Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1081 verzichten, so muss sie zwei Jahre vorher kündigen. In diesem Falle hört jede Berechtigung u. Verpflichtung der Ges. zur Stromlieferung innerhalb der Stadt auf. Verträge mit anderen Gemeinden etc.: Die Verträge sind insden Jahren 1903–1908 geschlossen u. laufen von 25 bis zu 50 Jahren. Für die Gemeinden ist gegen die Ein- räumung des ausschliessl. Rechts der Strassenbenutzung zwecks Stromlieferung eine jede nach der Art des Strombezuges von 1–8 % schwankende Abgabe von den Bruttoeinnahmen ausbedungen. Die Ges. liefert den Gemeinden und Privaten elektr. Strom für Licht- und Kraftzwecke zu vereinbarten Preisen. 24 Gemeinden sind verpflichtet, das gesamte Kabel- netz mit Zubehör nach Ablauf des Vertrages zum jeweiligen Taxwert zu übernehmen, falls sie ein eigenes Elektrizitätswerk errichten oder den Strom von Dritten beziehen wollen. Im übrigen besitzen die Gemeinden das Recht zur käuflichen Übernahme des Niederspannungs-Kabelnetzes zum Taxwert nach Ablauf des Vertrages oder schon vorher nach einer für dig einzelnen Fälle besonders geregelten Frist, zumeist nach 10 oder 15 Jahren, doch bleibt bei Übernahme des Niederspannungs-Kabelnetzes die Verpflichtung zur Strom- abnahme bis zum Ablauf des Vertrages bestehen. Ferner bestehen Stromlieferungsverträge mit dem Hafen Ruhrort, mit der Eisenbahndirektion Essen, sowie mit der Industrie- Terrain-Ges. Reisholz bei Düsseldorf a. Rh. Die Ges. versorgt eine grosse Anzahl von Zechen u. sonst. Werken der Grossindustrie auf Grund von festen Verträgen. Weiter besteht ein Vertrag mit dem Steinkohlenbergwerk Rheinpreussen, kraft dessen das Rheinisch-Westfäl. Elektrizitätswerk aus den Lieferungen an die Städte Uerdingen, Krefeld u. Krefeld Hafen, an die Gemeinden Friemersheim u. Hochemmerich u. an eine Anzahl Bahnhöfe die Nutz- niessung hat u. die Übertragung dieser Verträge auf sich jederzeit verlangen kann. Zum Zwecke der Kabelführung in industrielle Werke sind ferner mit einer Reihe von Gemeinden Durchgangsverträge geschlossen, welche der Ges. gestatten, ihre Kabel durch das Gebiet der Gemeinde zu führen, u. zwar zwecks Stromversorgung von Interessenten ausserhalb der Gemeinde mit der Berechtig., innerh. der Gemeinde Strom an Grosskonsumenten abzugeben. Im Jahre 1909 wurde ein Vertrag zwisehen dem Rheinisch-Westfäl. Elektrizitätswerk u. dem LandkreisSolingen genehmigt, nach welchem der Landkreis dem Werke den Bau von normal- spurigen Strassenbahnen ähnlichen elektr. Kleinbahnen im unteren Kreise Solingen übertrug. der Bau der Bahnen erfolgt auf Kosten des Kreises. Gleichzeitig wurde ein Pachtvertrag mit dem genannten Werke abgeschlossen; nach diesem Vertrage verpachtet der Landkreis Solingen dem Werke von dem Augenblick der Inbetriebnahme also ab 1911 der vorerwähnten Bahnen deren ausschliessl. Betrieb auf die Dauer von 60 Jahren. Mit dem Landkreise Solingen ist 1911 ferner ein Vertrag getätigt, nach welchem das Rheinisch- Westfäl. Elektrizitätswerk die bisher von der Solinger Kleinbahn A.