Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. 437 gestellt). 2) Die Werksanlage in Neuoege ist 1906 errichtet u. 1913 erweitert. Vorhanden sind 2 Walzwerke mit je 3 Walzenstrassen, ferner eine elektr. Zentrale für Kraft- u. Licht- Zwecke, die teils durch eine Wasserturbine, teils durch Dampfmaschinen betrieben wird, ferner elektr. Reserve-Zentrale, die mit einer Dampfmaschine betrieben wird. Grundbesitz rund 46 ha. Die G.-V. v. 26./10. 1911 genehmigte einen Verschmelzungsvertrag mit der Akt.-Ges. Maschinenfabrik Deutschland in Dortmund. 1912 Erwerb der benachbarten Kleineisenzeug- fabrik der Firma v. d. Becke & Co. Beide Unternehm. werden in der Form von G. m. b. H. weiterbetrieben. 1914 Erwerb der Mehrzahl der Kuxe der Gew. Eisenzecher Zug, welche besonders Spateisenstein fördert. 1914 erfolgte der Ankauf der Mehrzahl der Kuxe der Gew. Haltern I–XII. Im Laufe des J. 1919/20 hat die Ges. Hoesch sich die beiden Firmen Draht- werk Hohenlimburg Boecker & Röhr in Hohenlimburg (mit den 2 Abteilungen Kaltwalzwerk u. Federnfabrik) u. Hemer Nietenfabrik Gebr. Prinz in Hemer i. W. angegliedert. Beide Unternehmungen bilden eine wertvolle Erweiterung der Verfeinerungsbetriebe von Hoesch und werden in der Form von G. m. b. H. weiterbetrieben. Die Ges. hat sich 1920/21 mit Rücksicht auf die Notwendigkeit, sich für ihre Erztransporte frachtlich zu sichern, an der Seereedereiges. Frigga in Hamburg beteiligt; auch sind ihre Weiterverarbeitungsbetriebe durch den Erwerb der Firma Both & Tilmann, Dortmund, deren Fabrikgrundstücke mit den Betriebsgrundstücken der Zeche Kaiserstuhl I zusammenstossen, vermehrt worden; dieser Betrieb befasst sich in der Hauptsache mit dem Waggon- u. Weichenbau. Ferner hat sich die Ges. für die Deckung ihres Bedarfs an Kalksteinen u. gebranntem Kalk bei A.-G. Rheinisch- Westfälische Kalkwerke in Dornap durch Erwerb einer grösseren Anzahl Aktien beteiligt. 1921/22 Erweiterung des Grundbesitzes um rd. 22 Morgen. Interessengemeinschaftsvertrag mit dem Köln-Neuessener Bergwerksverein: Der Vertrag ist mit Wirkung v. 1./7. 1920 an auf 80 Jahre abgeschlossen; das Quoten- verhältnis ist für beide Teile gleich. Der Vorstand von Hoesch hat die Betriebsleitung der Interessengemeinschaft; Köln-Neuessen ist jedoch das Recht eingeräumt, aus seinen ordent- lichen Vorstandsmitgliedern zur Wahl in den Vorstand von Hoesch jeweils bis zur Zahl der ordentlichen Vorstandsmitglieder von Hoesch seinerseits Mitglieder vorzuschlagen. In Ausübung dieses Rechts ist der Gen.-Dir. von Köln-Neuessen, Bergrat Dr.-Ing. e. h. Fritz Winkhaus, bei Hoesch zum Vorstandsmitglied bestellt worden. Ihm liegt die Oberleitung des gesamten Bergwerksbesitzes beider Gesellschaften ob. Zur Überwachung der Durch- führung des Gemeinschaftsvertrages ist ein Gemeinschaftsausschuss gebildet worden, der aus je 7 Mitgliedern des Aufsichtrats jeder der beiden Gesellschaften besteht. Der Vorsitz in dem Gemeinschaftsausschuss wechselt alljährlich zwischen den beiden Gesellschaften. Dem Gemeinschaftsausschuss sind die Abschlüsse beider Gesellschaften zur Bestätigung