Marien-Bergwerks- u. Hütten-Verein A.-G., in Osnabrück herbeigeführt, welche durch die G.-V. v. 9./12. 1920 genehmigt worden ist. Der Vertrag sieht vor, dass auch die beiden Ges. die Geschäfts- u. Betriebsführung nach einheitlichen Gesichtspunkten bewirken u. die Erträgnisse bei der Lothringer Ges. vereinigt werden. Aus dem Gesamtreingewinn erhält das Hasper Werk für je 1 % Hüttenvereins-Div. einen Betrag, der Haspe die Aus- schüttung einer gleichen Div. erlaubt. Bei einer höheren Div. als 8 % hat die Ges sich verpflichtet, für jedes über 8 % hinausgehende Proz. an Haspe einen Betrag zu überweisen, der die Ausschüttung von 1½ % weiterer Div. auf die Akt. von Haspe u. ¼ % an Georgs- Marienhütte ermöglicht. Ausserdem wurde ein Interess.-Gemeinschaftsvertrag mit der „Königsborn“ A.-G. für Bergbau etc. in Unna-Königsborn in der Weise abgeschlossen, dass die Ges. die Führung auch dieser Interess.-Gemeinschaft übernahm u. den Aktionären von Königsborn eine Div. von 20 % für 50 Jahre garantiert hat. Der Lothr. Hütten- u Bergwerks-Verein ist Mitglied folgender Verbände: er gehört dem Stahlwerks-Verbande in Düsseldorf mit einer Gesamtbeteiligung von 247 271 t Rohstahl, Halbzeug, Formeisen u. Eisenbahn-Oberbaumaterial u. für seine übrige Walzwerkserzeugung dem Stabeisen-Verband mit einer Beteiligung von 183 324 t an. Im Roheisen-Verband in Essen hat er eine Beteiligung von 126 000 t. Bei dem Rheinisch-Westfäl.-Kohlen-Syndikat in Essen ist er mit 1 905 300 t Kohlen u. einem Selbstverbrauchs-Kontingent von 1 040 900 t beteiligt. 1923 Verschmelzung des Lothringer Hütten- u. Bergwerks-Verein in Berlin-Rauxel durch Übernahme des Vermögens der Gesellschaften Gewerkschaft Victor in Rauxel, Ge- werkschaft Ickern in Rauxel, Gewerkschaft General in Rauxel, „Königsborn“ A.-G. für Bergbau, Salinen- u. Soolbad-Betrieb in Unna-Königsborn, Georgs-Marien-Bergwerks- u. Hütten-Verein in Georgsmarienhütte, Hasper Eisen- u. Stahlwerk in Haspe, Düsseldorfer Eisen- u. Draht-Industrie in Düsseldorf, Faconeisen-Walzwerk L. Mannstaedt & Co. in Troisdorf u. Gewerkschaft Quint in Quint. Die Firmenbezeichnung „Lothringer Hütten- u. Bergwerks-Verein“ ist ersetzt durch „Klöckner-Werke A.-G.' Der Sitz der Klöckner- Werke A.-G. ist unverändert Berlin. Die Hauptverwaltung verbleibt bei der Zweig- niederlassung Rauxel. Die Bergwerke Victor, Ickern, General, Königsborn u. Werne sind der Zweigniederlass. Rauxel (Bergbauverwaltung) angegliedert worden. Weitere Zweig- niederlass. wurden errichtet in: Osnabrück- unter Klöckner-Werke A.-G., Abt. Georgs- marienwerke; Haspe unter Klöckner-Werke A.-G., Abt Hasper Eisen- u. Stahlwerk; Düssel- dorf unter Klöckner-Werke A.-G., Abt. Eisen- u. Drahtindustrie; Troisdorf unter Klöckner- Werke A.-G., Abt. Mannstaedt-Werke; Quint unter Klöckner-Werke A.-G., Abt. Eisen- werk Quint. Zweck: a) Erwerb des gesamten Vermögens des Lothringer Hütten-Vereins Aumetz- Friede zu Brüssel u. Kneuttingen einschl. aller Hütten- u. Bergwerksanlagen, b) Bergbau auf Kohlen, Eisenerz und andere Mineralien auf allen Gruben, welche die Gesellschaft eigentümlich oder pachtweise oder unter irgend einem anderen Titel erwerben oder betreiben wird, sowie Herstellung und Verwertung der dabei anfallenden Nebenerzeugnisse. c) Die Verhüttung und die sonstige Verwertung der gewonnenen oder anderweitig erworbenen Bergbauerzeugnisse, sei es in rohem Zustande, sei es durch Verarbeitung für Handel und Gebrauch, insbesondere auch die Herstellung von Eisen, Stahl und der daraus gewonnenen Erzeugnisse, ihre Verarbeitung in allen möglichen Formen und Zusammensetzungen sowie die Verwertung dieser Erzeugnisse. d) Die Errichtung oder der Erwerb von Anlagen aller Art, welche zur Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlich oder förderlich sind, ins- besondere der Betrieb von Transportunternehmungen, die Errichtung von Hilfsbetrieben usw. e) Beteilig. bei anderen Gesellschaften in jeder möglichen Rechtsform und überhaupt 6