-G. betriebenen Strassenbahn- linien in Pacht nahm: auch der Betrieb der Solinger Kreisbahn wurde übernommen. Ausser- dem ist die Ges. an den Bau u. Betrieb verschied. elektr. Strassenbahnen beteiligt. Kapital: M. 550 000 000 in 550 000 Aktien, davon 305 000 Inh.-Akt. u. 245 000 Nam.-Akt. à M. 1000. Urspr. M. 2 500 000, erhöht lt. G.-V. v. 23./6. 1900 um M. 1 250 000, lt. G.-V. v. 28./12. 1901 um M. 250 000, lt. G.-V. v. 22./12. 1903 um M. 6 000 000. Die G.-V. v. 14./3. 1906 erhöhte dann das Kap. um M. 20 000 000. Die G.-V. v. 24./9. 1910 beschloss weitere Erhöh. des A.-K. um M. 8 000 000. Die G.-V. v. 14./6. 1913 beschloss weitere Kap.-Erhöh. um M. 12 000 000. Die a. o. G.-V. v. 24 /6. 1918 beschloss die Erhöh. des A.-K. um M. 10 000 000. Noch- malige Kap.-Erhöh. um M. 48 000 000 in 48 000 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./7. 1920, davon M. 30 000 000 übern. von einem Konsort., angeb. den Aktionären zu 100 %. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 27./11. 1920 um M. 42 000 000 für 1920/21 zur Hälfte div.-ber. Hiervon wurden M. 10 800 000 von einer Bankengemeinschaft übern. u. den alten Aktion. vom 8.–31./1. 1921 10: 1 zu 100 % plus 7½ % für Kosten angeboten; die restl. M. 31 200 000 neuen Aktien wurden an die bisher nicht beteiligten Kommunalverbände zu 150 % begeben. Sodann erhöht lt. G.-V. v. 26./4. 1922 um M. 400 000.000 in 245 000 Nam.-Akt., welche der Einzieh unterliegen, u. 155 000 Inh.-Akt. à M. 1000, begeben zu 108 % mit Div.-Ber. ab 1./7. 1922. Von den Inh.- Akt. sind 95 000 Stück gezeichnet von der Darmstädter u. Nationalbank zu Berlin, mit der Verpflicht., dieselben a) den Inh. der Aktien der Braunkohlen- u. Briketwerke Roddergrube A.-G. zum Umtausch in der Weise anzubieten, dass gegen M. 1000 Roddergrube-Aktien M. 2000 neue Inh.-Akt. zum Umtausch kommen, b) den Gewerken der Gew. der Steinkohlen- bergwerke Viktoria Mathias, Essen, Graf Beust, Essen, u. Friedrich Ernestine, Stoppenberg bei Essen, zum Umtausch gegen die Kuxe dieser Gew. in der Weise anzubieten, dass auf drei Kuxe der Gew. Viktoria-Mathias M. 25 000 Rhein.-Westfäl. Aktien oder ein Kux der Gew. Viktoria-Mathias M. 8000 Rhein.-Westfäl. Aktien u. M. 500 bar, drei Kuxe der Gew. Graf Beust M. 23 000 Rhein.-Westfäl. Aktien oder ein Kux der Gew. Graf Beust M. 7000 Rhein.-Westfäl. Aktien u. M. 1000 bar, drei Kuxe der Gew. Friedrich Ernestine M. 20 000 Rhein.-Westfäl. Aktien oder ein Kux der Gew. Friedrich Ernestine M. 6000 Rhein.-Westfäl. Aktien u. M. 1000 bar entfallen. Die auf die einzutauschenden Kuxe entfallende Ausbeute steht den bisher. Kuxenbesitzern bis zum 30./6. 1922 zu. Die Nam.-Aktien wurden den Kommunalverbänden zum Bezuge angeb. Restl. M. 60 000 000 Inh.-Akt. angeb. den bisher. Aktionären im Verh. 5: 2 vom Anf. Juni bis 30./6. 1922 zu 108 %. Anleihen: I. M. 10 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib., aufgenommen 1905 zum weiteren Ausbau der Zentrale und des Kabelnetzes, rückzahlbar zu 102 %, Stücke (Nr. 1–10 000) à M. 1000, auf Namen der Deutschen Bank in Berlin oder deren Order. Zs. 1./4. u. 1/1