Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1097 Lerche, Berlin. Die „Siemens“ Elektrische Betriebe A.-G. zu Hamburg (nachstehend , S. E. B.“ genannt) bringt in die Kraftwerk Unterweser Akt.-Ges. (nachstehend „K. U. W. genannt) ein: 1. die im § 22 des Gesellschaftsvertrags näher bezeichneten, in den Gemarkungen Farge u. Rekum belegenen Grundstücke nebst den darauf befindlichen Baulichkeiten, so wie alles steht u. liegt, ohne Gewähr für Grösse, Güte u. Beschaffenheit; 2. die Rechte aus nach- stehenden Stromlieferungsverträgen: a) Vertrag zwischen der „S. E. B.“ u. der Norddeutschen wWollkämmerei Delmenhorst; b) Vertrag mit der Elektrizitätsgenossenschaft Bardewisch; 0c) Vertrag mit der Elektrizitätsgenossenschaft Deichshausen; d) Vertrag mit der Elektrizitäts- genossenschaft Altenesch; e) Vertrag mit der Gemeinde Hasbergen; f) Vertrag mit der Firma Neugebauer & Co. in Hamburg; g) Stromlieferungsvertrag zwischen dem Elektrizitäts- verband Stade in Bremen; h) Demarkationsvertrag zwischen der ,S. E. B.“ u. dem bremi- schen Staat. 3. Die Weserkreuzung Farge-Berne, bestehend aus vier auf betonierten Fun- damenten stehenden Haupt- u. Vortürmen u. zwei ca. 3 km langen Starkstromleitungen, die Starkstromleitungen Weserkreuzung-Berne u. Berne-Delmenhorst mit Stichleitung nach Deichshausen sowie Weserkreuzung-Transformatorenstation Farge. 4. Die Transformatoren- station in Altenesch u. Deichshausen sowie die innere Einrichtung der Transformatoren- station Wollkammerei Delmenhorst. Soweit die vorstehend zu 3 u. 4 bezeichneten Leitungen u. Transformatorenstationen sowie die Türme der- Wasserkreuzung sich auf Grundstücken befinden, die nicht der ,S. E. B.' gehören, kommt die „ S. E. B.“ dafür auf, dass diese Grundstücke für die bisherigen Zwecke ungehindert in derselben Weise benutzt werden dürfen, wie dies dieser Gesellschaft bisher auf Grund eingetragener Grunddienstbarkeiten zusteht. Diese Grunddienstbarkeiten sind unverzüglich u. weitmöglichst auf die „K. U. W.“ zu übertragen u. von der ,S. E. B.“ alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zu einer Übertragung dieser Berechtigungen auf die „K. U. W.“ erforderlich u. zweckdienlich sind. Soweit die Grundstücke der ,S. E. B.“ gehören, ist sie verpflichtet, das Eigentum an die „K. U. W.“'bis spätestens 1. Juli 1922 zu übertragen. ohne besondere Vergütung. 5. Alle Rechte, die der „Ss E. B.“ aus dem Verleihungsbescheid des Bezirksausschusses Stade vom 22. Oktober 1917 u. aus dem Bescheid des Regierungspräsidenten Stade vom 17. September 1919 zustehen. Die „S. E. B.“ hat unverzüglich alle Rechtshandlungen vor- zunehmen, die etwa noch erforderlich sein sollten, um die rechtswirksame Ubertragung dieser Rechte auf die „K. U. W.“' herbeizuführen. Jedenfalls hat die „S. E. B.“ dafür auf- zukommen, dass diese Rechte für den Betrieb der „K. U. W.“' verwertet werden können. Die „S. E. B.“ leistet der „K. U. W.“ Gewähr für die Rechtsgültigkeit u. Rechtsbeständig- keit der vorstehend zu 1–5 aufgeführten Eigentums- u. sonstigen Rechte. Die „S. E. B.“ ist verpflichtet, soweit sie dazu in der Lage ist, alle Rechtshandlungen u. Rechtserklärungen vorzunehmen, die erforderlich oder zweckdienlich sind, um die eingebrachten Sachen oder Rechte in vollem Umfange rechtswirksam auf die „K. U. W. zu übertragen u. die dauernde Ausübung der eingebrachten Eigentums- u. sonstigen Rechte zu sichern. Die Vergütung für die vorstehenden Sacheinlagen ist auf zusammen M. 10 000 000 festgesetzt worden. Hiervon entfallen M. 500 000 auf die Grundstücke. Durch diese Sacheinlagen werden die seitens der „S. E. B.' übernommen M. 14 997 000, Aktien in Höhe von M. 4 999 000 sowie das gesamte Aufgeld von M. 1 499 700, d. h. also zusammen M. 6 498 700 belegt. Der Rest der Vergütung mit M. 3 501 300 ist der „S. E. B.“' bar zu vergüten. Zweck: Erricht. u. Betrieb von Kraftwerken (Überlandzentralen z. Gewinnung u. Ver- teil. von elektr. Kraft- u. Lichtstrom), insbes. die Erricht. u. der Betrieb eines an der Unter- weser bei Farge zu errichtend. Kraftwerks sowie Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden geschäftl. u. wirtschaftl. Massnahmen jeder Art. Die Ges. ist auch berechtigt, sich an Unternehm. mit gleichen oder ähnl. Zwecken zu beteiligen u. solche zu betreiben. Kapital: M. 30 000 000 in 30 000 Inh.-Akt., übernommen von den Gründern zu 119 Geschäftsjahr: 1./10.–30./9. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Direktion: Direktoren Knud Nielsen, Alb. Teschemacher, Hamburg. Aufsichtsrat: Dr.-Ing. e. h. Carl Friedr. von Siemens, Berlin; Dr. phil. Alfred Berliner, Schermeisel i. d. Neumark; Bankdir. Carl Albrecht Burckhardt, Dr. jur. Carl Paul Daniel Wiedemann, Basel. Neue Deutsche Kabelgesellschaft Akt.-Ges. in Hamburg. Gegründet: 5./1. 1922; eingetr. 23./2. 1922. Gründer: M. M. Warburg & Co., Hamburg; A. Schaaffhausen'scher Bankverein A.-G., Köln; Bankier Dr. Carl Melchior, Dr. jur. Ernst Spiegelberg, Dr. jur. Fritz Liebmann, Hamburg. Zweck: Erwerb. von Konzessionen jeglicher Art für telegraph. u. telephon. Verbind., die Herstell., die Unterhalt. u. der Betrieb solcher Verbind., ferner die Beteil. an ähnlichen Unternehm., insbes. die Herstell. u. der Betrieb unterseeischer Kabelverbind. von Deutsch- land nach den Azoren, alles dies im Einvernehmen mit dem Reichspostministeriumm. Kapital: M. 2 000 000 in 2000 Namen-Akt., übern. von den Gründern zu 110 %. Geschäftsjahr: 2 Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Direktion: Franz Wilh. Alb. Rose, Henry Carl Joh. Wulff, Hamburg. Aufsichtsrat: Vors. Bank-Dir, Dr. Karl Beheim-Schwarzbach, Berlin; Botschafter a. D. John von Berenberg-Gossler, Vors. des Direktoriums der Hamburg-Amerika-Linie Geh.-Rat Dr. Wilh. Cuno, Hamburg; Bank-Dir. Geh.-Rat Dr. Walter Frisch, Berlin; Fabrikbes. Geh. 8= „