einzureichen. Er hat die vom Vorstand jeder Gesellsch. vorgeschlagenen Abschr. u. Rück- lagen zu prüfen u. das Ergebnis jeder Gesellsch. festzustellen. Die Ergebnisse beider Ge- sellschaften sind dann in der Art auszugleichen, dass jeder Gesellsch. der gleiche Betrag zufällt. Die Gewinnanteile, die Köln- Neuessen aus seinen im Jahre 1920 übernommenen M. 5 000 000 Hoesch-Aktien zufliessen, fallen nicht unter das für die Ausgleichung in Frage kommende Ergebnis, verbleiben vielmehr zur alleinigen Verfügung von Köln-Neuessen. Bei späteren Kapitalserhöhungen beschliesst der Gemeinschaftausschuss darüber, ob u. in welchem Umfange der betreffenden Gesellschaft für das ihr durch die Kapitalserhöhung zufliessende neue Betriebskapital eine besondere Beteilig. am Ergebnis der beiden Gesell- schaften zustehen soll. Erhöht eine der Gesellschaften ihr Kapital ohne einen solchen Beschluss des Gemeinschaftsausschusses, so hat sie keinen Anspruch auf eine solche be- sondere Beteiligung. Jede Gesellsch. kann über den ihr zustehenden Anteil an der Summe der Ergebnisse beider Gesellsch. frei verfügen. Bei Beendigung der Interessengemeinsch. ist jede Gesellsch. verpflichtet, der andern einen Anteil am Jahresgewinn zu gewähren, der der Höhe der Beträge entspricht, die an die Gesamtheit der eigenen Aktionäre aus- geschüttet werden. Bei Feststellung dieser Beträge werden für den Fall, dass nach Be- endigung der Interessengemeinschaft die eine oder andere Ges. ihr Kapital erhöht, 5 % des der Ges. neu zugeflossenen Kapitalbetrages vorweg abgezogen. Im Falle der Liquidation einer Ges. wird der nach Berichtigung der Schulden, der Rückzahlung des Nennwertes der Aktien, des Rückzahlungskurses der Vorz.-Aktien u. des etwaigen Agios der nach Ein- gehung der Interessengemeinschaft etwa neu ausgegebene Aktien verbleibende Liquidations- erlös zwischen der Gesamtheit der Aktionäre beider Ges. hälftig geteilt. Die vorerwähnten M. 5 000 000 Hoesch-Aktien an Köln-Neuessen werden hierbei gesondert behandelt. Geht nach Beendigung der Interessengemeinschaft eine der Ges. im Wege der Fusion in einer andern Ges. auf, so hat die aufnehmende Ges. entsprechende Verpflichtungen. Beide Ges. sind berechtigt, die Verbuchung vorerwähnter Rechte in der Form eines Genussscheins zu verlangen. Uber Streitigkeiten aus dem Gemeinschaftsvertrage entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges ein Schiedsgericht. 1922 engere Verbindung mit der Akt.-Ges. F. Huppers- busch & Söhne in Gelsenkirchen durch Aktienerwerb von der letzteren. Kapital: Bis 24./3. 1923: M. 95 000 000 in 13 332 St.-Akt. à M. 1500 u. 55 002 St.-Akt. à M. 1000 u. 5000 auf den Namen laut. Vorz.-Akt. (Gruppe I) u. 15 000 auf den Inhaber laut. Vorz.-Akt. (Gruppe II) über je M. 1000. Urspr. M. 3 600 000; erhöht bis 1914 auf M. 28 000 000, s. hierüber Jahrg 1920/21. Die G.-V. v. 13./2. 1920 beschloss, das Kapital zu erhöhen durch Ausgabe von M. 7 000 000 Stamm- u. M. 5 000 000 Namen-Vorzugs-Aktien, diese begeben zu 100 %. Letztere sind mit 5 % Vorzugsdiv. sowie einem dreifachen Stimmrecht für je M. 500