Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1145 Bilanz am 30. Juni 1922: Aktiva: Kassa 54 088, Wechsel 300 740, Waren u. Material. 1.750 786, Anlage 123 851, Debit. 3 529 139. – Passiva: A.-K. 1 000 000, Kredit. 3 874 089, Reingewinn 884 515. Sa. M. 5 758 605. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.- u. Betriebs Unk. 2 069 123, Löhne u. Gehälter 1 769 446, Abschr. 191 480, Gewinn 884 515 (davon R.-F. 50 000, Werkerhalt.-F. 750 000, Tant. 40 387. Vortrag 44 128). Sa. M. 4 914 565. – Kredit: Waren u. Fabrikat.-K. M. 4 914 565. Dividende 1921/22: 0 %. Direktion: Heinr. Kampschulte, Dr. Wilh. Kampschulte, Karl Schmidt. Aufsichtsrat: Vors. Bankier Hans Harney, Barmen; Amtsgerichtsrat Hugo Weissleder, Solingen; Dr. jur. Theodor Haanen, Gräfrath. Sonderburger Elektrizitätswerk, Akt.-Ges. in Sonderburg. Gegründet: 23./3. bezw. 2./5. 1907; eingetr. 10./5. 1907. Gründer s. Jahrg. 1912/13. Zweck: Erzeugung u. Abgabe elektr. Energie sowie die Ausführung von Hausinstallationen einschl. Verkauf der benötigten Elektromotore u. Betrieb von Installat.-Material. Am 31./3. 1919 waren angeschlossen 11 974 Glühlampen u. 475 PS. Motore. Kapital: M. 150 000 in 150 Aktien à M. 1000. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. März 1920: Aktiva: Grundstück u. Gebäude 154 259, Masch. und Akkumulatoren 139 048, Leitungen 193 906, Inventar u. Werkzeug 2, Kassa 20 172, Debit. 30 916, Waren u. Betriebsmaterialien 18 171, Sparkasse 14 522, Effekten 99. – Passiva: A.-K. 150 000, Hypoth. 373 945, Kredit. 1578, Bankkto 4578, Div. 160, R.-F. 16 310, Postscheck- Kto 991, Gewinn 23 534. Sa. M. 571 098. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Abschreib. 29 291, Betriebs-Unk. 219 396, div. Unk., Zs.-, Versich.-, Handl.-Unk. 29 029, Reparat.- u. Unterhalt.-Kto 17 157, Disp.-F. 4075, Steuern u. Abgaben 27 102, Tant. 3000, Gewinn 23 534. – Kredit: Strom 294 207, Zählermiete 12 366, Waren u. Installat. 46 013. Sa. M. 352 587. Dividenden 1911/12–1919/20: 4, 6, 8, ?, 0, 0, 0, 0, ? %. Direktion: Fabrikant Karl Ernst Lauterlein. Aufsichtsrat: Vors. Heinr. Petersen, Carl Bock, H. E. Johannsen. Zahlstellen: Sonderburg: Ges.-Kasse, Sonderburger Bank. Nieder-Lausitzer Kraftwerke, Akt.-Ges. in Spremberg (Lausitz). Die Ges. ist im Jahre 1921 übergegangen auf die Elektrowerke A.-G. in Berlin u. wird geführt als Abteilung Kraftwerk Prattendorf Letzte ausführl. Abhandlg. s. Jahrg. 1921/22. Stettiner Electricitätswerke in Stettin, Schulzenstrasse 2 1. Gegründet: 19./8. mit Nachtrag v. 16./10. 1890; eingetr. 28./11. 1890. Zweck: Gewerbsmässige Ausnutzung des elektrischen Stromes zur Beleuchtung und Kraftübertragung im jetzigen und künftigen Weichbild der Stadt Stettin links der Oder vertrag mit der Stadt Stettin: Die a. o. G.-V. v. 13./2. 1911 beschloss die Anderung bezw. Verlängerung des Vertrages mit der Stadt auf folgender Grundlage: Die Akt.-Ges. erbält eine Konzessionsverlängerung um weitere 10 Jahre, also bis zum 1./1. 1930, sie ver- kauft ihre Zentrale in der Unterwiek an eine neu gegründ. Ges. m. b. H. „Kraftwerk Stettin“ für M. 1 000 000. An der Gründung selbst ist die Akt.-Ges. nicht beteiligt. Das Kraftwerk Stettin, welches von der neuen Ges. m. b. H. zu einem Drehstromwerk ausgebaut wurde, liefert in Zukunft den gesamten Strom für die Stettiner Elektrizitätswerke u. für die be- nachbarten Kreise der Provinz Pommern. Die Stettiner Elektrizitätswerke hatten demnach die eigene Erzeugung des elektr. Stromes einzustellen, wodurch auch die zweite Zentrale in der Schulzenstrasse stillgelegt wurde. Für die Umformung des Drehstromes in Gleichstrom errichtete die Akt.-Ges. drei neue Umformerstationen. Die St. E.-W. sind verpflichtet, vom 1./4. 1912 ab ihren ganzen Bedarf an Strom von dem Kraftwerk zu beziehen. Am 1./1.1912 trat ein neuer Stromlieferungstarif in Kraft, in dem der Grundpreis herabgesetzt wurde. Abgabe an die Stadtgemeinde: Die St. E.-W. haben an die Stadt folgende Abgaben zu zahlen: 1. 10 % der Bruttoeinnahme. Wenn diese Abgabe in dem Geschäftsj. 1910/11 den Betrag von M. 120 000, in dem Geschäftsj. 1911/12 den Betrag von M. 125 000 etc. in jedem folgenden Geschäftsjahr einen um je M. 5000 höheren Betrag, in dem Geschäftsj. 1928/29 also den Betrag von M. 210 000 u. in dem halben Geschäftsj. v. 1./7.–31./12. 1929 den Betrag von M. 107 500 nicht erreicht, haben die St. E.-W. den in den einzelnen Jahren sich er- gebenden Minderbetrag während der Zeit bis zum 30./6. 1915 bis zur Höhe von jedesmal M. 15 000, späterhin aber bis zur Höhe von jedesmal M. 20 000 an die Stadt zuzuzahlen. Übersteigt die Abgabe in einzelnen Jahren die gewährleisteten Beträge, so dürfen diese Überschüsse auf etwaige Minderbeträge der vorhergehenden oder der nachfolgenden Jahre nicht verrechnet werden. 2. 50 % des Restes des Reingewinns nach Zahlung von 6 % Div. an die Aktionäre (siehe Gewinn-Verteil.). Wenn diese Abgabe für jedes Geschäftsjahr bis